Hallo, habe nochmals eine Frage zu der Sachlage: Bei einem gemeinsamen Testament mit meiner Frau sollen die Kinder von ihr als Schlußerben eingesetzt werden. Ich selbst habe keine Kinder. Im Testament ist ausdrücklich vereinbart, dass der Überlebende dieses nach dem Tod des Erstversterbenden ändern kann. Dies bezieht sich auch auf die Schlußerben. Ist so etwas möglich, oder kann man Schlußerben generell nicht ändern, obwohl dies im gemeinsamen Testament verfügt ist?
Hallo,
ich habe noch einen Link für Sie - offensichtlich geht es doch:
http://books.google.de/books?id=fEABSRFPdoYC&pg=PA16…
VG, uli
Hallo,
ich kann ihnen nicht sagen ob der Vermerk über die Testamentsänderung möglich ist.
Ein gemeinschaftliche Testament kann man nur gemeinsam ändern. Da sollten sie sich bei einem Notar beraten lassen, dieser weiß dann auch sicher eine Lösung für ihr Problem und diese Beratung ist nicht so teuer.
M.f.G.
Mom 61