Nochmals zur Vorfälligkeitsetschädigung

Hallo,

im Februar 2002 haben wir einen Darlehensvertrag mit 10 Jahren Zinsfestschreibung abgeschlossen. Zu der Zeit haben wir eine sehr geringe Darlehenstilgung vereinbart.

Als wir im Juli letzten Jahres die Bank bezüglich einer höheren monatlichen Tilgung anschrieben, verlangte diese von uns eine Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 1.392,00 Euro. Wir unterschrieben die Tilgungsveränderung.

Erst jetzt wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass die Bank diese Gebühr möglicherweise unrechtmäßig verlangt hat, da der Zinssatz und die Bindungsjahre unverändert blieben.

Hatte die Bank da Unrecht? Wenn ja, können wir nach einem Jahr diese Gebühr zurückverlangen?

Danke für eure Antworten…

Hallo,

Erst jetzt wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass die Bank
diese Gebühr möglicherweise unrechtmäßig verlangt hat, da der
Zinssatz und die Bindungsjahre unverändert blieben.

aufgrund der höheren Tilgung wird der Kredit früher getilgt sein. Das führt wiederum dazu, daß der Bank weniger Zinsen einnimmt, was sie bei der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt hat. Allenfalls wäre noch zu diskutieren, welchen Zinssatz sie für den Zeitraum nach der Zinsbindung angenommen hat.

Im Zweifel hat man sich dabei an den aktuellen Zinssätzen orientiert, was dann auf jedem Fall zu Eurem Vorteil wäre, da mittelfristig deutlich steigende Zinsen zu erwarten sind.

Gruß,
Christian