Hi Leute,
vorgestern habe ich hier schonmal Rat gesucht, weil mein Antrag auf Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz, seit dem 19.08. in Arbeit ist und ich noch keinen Bescheid bekommen habe.
Ich stellte die Frage nach einer Untätigkeitsklage und nach Barbeitungsfristen.
Also ich bin alle 2 Wochen beim Arbeitsamt gewesen und habe nachgefragt, mal war die Akte verschwunden, dann der Antrag u.s.w.
Nun, heute war der große Tag:
Ein Brief vom Arbeitsamt, endlich.
Voller Freude öffnete ich den Brief und bin vor Schock umgefallen.
Der Antrag wurde abgelenht, nach vier Monaten Bearbeitungszeit.
Nun meine neue Frage:
Nach dem Soldatenversogungsgesetzt steht mir Arbeitslosenbeihilfe zu:
Das AA lehnt mit folgender Begründung meinen Antrag ab:
„Ihr Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe ruht demnach in der Zeit des Anspruches auf Übergangsgebührnisse vom 01.03.03 bis 31.08.03.
Arbeitslosenbeihilfe kann Ihnen deshalb nicht bewilligt werden.
Ferner mindert sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe um die Anzahl der Kalendertage, für die Übergangsgebührnisse gezahlt werden bzw. wurde. Somit reduziert sich Ihr ursprünglicher Anspruch von 180 Tagen um 180 Tage, so dass kein Restanspruch verbleibt.“
Also ich war 4 Jahre Soldat auf Zeit, bei einer Bundeswehrinfomappe von April 03 habe ich folgendes gefunden:
Grundlage: Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
a) Arbeitslosenbeihilfe können SaZ erhalten, die nach einer Wehrdienstzeit
von mindestens zwei Jahren arbeitslos werden. Der Anspruch ist zeitlich auf
höchstens 12 Monate begrenzt und verkürzt sich um die Zeit, für die Über-
gangsgebührnisse zustehen. Umfang und Höhe entsprechen dem Arbeitslo-
sengeld nach dem SGB III.
b) Arbeitslosenhilfe können SaZ erhalten, die nach Ablauf der Arbeitslosenbei-
hilfe oder der Übergangsgebührnisse weiterhin arbeitslos und u.a. bedürf-
tig sind (d.h. kein Einkommen, Vermögen).
Also habe ich doch Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosenbeihilfe und nach Abzug der 6 Monate Übergangsgebürnisse verbleibt doch immer noch ein Anspruch von 6 Monaten.
Habe ich jetzt was fasch aufgefasst???
MfG
Thomas