Nochmals Arbeitslosenbeihilfe

Hi Leute,

vorgestern habe ich hier schonmal Rat gesucht, weil mein Antrag auf Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz, seit dem 19.08. in Arbeit ist und ich noch keinen Bescheid bekommen habe.

Ich stellte die Frage nach einer Untätigkeitsklage und nach Barbeitungsfristen.

Also ich bin alle 2 Wochen beim Arbeitsamt gewesen und habe nachgefragt, mal war die Akte verschwunden, dann der Antrag u.s.w.
Nun, heute war der große Tag:
Ein Brief vom Arbeitsamt, endlich.

Voller Freude öffnete ich den Brief und bin vor Schock umgefallen.
Der Antrag wurde abgelenht, nach vier Monaten Bearbeitungszeit.

Nun meine neue Frage:

Nach dem Soldatenversogungsgesetzt steht mir Arbeitslosenbeihilfe zu:
Das AA lehnt mit folgender Begründung meinen Antrag ab:

„Ihr Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe ruht demnach in der Zeit des Anspruches auf Übergangsgebührnisse vom 01.03.03 bis 31.08.03.
Arbeitslosenbeihilfe kann Ihnen deshalb nicht bewilligt werden.
Ferner mindert sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe um die Anzahl der Kalendertage, für die Übergangsgebührnisse gezahlt werden bzw. wurde. Somit reduziert sich Ihr ursprünglicher Anspruch von 180 Tagen um 180 Tage, so dass kein Restanspruch verbleibt.“

Also ich war 4 Jahre Soldat auf Zeit, bei einer Bundeswehrinfomappe von April 03 habe ich folgendes gefunden:

Grundlage: Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
a) Arbeitslosenbeihilfe können SaZ erhalten, die nach einer Wehrdienstzeit
von mindestens zwei Jahren arbeitslos werden. Der Anspruch ist zeitlich auf
höchstens 12 Monate begrenzt und verkürzt sich um die Zeit, für die Über-
gangsgebührnisse zustehen. Umfang und Höhe entsprechen dem Arbeitslo-
sengeld nach dem SGB III.
b) Arbeitslosenhilfe können SaZ erhalten, die nach Ablauf der Arbeitslosenbei-
hilfe oder der Übergangsgebührnisse weiterhin arbeitslos und u.a. bedürf-
tig sind (d.h. kein Einkommen, Vermögen).

Also habe ich doch Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosenbeihilfe und nach Abzug der 6 Monate Übergangsgebürnisse verbleibt doch immer noch ein Anspruch von 6 Monaten.

Habe ich jetzt was fasch aufgefasst???

MfG
Thomas

Hallo Thomas,

  1. ich kann Deinen Fall leider nicht beurteilen, empfehle Dir daher zunächst die Widerspruchsbelehrung auf Deinem Bescheid zu lesen und die Frist zur Widerspruchseinlegung zu wahren.

  2. mich bewegt bei Deiner Frage folgender Gedanke:
    wie konnte es dazu kommen, dass Du keine Arbeit gefunden hast? Werden Soldaten nicht rechtzeitig vor Dienstende - sofern Sie nicht von allein darauf kommen - darauf hingewiesen, dass Sie sich aktiv um eine Arbeitsstelle im Zivilleben kümmern sollen. Dienen für diese Nach-Bundeswehr-Phase nicht auch die Übergangsgelder?

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling

  1. mich bewegt bei Deiner Frage folgender Gedanke:
    wie konnte es dazu kommen, dass Du keine Arbeit gefunden hast?
    Werden Soldaten nicht rechtzeitig vor Dienstende - sofern Sie
    nicht von allein darauf kommen - darauf hingewiesen, dass Sie
    sich aktiv um eine Arbeitsstelle im Zivilleben kümmern sollen.
    Dienen für diese Nach-Bundeswehr-Phase nicht auch die
    Übergangsgelder?

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling

Ist eine schwierige Situation. Ich habe vor meiner Bundeswehrzeit in einem handwerklichen Betrieb gearbeitet,ohne abgeschlossende Berufsausbildung. In der Bundeswehrzeit habe ich einen Bandscheibenvorfall bekommen, ich muss jeden Tag Schmerzmittel nehmen, damit ich überhaupt schmerzfrei laufen kann. So fällt natürlich der handwerkliche Berufsweg weg. Ich habe versucht beim Arbeitsamt in die Reha-Abteilung zu kommen, um eine Umschulung zu erhalten. Mein Rehaantrag wurde abgelehnt.
Von den Übergangsgeldern kann man keine neue Berufsausbildung finanzieren, leider. In der Region in der ich lebe (M-V)sieht es mit Arbeit so oder so schlecht aus.
Ich denke ich habe mir das Leben nach dem Bund zu einfach vorgestellt und jetzt falle ich gewaltig auf die „Fresse“.