Nochmals Frage zum Sorgerecht

Hallo zusammen!

Folgende Frage, mit der wir im Bekanntenkreis z.Z. ziemlich heftig konfrontiert sind:

Mann / Frau, nicht verheiratet, leben seit 5 Jahren mehr oder weniger eng zusammen. Es gibt viele heftige ups and downs.
Beide wollen Kind, für beide Voraussetzung, es kommt nur gemeinsames Großziehen und gemeinsames Sorgerecht in Frage. Mehrfach bestätigt cora publica und schriftlich (leider nur mail). Kid kommt, Mann erkennt Vaterschaft an, im gleichen Moment erklärt Frau: Ist nix mehr mit Jugendamt und gemeinsamen Sorgerecht. Mann hatte mehrfach erklärt, Kind gerne, aber nur gemeinsam in allen Facetten. Dadurc ist auch für Zukunft Vertrauensbasis mehr als schwert belastet.

Hat Mann überhupt eine Chance auf gem. Sorgerecht oder kann Frau nun machen, was sie will.
Kann Frau, wenn sie es einigemaßen „geschickt“ anstellt, Zugang zu Kind längerfristig verhindern? Die Frage ist nach der Praxis… also „kann“, nicht darf!
Oder ist Mann nun der, der zahlen darf und sonst keine / kaum Rechte hat, aktiv an der Entwicklung mit dabei zu sein.
Wie ist die Situation, wen Frau neuen Mann kennen lernt, zu diesem zieht ohne zu heiraten bei der Frage Unterhalt. Muß Vater dann voll weiter finanzieren?

Sorry, wir kennen uns in dem Themenumfeld nicht aus und sind für jeden Tipp dankbar, um zu helfen

Grüsse und schönen Sonntag noch

Henry

Hat Mann überhupt eine Chance auf gem. Sorgerecht oder kann Frau nun machen, was sie will.

So ziemlich, wenn der Kindesvater mit der Mutter nicht verheiratet ist, ist er auf ihr Wohlwollen angewiesen.

Kann Frau, wenn sie es einigemaßen „geschickt“ anstellt, Zugang zu Kind längerfristig
verhindern? Die Frage ist nach der Praxis… also „kann“, nicht darf!

Ja, das kann sie mit Sicherheit.

Oder ist Mann nun der, der zahlen darf und sonst keine / kaum Rechte hat,

Genauso ist es.

Wie ist die Situation, wen Frau neuen Mann kennen lernt, zu
diesem zieht ohne zu heiraten bei der Frage Unterhalt. Muß
Vater dann voll weiter finanzieren?

Den Kindesunterhalt auf jeden Fall. Beim Unterhalt für die Kindesmutter wird es kompliziert.

Zusatzfrage
wenn im benannten Fall Frau in eine andere Stadt / Land zieht, muß sie dem Kindsvater die neue Adresse nennen? Wenn sie es nicht tut, was kann Mann dann machen, um sein Kind überhaupt nocmals zu sehen bzw. zumindest sein Umgangsrecht anzumahnen?

Danke für alle Tipps

Grüsse

Henry

Hallo Heinz,

das gemeinsame Sorgerecht durchzusetzen ist schwierig bis unmöglich. In der Praxis sieht es so aus, dass manche Mütter eh alles ohne Einbeziehung des Vaters machen, egal ob gemeinsames Sorgerecht oder Alleinsorge der Mutter.

Umziehen kann die Mutter mit dem Kind, aber der Vater hat ein gesetzliches Umgangsrecht. Das ist einklagbar und somit auch die Adresse des Kindes „findbar“. Schwierig wird es, wenn es um Gewaltschutz (also Flucht ins Frauenhaus) geht. Aber auch hier gibt es für die Väter Mittel und Wege.

Es gibt Mütter, die ignorieren gerichtliche Umgangsanordnungen. Wie das ausgeht, kommt auf die jeweilige generelle Situation und den jeweiligen Richter an. Kann unter Umständen für die Mutter „böse ins Auge gehen“. Mir ist ein Urteil bekannt, da bekam der Vater dann die gemeinsame Sorge per Gericht und das Gericht legte zusätzlich fest, dass das Kind ab sofort beim Vater lebt.

Teuer kann es für eine Mutter auch werden, wenn der Vater mit einem engagiertem Anwalt die „richtigen Noten spielt“ und man den richtigen Richter trifft. Das Gesetz lässt nämlich auch Zwangsmittel (Zwangshaft, Zwangsgeld, Ordnungsgeld o. ä.) zu.

Für Väter gibt es mehrere spezielle HP’s incl. Foren im Internet. Eine davon wäre www.vafk.de/forum. Die haben auch Gruppentreffen, wenn es in der Nähe des Wohnortes des Vaters eine Vätergruppe gibt.

Gruß
Ingrid

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