Guten Morgen,
jetzt habe ich den Beitrag eben von gestern bzgl. der Direktversicherung gelesen, jedoch irgendwie nicht verstanden. Gesetzt den Fall man hat ne Direktversicherung, bei der monatlich gezahlt wird. Hat man hierfür denn nun gar keine Vorteile - steuerlich oder wegen Sozialversicherungen? Hat man diese Vorteile nur bei der Einmalzahlung? Grund meiner Anfrage ist, dass ich eben eine Direktversicherung habe mit monatlicher Zahlung.
Würde mich über Aufklärung sehr freuen.
Grüße
Dora
Hallo Dora,
bei der Umwandlung monatlicher Bezüge fällt die SV-Befreiung (im Fall der Direktversicherung, anders ists bei Unterstützungskasse - Pensionskasse) weg. Die Pauschalierung der LSt ist unabhängig davon, ob monatliche Bezüge oder Einmalzahlungen umgewandelt werden.
Im Fall der Pauschalierung trägt entweder der AG die pauschale LSt, dann ist das, was beim AN (genauer: auf seinem Beitragskonto bei der Versicherung) ankommt, für diesen so, als wäre es steuerfrei.
Oder die pauschale LSt (20% + Soli + ggf. KiSt) wird auf ihn überwälzt, also von seinem Gehalt abgezogen. Dann hat er einen Vorteil bloß dann, wenn sein Grenzsteuersatz (= zusätzliche Steuer / zusätzliches Gehalt) höher ist als die Pauschale LSt.
Pauschale LSt spielt in der Einkommensteuerveranlagung (früher: „Lohnsteuerjahresausgleich“) keine Rolle, weder positiv noch negativ.
Schöne Grüße
MM