Nochmals Badewanne

Bitte um Auskunft von Elektro-Fachleuten

Sicher ist, es gelten jeweils die Vorschriften des Energieliefernden Werkes.
Früher hatte auch jedes Land massgebende Vorschriften für die Werke.
Heute gelten Europäische Vereinbarungen.
Nach Einführung der Fehlerstromschutzschalter hat sich die „Elektrobastelei“ in Wohnungen zum Teil legalisiert.

Die Antworten betreff erden der Badewannen weiter unten haben mich sehr verwundert.
Auch wenn ein Gerät vollschutz isoliert ist, (erkenntlich
mit dem Symbol der zwei Rechtecke) ist Vorsicht geboten.

Nasse Bohrmaschinen können elektrisieren wenn el.Leitungen angebohrt werden.

Nun Badewannediskussion weiter unten:

Wer in der gefüllten Badewanne liegend den Fön benutzt …

Das mit dem Vogel auf der Hochspannungsleitung …

Emailierte Stahlbadewanne nichtleitend …

Nun mein Thema:

Zwischen der Wasserbatterie und der Ablauf-Fassung (in Messing) kann eine gefähriche Potentialdifferenz entstehen.
Die verseiften Abwasserleitungen bilden eine Verbindug zur Erde, und somit auch zum Sternpunkt der Trafostation.

Aus diesem Aspekt bin ich der Meinung, der Ablauf soll trotz aller ev.gegenteiligen Vorschriften galvanisch verbunden werden.

Da vielmals heute im Netz PVC-Wasserleitungen verlegt werden, bilden die verbundenen Stahl-Leitungen im Hause bei geöffneter Nullleiterbrücke im El.Anschlusskasten, eine „Potentialinsel“.

Wenn allenfalls durch Störung oder Fehlschaltung der Nulleiter, als Verbindung zur Trafostation, unterbrochen wird, entsteht eine Spannung zwischen Batterie und Ablauf.

Zu meiner Zeit in E-W wurden noch keine Fi-Schalter verwendet. Auch gab es verschiedene Schutzsysteme:
Erdung und Nullung je nach Werk.

Meine Frage an Fachleute:

Ist die galv.Verbindung Batterie-Ablauf noch notwendig.

Vielen Dank für Auskunft.

Gruss
Fritz
a.d.Uw.

Hallo Fritz!

Ist die galv.Verbindung Batterie-Ablauf noch notwendig.

Die Zeit, in der ich mich mit den Vorschriften auseinandergesetzt habe, ist schon ein paar Jahre her und inzwischen kann sich viel verändert haben. F.-M. wird dir vielleicht noch die passende Vorschrift nenne, obwohl ich das von ihm bis jetzt bei der Badewannen-Diskussion vermisst habe.

Von mir daher nur ein paar einfache Überlegungen.
Wenn du eine Stahlbadewanne nicht erdest, dürften deine Überlebenschancen im Falle eines hineinfallenden Föns möglicherweise größer sein, als mit Schutzerdung. Der Strom würde in diesem Fall nur lokal zwischen den Anschlüssen des Haartrockners fließen und nicht über das Wasser durch die Wanne. Wenn die Leitfähigkeit des Wassers groß genug ist, fliegt der LS heraus. Der FI löst in diesem Fall nicht aus.
Wenn du nun den Ablauf einer Acrylbadewanne erden würdest, wäre die Gefahr eines tödlichen Stromschlags wieder größer. Damit würde diese Vorschrift keinen Sinn machen.

Vielen Dank für Auskunft.

Gruss
Fritz
a.d.Uw.

Gruß

Michael