Hilfe - jetzt hat sich herausgestellt, das zu unserem Wasserschaden durch die Heizung auch noch das Haus irgendwo undicht ist !
Wer haftet in einem solchen Falle ?
Die Häuserfirma ist aus der Gewährleistungspflicht schon lange raus ?
Familie Dreesbach
Antworten bitte an : [email protected]
Hallo Fam. Dreesbach,
beschreib mal die Undichtigkeit genauer, vielleicht kann man daran dann eine bessere Einordnung vornehmen.
Gruß
Martin
Hilfe - jetzt hat sich herausgestellt, das zu unserem
Wasserschaden durch die Heizung auch noch das Haus irgendwo
undicht ist !
tja das ist das Problem. irgendwo kann auch überall sein! Aber z.b. für den Keller haftet der Dachecker auf keinen Fall.
Wann kapieren die verehrten Ratsuchenden, daß sie ein bißchen wirklich nur ein bißchen an >Informationen gegen müssen, damit sie eine klare antwort kriegen.
irgendwo ist ein bißchen zu bißchen!
gruss
Hallo Martin -
da sind wir mal wieder mit einem erneuten Problem !
Trotz Abdichtung der undichten Heizungszuleitungen und
einer Trocknungsphase von 14 Tagen, dringt irgendwo von außen
noch Wasser ein ; sodaß das eine Loch an der die Heizungszu-
leitung repariert wurde, wieder sehr feucht ist !
Es ist die Festerfront im Wohnzimmer zur Terasse hin !
Der Herr von der Trocknungsfirma meinte zu meiner Frau -
das wäre dann ein neuer Versicherungsfall ! Stimmt das ?
Aus Kulanz hat er schon das Trocknungsgerät aus dem Schlafzimmer
im Wohnzimmer aufgebaut und in Betrieb genommen !
Morgen kommt eine Baufirma und will sich die Sache mal ansehen !
Zum Wasserschaden nur soviel :
Wir haben jetzt zwar einen neuen Schadensregulierer, der sich sehr
koperativ bei seinem Besuch zeigte, aber seit dem er da war bekommt
man ihn telef. nicht und auf Faxe reagiert er auch nicht !
Und wir hätten da soviele Fragen und auch schon ein paar Rechnungen
anzuweisen !
Danke, das Du auch diesmal helfen möchtest !
Gruß : Familie Dreesbach
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Hallo ? -
wir hatten da einen Wasserschaden aufgrund von 2 Undichtigkeiten an den Heizungszuleitungen und Marco und Martin haben uns daraufhin mit Tips versorgt ! Die waren auch wieder angesprochen und ich hatte nicht
damit gerechnet, das sich noch wer anders meldet !
Deshalb hatte ich die Anfrage so allgemein formuliert - sorry !
Ich gelobe Besserung !
Also hier ein paar detailliertere Angaben :
Trotz Abdichtung der undichten Heizungszuleitungen und
einer Trocknungsphase von 14 Tagen, dringt irgendwo von außen
noch Wasser ein ; sodaß das eine Loch an der die Heizungszu-
leitung repariert wurde, wieder sehr feucht ist !
Es ist die Festerfront im Wohnzimmer zur Terasse hin !
Der Herr von der Trocknungsfirma meinte zu meiner Frau -
das wäre dann ein neuer Versicherungsfall ! Stimmt das ?
Aus Kulanz hat er schon das Trocknungsgerät aus dem Schlafzimmer
im Wohnzimmer aufgebaut und in Betrieb genommen !
Morgen kommt eine Baufirma und will sich die Sache mal ansehen !
Danke, das auch Du vielleiht helfen möchtest !
Gruß : Familie Dreesbach
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Hallo Fam. Dreesbach,
ein Versicherungfall liegt dann vor (gemeint ist hier die Gebäude-Versicherung) wenn das versicherte Objekt durch eine versicherte Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm, etc. siehe Police). Ist die Undichtigkeit durch ein solches Ereignis hervorgerufen worde, ist natürlich Versicherungsschutz vorhanden. Daher kläre erst ab, bevor du irgendwelche Leute mobilisierst, woher der Schaden kommt. Aufgrund deiner Erklärung kann ich mir jetzt nicht so vorstellen, wie es zur Undichtigkeit kam. Vielmehr vermute ich, das ein Baumangel vorliegt. Aber warte erstmal ab und versuche herauszufinden, wie die Undichtigkeit provisorisch abgedichtet werden kann, damit kein Wasser mehr eindringt.
Trotzallem haltet euren Kopf oben, denn schlimmer kann es nicht mehr kommen (sagte er und es kam schlimmer!!*g*)
Gruß
Martin
Danke, das Du auch diesmal helfen möchtest !
Gern geschehen. Wir alle freuen uns, wenn wir durch diese Plattform einigen Menschen helfen können.
Zu der Undichtigkeit warte erst die Ursache ab.
Die Rechnungen vom Leitungswasserschaden kannst du zur Versicherung geben (mach dir vorher eine Kopie, damit du im nachinein alles kontrollieren kannst). Die Versicherung soll dir oder der Firma direkt den Schaden erstatten, sodaß die Rechnungen alle bezahlt sind. Sammel nicht erst alles, einzelne Rechnungen können auch später kommen und die Firmen sind froh, wenn die ihr Geld schnell kriegen. Weise die versicherung darauf hin, das noch weitere Rechnungen folgen und wähle einen Versandt der rechnungen, der auch nachweisbar ist.
Bei Fragen einfach melden.
Gruß
Martin
Hallo Martin -
mal wieder jede Menge Hilfe und Tips - Danke !
Du hörst sicherlich noch öfters von uns !
Gruß : Kalle
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zum Teil stimme ich mit Martin überein:
allerdings könnte ich vermuten, daß der Wasserschaden z.B. den fußbodenbelag oder die Fensterrahnmumg gedehnt hat. Dadurch ist die Undichtigkeit entstanden.
d.h. Es ist ein folgeschaden des Wasserschadens und somit dort mitversichert.
gruss
PS: ein schönes thema für zahlungsverweigerung durch die betroffene Versicherung. Deshalb gutachter holen und Schadensverlauf feststellen lassen. (sozusagen: Beweissicherung) und zwar bevor irgend ein Handwerker dort das Stemmen und Bohren anfängt.