Nochmal

Hallo ihr,

kann mir jemand eine Erklärung geben, warum die Sonderausgaben für Parteien zunächst nach 34g und erst dann nach 10 b berücksichtigt werden?

Oder ist dem gar nicht so?

bsp.

8000 DM Parteispenden, Zusammenveranlagun

nach 34g = 3000 berücksichtungsfähig
bleiben 2000 Ausgaben frei
ergo 2000 frei nach 10b

würde es nicht andersrum sinnvoller sein?

*grübelnd*
MArco

hi,

kann mir jemand eine Erklärung geben, warum die Sonderausgaben
für Parteien zunächst nach 34g und erst dann nach 10 b
berücksichtigt werden?

diese erklärung kann dir nur der gesetzgeber geben. soll aus parteipolitischen gründen und zur förderung des pluralismus (nennt man da so?) eingeführt worden sein. dagegen wurden aber parteispenden im KStG und GewStG gestrichen, also eine klare linie ist hier nicht zu erkennen.

Oder ist dem gar nicht so?

bsp.

8000 DM Parteispenden, Zusammenveranlagun

nach 34g = 3000 berücksichtungsfähig
bleiben 2000 Ausgaben frei
ergo 2000 frei nach 10b

würde es nicht andersrum sinnvoller sein?

naja, doch nur, wenn der est-satz über 50% ist, oder? der § 34g befindet sich unter „steuerermäßigungen“. besser als ein abzug von der bemessungsgrundlage. denn hier wird knallhart die ESt um die hälfte der nach §34g abziehbaren aufwendungen gekürzt.

tja, marco, in manchen sachen sucht man halt einen tieferen sinn und findet ihn nicht… musste ich schon mehrmals schmerzlich erfahren!

gruss

showbee

p.s. sonst wie du geschildert hast!

Hallo Bee,

diese erklärung kann dir nur der gesetzgeber geben. soll aus
parteipolitischen gründen und zur förderung des pluralismus
(nennt man da so?) eingeführt worden sein. dagegen wurden aber
parteispenden im KStG und GewStG gestrichen, also eine klare
linie ist hier nicht zu erkennen.

Das war nicht ganz die Intension meiner Frage… :smile:

Wollte eigentlich wissen, wieso erst nur 50% anerkannt werden, darüber hinaus dann aber 100 % bis zur 2. Grenze…

Gruß
Marco

Wollte eigentlich wissen, wieso erst nur 50% anerkannt werden,
darüber hinaus dann aber 100 % bis zur 2. Grenze…

also marco,

nochmals von vorn,

du hast folgende angaben:

lediger steuerpflichtiger mit zu versteuerndem einkommen = 100.000 DM in 2000 —> 30.690 DM

nicht berücksichtigt sind hierrin spenden an die CDU in höhe von 5.000,- DM. schon berücksichtigt ist eine spende an das DRK in höhe von 108,- DM (um den sonderausgabenpauschbetrag zu eliminieren!).

nach satz 2 von § 34g bekommen wir eine steuerermäißigung max. von 1.500 DM bei ledigen. —> EST Gutschrift 1.500 DM

dies sind 50% der aufwendungen, also sind 3.000 DM aufwendungen verbraucht.

bleiben 2.000 für den „normalen“ spendenabzug nach § 10b abs. 2, den haben wir nicht ausgereizt.

es ergibt sich nun folgendes

zve vorher 100.000

  • spende 2.000
    = zve neu 98.000 —>

tarifliche ESt = 29.755 DM
abzuegl. erm. = 1.500 DM gem. § 34g
festzusetzende = 28.255 DM

–> die spenden in höhe von 5.000 DM brachten steuerentlastung von 2435 DM!

das nach der steuererm. 34g das doppelte von den aufwendungen abgezogen werden ist einfach zu erklären. die ausgaben sollen steuererm. von 50% bringen unabhängig vom steuersatz. max. jedoch 1500DM, dies entspricht 3000DM. wenn du 10.000 DM werbungskosten ansetzt, wirken diese sich doch auch nur in höhe des steuersatzes bei dir cash aus. da hier keine steuersatzab- hängige ermässigung vorliegt ist das eigentlich noch einfacher!

im endeffekt werden max. 3.000 DM spenden n. §34g steuerlich berücksichtigt und nochmals 3.000 DM n. §10b abs. 2. also beidesmal voll, die ermässigung ist aber unterschiedlich!

so, nun rübergekommen hoffentlich… *grins*

der showbee

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noch nicht ganz :smile:
Hallo Bee,

wie das berechnet wird, ist schon klar :smile:

Wollte halt nur wissen, warum man bei der ersten Ermäßigung nur 50% anrechnet, aber 100% verbraucht und danach erst 100% anrechnet und 100% verbraucht.

