Nochmals: Kassenabrechnung und Vergütung

Hallo!

Vor kurzem fragte ich bereits danach, ob die Abrechnung der Kasse im Einzelhandel zu vergüten ist. Ja, das ist es, teilte man mir mit. In Betrieb X traut sich keiner, das Thema anzusprechen. Es handelt sich um ein großes, deutschlandweit tätiges Unternehmen und irgendwie sind alle froh, dort arbeiten zu können.
Ein AN hat aber nichts zu verlieren, weil er Minijobber ist, und ist auf die paar Euros mehr auch angewiesen. Nach Zusammenrechnung der Daten hat der Minijobber im Jahr 2005 bisher 8 Stunden unentgeltlich gearbeitet. Das macht er natürlich nicht gern und möchte jetzt gern beim Chef vorsprechen.
In welchem Gesetz steht geschrieben, dass das Kassezählen zur Arbeitszeit gehört und damit zu vergüten ist?
Ein kleines Schriftstück könnte Wunder wirken ;o)

Danke und liebe Grüße,
die Lidscha

Hallo,

gesetzlich zunächst mal § 611 BGB. Ist der Arbeitsvertrag nicht eindeutig, kann der § 612, Abs. 1 und 2 greifen. Dazu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung des BAG, da solltest Du mal gucken, ob Du was Anwendbares findest.

&Tschüß

WHoepfner

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Hallo

Nach
Zusammenrechnung der Daten hat der Minijobber im Jahr 2005
bisher 8 Stunden unentgeltlich gearbeitet.

In welchem Zeitraum?

Gilt ein TV?
Existiert ein schriftlicher AV?

Gruß,
LeoLo

Hallo

In welchem Zeitraum?

Im Jahr 2005. Das klingt nicht viel (die acht Stunden), aber der AN kann von 8 x Betrag X schon eine anderthalbe Woche leben (oder sich was schönes zu Weihnachten kaufen). Gerechnet wurde immer mit einer Viertelstunde. Dass heißt, der AN hat 32 Mal Kassenabrechnung gemacht und bisher kein Geld oder sonstigen Ausgleich dafür bekommen.

Gilt ein TV?

Das weiß ich nicht. Wo kriege ich das raus?

Existiert ein schriftlicher AV?

Ja, es gibt einen AV, der die Monatsstundenzahl und den Stundenlohn regelt. Der AN bekommt am Ende des Monats immer einen festen Betrag und der Rest wird über Überstunden abgegolten. Die Monatsarbeitszeit beträgt 33 Stunden. So hat der AN im Juli bspw. 25 Stunden gearbeitet und im August 42. Das sind allerdings wirklich die reinen Arbeitsstunden von Beginn bis Ladenschluss und keine Minute darüber hinaus. Im Schnitt braucht man zum Kasse zählen und Laden aufräumen 15 bis 20 Minuten.

Grüße,
die Lidscha

Hallo

In welchem Zeitraum?

Im Jahr 2005.

Welcher Zeitraum genau? Seit Januar?

Gilt ein TV?

Das weiß ich nicht. Wo kriege ich das raus?

Steht etwas im AV dazu?

Gibt es einen Betriebsrat?

Gruß,
LeoLo

Hi!

Im Jahr 2005.

Welcher Zeitraum genau? Seit Januar?

Seit Abschluss des AV, also seit Mai 2005

Gilt ein TV?

Das weiß ich nicht. Wo kriege ich das raus?

Steht etwas im AV dazu?

Nein. Im AV steht nichts. Es steht nur drin, welche Monatsstundenzahl der AN zu leisten hat und was er pro Stunde kriegt.

Kannst du damit was anfangen?

Grüße!

Gibt es einen Betriebsrat?

Nein!

Gruß,
LeoLo

Hallo

Kannst du damit was anfangen?

Ja, das reicht aus. Ich wollte nur wissen, ob inzwischen Ansprüche verfallen sein könnten. Das wird deiner Schilderung nach aber nur dann der Fall sein, wenn in deinem AV ausdrücklich entsprechende Ausschlussfristen vereinbart sind. Ich gehe dabei auch mal davon aus, daß du nicht in der Gewerkschaft bist.

Gruß,
LeoLo