Hallo zusammen,
Annahme Arbeitnehmer A unterhält zwei Wohnsitze; einen direkt am Arbeitsplatz (Zweitwohnsitz) und einen ca. 130km entfernt an dem sich die Familie aufhält (Hauptwohnsitz). Er bekommt die doppelte Haushaltsführung und die wöchentlichen Heimfahrten zur Familie erstattet. Nach langen Jahren entschließt er sich die seine Wohnung am Arbeitsplatz aufzugeben und jeden Tag die Strecke von 130km einfach zu fahren. Ein halbes Jahr später wird ihm die Sache zu aufwendig und er beschließt sich wieder in der Nähe des Arbeitsplatzes eine neue Wohnung zu suchen und wieder einen zweiten Wohnsitz aufzunehmen. Frage a): Werden die Umzugskosten zwei mal pauschal anerkannt (Rechnungen liegen keine vor)? Anmerkung: Für die zuerst gemietete Wohnung am Arbeitsplatz wurde vom Vermieter Eigenbedarf angemeldet, so daß ein Umzug so oder so fällig gewesen wäre. Frage b): Wird nach dem Wiederhinzug in die Nähe des Arbeitsplatzes die doppelte Haushaltsführung ohne weiteres wieder anerkannt? Danke für eure Hinweise.
Die Begründung der dopp. Haushaltsführung muss beruflich veranlasst sein. Das liegt hier auch dann vor, wenn nach der Aufgabe einer Zweitwohnung wieder eine neue Zweitwohnung gesucht und bezogen wird.