Bitte um Auskunft von Elektro-Fachleuten
Sicher ist, es gelten jeweils die Vorschriften des Energieliefernden Werkes.
Früher hatte auch jedes Land massgebende Vorschriften für die Werke.
Heute gelten Europäische Vereinbarungen.
Nach Einführung der Fehlerstromschutzschalter hat sich die „Elektrobastelei“ in Wohnungen zum Teil legalisiert.
Die Antworten betreff erden der Badewannen weiter unten haben mich sehr verwundert.
Auch wenn ein Gerät vollschutz isoliert ist, (erkenntlich
mit dem Symbol der zwei Rechtecke) ist Vorsicht geboten.
Nasse Bohrmaschinen können elektrisieren wenn el.Leitungen angebohrt werden.
Nun Badewannediskussion weiter unten:
Wer in der gefüllten Badewanne liegend den Fön benutzt …
Das mit dem Vogel auf der Hochspannungsleitung …
Emailierte Stahlbadewanne nichtleitend …
Nun mein Thema:
Zwischen der Wasserbatterie und der Ablauf-Fassung (in Messing) kann eine gefähriche Potentialdifferenz entstehen.
Die verseiften Abwasserleitungen bilden eine Verbindug zur Erde, und somit auch zum Sternpunkt der Trafostation.
Aus diesem Aspekt bin ich der Meinung, der Ablauf soll trotz aller ev.gegenteiligen Vorschriften galvanisch verbunden werden.
Da vielmals heute im Netz PVC-Wasserleitungen verlegt werden, bilden die verbundenen Stahl-Leitungen im Hause bei geöffneter Nullleiterbrücke im El.Anschlusskasten, eine „Potentialinsel“.
Wenn allenfalls durch Störung oder Fehlschaltung der Nulleiter, als Verbindung zur Trafostation, unterbrochen wird, entsteht eine Spannung zwischen Batterie und Ablauf.
Zu meiner Zeit in E-W wurden noch keine Fi-Schalter verwendet. Auch gab es verschiedene Schutzsysteme:
Erdung und Nullung je nach Werk.
Meine Frage an Fachleute:
Ist die galv.Verbindung Batterie-Ablauf noch notwendig.
Vielen Dank für Auskunft.
Gruss
Fritz
a.d.Uw.