Nochmals: Gebrauchsmuster ja/nein?

Hallo,

Flaggen, den Eurosternenkranz und andere hoheitliche Symbole sind von einer Gebrauchsmustereintragung ausgenommen.
Aber: Kann man sich eine bestimmte Konfiguration der Symbole (z.B. eine Flagge im EU-Sternenkranz) eintragen lassen?

Hallo!

Mit einem Gebrauchsmuster oder Patent kann man eine Funktionalität schützen lassen. Symbole, Abbildungen und künstlerische Gestaltungen aller Art werden vom Urheberschutz erfasst und sind den o. g. gewerblichen Schutzrechten nicht zugänglich. Möglich ist die Eintragung als Wort- oder Bildmarke. Näheres zum Thema findest Du auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamts http://www.dpma.de .

Gruß
Wolfgang