Ich gebe zu, daß ich als persönliche Betroffener nicht objektiv genug bin - aber ich habe das dritte Mal keinen Studienplatz über das Verteilverfahren der ZVS bekommen. Ich bin 30 - die Zeit rennt mir davon.
Zu Sache:
Bei meinen Recherchen im Internet über meine Möglichkeiten, jetzt doch noch zu studieren (wie gewünscht), habe ich mehrere Angebote ausmachen können, in denen mit Studienplätzen gehandelt wird bzw. worden ist in Dimensionen von EUR 100,00 bis EUR 10.000,00 !!! pro Fall. Ist der Handel mit von der ZVS vergebenen Studienplätzen strafbar? Ist das Vergabeverfahren der ZVS mitschuld an solcher Straftat, da es begünstigt (§257StGB)? Machen sich ggf. Universitäten strafbar?
Schließlich muss man z.B. bei der Bewerbung bei der ZVS an Eides statt versichern, daß Angaben zu etwaigen vorhergehenden Studien der Wahrheit entsprechend gemacht werden, aber man muss nicht ausdrücklich erwähnen, daß man sich für den Studienplatz bewirbt, weil man das Studium auch antreten möchte.
Man könnte sich ja auch für ein Studium bewerben, um seinen Platz dann hinterher zu veräußern.
Ist von daher nicht das ganze Verfahren in Frage zu stellen?
Vorsichtshalber stelle ich nächste Woche einmal Strafantrag, mich würde allerdings Eure Meinung interessieren - vielleicht gibt es ja noch zusätzliche Anregungen/Anmerkungen?
Gruß
Patrick