Hallo!
Vor kurzem fragte ich bereits danach, ob die Abrechnung der Kasse im Einzelhandel zu vergüten ist. Ja, das ist es, teilte man mir mit. In Betrieb X traut sich keiner, das Thema anzusprechen. Es handelt sich um ein großes, deutschlandweit tätiges Unternehmen und irgendwie sind alle froh, dort arbeiten zu können.
Ein AN hat aber nichts zu verlieren, weil er Minijobber ist, und ist auf die paar Euros mehr auch angewiesen. Nach Zusammenrechnung der Daten hat der Minijobber im Jahr 2005 bisher 8 Stunden unentgeltlich gearbeitet. Das macht er natürlich nicht gern und möchte jetzt gern beim Chef vorsprechen.
In welchem Gesetz steht geschrieben, dass das Kassezählen zur Arbeitszeit gehört und damit zu vergüten ist?
Ein kleines Schriftstück könnte Wunder wirken ;o)
Danke und liebe Grüße,
die Lidscha