Nochmals zu 7% USt im copy-shop

hallo ihr experten,

bisher waren wir uns ja einig, dass man beim selber-kopieren im copy shop eine dienstleistung erhält (bereitsstellen des kopierers zur eigennnutzung). also kann eine 7% ust ermäßigung nur aus § 12 UStG resultieren - hier speziell die übertragung von urheberrechten.

habe nunmehr im ust kommentar birkenfeld nachgeschlagen und NICHTS zum copyshop gefunden. hat jemand noch andere gute kommentare zur hand? ich bin immernoch der meinung, dass diese leistung nicht ermäßigt sein kann. m.E. wird hier kein recht übertragen (verschafft), eine ermäßigung bekommen i.d.R. autoren etc. aber nicht vervielfältiger. verlags-ermäßigung resultiert idR aus der „lieferung“ von buechern und druckerzeugnissen (diese ermäßigung wg. anhang zu ustg)…

wer weiss was?

gruss vom

showbee

hallo ihr experten,

bisher waren wir uns ja einig, dass man beim selber-kopieren
im copy shop eine dienstleistung erhält (bereitsstellen des
kopierers zur eigennnutzung). also kann eine 7% ust ermäßigung
nur aus § 12 UStG resultieren - hier speziell die übertragung
von urheberrechten.

habe nunmehr im ust kommentar birkenfeld nachgeschlagen und
NICHTS zum copyshop gefunden. hat jemand noch andere gute
kommentare zur hand? ich bin immernoch der meinung, dass diese
leistung nicht ermäßigt sein kann. m.E. wird hier kein recht
übertragen (verschafft), eine ermäßigung bekommen i.d.R.
autoren etc. aber nicht vervielfältiger. verlags-ermäßigung
resultiert idR aus der „lieferung“ von buechern und
druckerzeugnissen (diese ermäßigung wg. anhang zu ustg)…

Hallo Showbee,

vielleicht helfen Dir folgende Urteile weiter:
FG-Hamburg, II 170/84 v. 26.1988
BFH, V R 33/87 v. 26.9.1991
nach dem Tenor/Leitsatz stützen beide Deine Meinung.

Grüße
Chris

keine Steuerermäßigung fürs Kopieren!
Hi !

Ich hielt es bei der ersten Frage eher nur für eine „witzige“ Mitteilung. Hatte nicht erkannt, dass hier ernsthaft drüber diskutiert werden sollte.

Habe in drei Kommentaren:

  • Lippross Basiskommentar Steuerrecht (Otto Schmidt)
  • Hartmann/Metzenmacher Umsatzsteuer (Erich Schmidt)
  • Vogel/Schwarz Umsatzsteuer (Haufe)
    recherchiert.
    In keinem der Kommentare ist zu finden, dass es für Copyshops erlaubt wäre (einfach wegen der angebotenen Leistungen) den ermäßigten Steuersatz in Anspruch zu nehmen.

Es läuft daher in dem Laden einfach etwas falsch.

BARUL76

BFH, V R 33/87 v. 26.9.1991

hi chris,

danke! wie hast du denn den gefunden? juris, beck-online & co. haben mir nicht geholfen, aber das ist genau was ich suchte. ist in der DStR 92 veröffentlicht.

gruss vom

showbee

Ich hielt es bei der ersten Frage eher nur für eine „witzige“
Mitteilung. Hatte nicht erkannt, dass hier ernsthaft drüber
diskutiert werden sollte.

hi,

danke auch dir. naja, ich habe hier einen betrieblichen beleg für ein unternehmen und wie soll ich denn diesen murks buchen? 7% aus bürobedarf? und außerdem war es eine „stattliche“ rechnung und da wollte ich schon rechtssicherheit, wenn ich den „korrekten“ ausweis fordern gehe…

gruss vom

showbee

BFH, V R 33/87 v. 26.9.1991

hi chris,

danke! wie hast du denn den gefunden? juris, beck-online & co.
haben mir nicht geholfen, aber das ist genau was ich suchte.
ist in der DStR 92 veröffentlicht.

Hallo showbee,

Lexinform machts möglich.
Dass es Beck-Online nicht findet obwohl in der hauseigenen DStR veröffentlicht ist aber wirklich schwach.

Grüße
Chris

Lexinform machts möglich.
Dass es Beck-Online nicht findet obwohl in der hauseigenen
DStR veröffentlicht ist aber wirklich schwach.

hi,

möchte hier keine fa. schlecht machen, vielleicht war ich auch einfach zu dä… und habe nicht die richtigen suchbegriffe genutzt?

thx: showbee