Hier noch einige Unklarheiten zum Thema Gewährleistung bei ebay.
Soviel habe ich schon gelernt:
Gewährleistung heisst, die verkaufte Sache muss bei Gefahr-übergang frei von Sachmängeln sein (§§433-434 BGB).
Garantie ist die freiwillige Verpflichtung, dass die Ware eine zeitlang hält und muss ausdrücklich erklärt werden (§443).
Nun die Probleme:
Für die Mängelansprüche gibt es eine zweijährige Verjährungs-frist (§438).
Was ist jetzt, wenn ich eine gebrauchte Kaffeemühle verkaufe, die nach meinem besten Wissen und Gewissen ok war, und beim dritten Einsatz brennt der Motor durch?
Dann hatte sie wohl schon bei der Übergabe einen Fehler, der jetzt erst sichtbar wird???
Hier wird dann die Gewährleistung zur Garantie.
Wie sichere ich mich jetzt als Verkäufer bei ebay ab? Ist die Klausel >Übernehme keine Gewährleistung
Für die Mängelansprüche gibt es eine zweijährige
Verjährungs-frist (§438).
Was ist jetzt, wenn ich eine gebrauchte Kaffeemühle verkaufe,
die nach meinem besten Wissen und Gewissen ok war, und beim
dritten Einsatz brennt der Motor durch?
Dann hatte sie wohl schon bei der Übergabe einen Fehler, der
jetzt erst sichtbar wird???
Hier wird dann die Gewährleistung zur Garantie.
Nein. Wenn der Fehler bei der Übergabe schon vorhanden war, dann ist es einmal ein ganz normaler Gewährleistungsfall. Daneben ist es auch ein Fall für die Garantie, das ist klar. Der Käufer hat hier also praktisch zwei Anspruchsgrundlagen für seinen Anspruch. War der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden, dann hat der Käufer nur einen Anspruch aus der Garantie.
Wie sichere ich mich jetzt als Verkäufer bei ebay ab? Ist die
Klausel >Übernehme keine Gewährleistung Schlechterfüllung durch den Schuldner).