-)

Gruß
MArco

wie das berechnet wird, ist schon klar :smile:
Wollte halt nur wissen, warum man bei der ersten Ermäßigung
nur 50% anrechnet, aber 100% verbraucht und danach erst 100%
anrechnet und 100% verbraucht.

hääää?

och, marco.

es werden beim 34g 100% verbraucht für 50% anrechnung, genauso wie im 10b 100% verbraucht werden für eine „anrechnung“ von 0-48,5% (je nach steuersatz!).

du kannst doch nicht bei sagen wir 5.000DM spende folgendes machen:

steuererm. nach 34g zu 1.500
verbleiben 4.500 für 10b

bei spitzensteuersatz sind das nochmals ca. 2.180 DM. dann haettest du auf die gesamten 5.000 DM eine steuerersparnis von ca. 61%. die regelung des 34g soll aber nur sicherstellen (m.E.), das für eine parteispende mindesten soviel steuerersttung rauskommt für den kleinen krauter wie für den spitzensteuersatzverdiener! --> spende an partei ist für den kleinverdiener (vom steuersatz her) immer interessanter als an gemeinn. körperschaften, weil er für die parteispende kassiert als haette er spitzensteuersatz (seitdem spitzenS

vorbei? :smile:
Hallo Bee,

ich glaube, wir reden aneinander vorbei :smile:

es werden beim 34g 100% verbraucht für 50% anrechnung,

Genau…

genauso wie im 10b 100% verbraucht werden für eine „anrechnung“ :von 0-48,5% (je nach steuersatz!).

Laut meinem Steuerdozenten eben nicht…

du kannst doch nicht bei sagen wir 5.000DM spende folgendes
machen:

steuererm. nach 34g zu 1.500
verbleiben 4.500 für 10b

der dozent meinte:

5000 DM parteispenden

nach 34g = 3000 angerechnet, aber nur 1500 wirksam
also bleiben 2000 nach anrechnungsfrei

und diese verbleibenden 2000 kann man nun noch im rahmen von 10b anrechnen lassen… *höchstgrenze ja 3000*

würde doch bedeuten, dass hierbei auch 100% für ermäßigung herangezogen werden… meinte der dozent auch

gegenüber 50% beim 34g

ist das überhaupt so richtig? von der steuerersparnis erstmal abgesehen…

und warum dies so gemacht wird, wollte ich wissen… weil sonst ist es ja immer so, dass zunächst 100% anerkannt werden und je höher, desto weniger

Gruß
Marco

definitv vorbei!
rerererererererehi,

*grins*

ich glaube, wir reden aneinander vorbei :smile:

naja, kann man scheinbar so sagen…

es werden beim 34g 100% verbraucht für 50% anrechnung,

Genau…

genauso wie im 10b 100% verbraucht werden für eine „anrechnung“ :von 0-48,5% (je nach steuersatz!).

Laut meinem Steuerdozenten eben nicht…

dann ist das alles nur ein begriffsproblem. was versteht sie unter dem begriff „anrechnung“ und was wir. ich verstehe darunter, welcher betrag steuerlich relevant ist und ggf. ausschlag in der einkommensteuerabschlusszahlung findet. hier haben wir jeweils 100% anrechnung bis spenden in höhe von 6000DM bei ledigen, darüber hinaus geleistete spenden werden nicht angerechnet.

der dozent meinte:

5000 DM parteispenden

nach 34g = 3000 angerechnet, aber nur 1500 wirksam
also bleiben 2000 nach anrechnungsfrei

und diese verbleibenden 2000 kann man nun noch im rahmen von
10b anrechnen lassen… *höchstgrenze ja 3000*

würde doch bedeuten, dass hierbei auch 100% für ermäßigung
herangezogen werden… meinte der dozent auch

gegenüber 50% beim 34g

eben, du darfst nicht anrechnung (ausgabenverbrauch) mit tarfiermässigung gleichsetzen, rein begriffliches problem! im 34g wird nämlich von hinten an die abzugsfähigkeit rangegangen, denn es wird der abzug festgesetzt und nachrangig erst, welche aufwendungen dafür verbraucht werden. beim 10b werden erst die aufwendungen abgerechnet und nachrangig bestimmt sich erst wie hoch die auswirkung ist.

tja marco, soweit sehe ich das, bevor wir hier den thread weiter wachsen lassen, rede doch nochmal mit der dozentin. die wird dir bestätigen, das hier ein begrifflicher irrtum vorliegt, denn sie wendet die regelungen genauso an wie wir, also kann kein irrtum in der regelung überhaupt vorliegen!

schönen feiertag noch,

der showbee

Hallo Bee,

das unterstelle ich ja auch nicht… :smile:

ich wollte halt nur wissen, aufgrund welcher Tatsache beim einen von hinten nach vorne und dann wiederum von vorne nach hinten… :smile:

mal davon ab, dass das ja schließlich im gesetz steht *lt. Dozent* nur erklären kann der dozent es nicht :-/

gruß
marco