Nötige Reparatur von Gemeinschaft abgelehnt

Hi.

Frau X hat eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 6 Parteien, und zwar im obersten Stockwerk.
Weil das Dach irgendeine undichte Stelle hat, tropft Wasser auf den Boden des Dachstuhls und durchnässt ihn. Entsprechend ist die Decke in einem Zimmer der Frau X durchnässt. Es sind deutliche Flecken zu sehen.
Auf der alljährlichen Eigentümer-Versammlung wird der Antrag von Frau X abgelehnt, das Dach reparieren zu lassen.

Was kann Frau X dagegen tun? Denn ihre Wohnung erleidet Schaden durch die Feuchtigkeit.

Hi.

Frau X hat eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 6 Parteien,
und zwar im obersten Stockwerk.
Weil das Dach irgendeine undichte Stelle hat, tropft Wasser
auf den Boden des Dachstuhls und durchnässt ihn. Entsprechend
ist die Decke in einem Zimmer der Frau X durchnässt. Es sind
deutliche Flecken zu sehen.
Auf der alljährlichen Eigentümer-Versammlung wird der Antrag
von Frau X abgelehnt, das Dach reparieren zu lassen.

Es ist nicht Aufgabe der ETV darüber abzustimmen, ob solche Schäden beseitigt werden oder nicht.
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung ist dazu der Verwalter per se und nach Kenntnisnahme alleine verpflichtet.

Was kann Frau X dagegen tun? Denn ihre Wohnung erleidet
Schaden durch die Feuchtigkeit.

  • Den Verwalter mit Fristsetzung auffordern, die Schäden zu beseitigen.

  • Schäden, die durch das ausgebliebene Handeln entstanden sind, der Eigentümergemeinschaft in Rechnung stellen.

  • die Eigentümergemeinschaft verklagen, die Reparaturen durchzuführen.

Gruß n.