Wollte eigentlich wissen, wieso erst nur 50% anerkannt werden,
darüber hinaus dann aber 100 % bis zur 2. Grenze…
also marco,
nochmals von vorn,
du hast folgende angaben:
lediger steuerpflichtiger mit zu versteuerndem einkommen = 100.000 DM in 2000 —> 30.690 DM
nicht berücksichtigt sind hierrin spenden an die CDU in höhe von 5.000,- DM. schon berücksichtigt ist eine spende an das DRK in höhe von 108,- DM (um den sonderausgabenpauschbetrag zu eliminieren!).
nach satz 2 von § 34g bekommen wir eine steuerermäißigung max. von 1.500 DM bei ledigen. —> EST Gutschrift 1.500 DM
dies sind 50% der aufwendungen, also sind 3.000 DM aufwendungen verbraucht.
bleiben 2.000 für den „normalen“ spendenabzug nach § 10b abs. 2, den haben wir nicht ausgereizt.
es ergibt sich nun folgendes
zve vorher 100.000
- spende 2.000
= zve neu 98.000 —>
tarifliche ESt = 29.755 DM
abzuegl. erm. = 1.500 DM gem. § 34g
festzusetzende = 28.255 DM
–> die spenden in höhe von 5.000 DM brachten steuerentlastung von 2435 DM!
das nach der steuererm. 34g das doppelte von den aufwendungen abgezogen werden ist einfach zu erklären. die ausgaben sollen steuererm. von 50% bringen unabhängig vom steuersatz. max. jedoch 1500DM, dies entspricht 3000DM. wenn du 10.000 DM werbungskosten ansetzt, wirken diese sich doch auch nur in höhe des steuersatzes bei dir cash aus. da hier keine steuersatzab- hängige ermässigung vorliegt ist das eigentlich noch einfacher!
im endeffekt werden max. 3.000 DM spenden n. §34g steuerlich berücksichtigt und nochmals 3.000 DM n. §10b abs. 2. also beidesmal voll, die ermässigung ist aber unterschiedlich!
so, nun rübergekommen hoffentlich… *grins*
der showbee