Nötige Unterlagen zur Kündigung der Krankenkasse

Hallo,

ich habe gehört, dass eine Person, wenn sie bei der gesetzlichen Krankenkasse kündigt und in die private wechselt, damit die Kündigung zu Stande kommt, eine Exmatrikulationsbescheinigung an die Krankenkasse schicken muss, sofern man im Studententarif versichert ist. Weshalb ist das so?
Und wie wäre es, wenn jemand den Studententarif bekommen hat, weil er ein Fernabi macht. Wäre dann irgendeine Art von Bescheinigung für die Kündigung notwendig? Ist nicht lediglich nachzuweisen, dass eine neue Versicherung bestehen wird?

Gruß
Maren

Hallo,
wenn im Studententarif bedeutet, dass derjenige bei der GKV pflichtversichert als Student ist, dann kann er nicht in die PKV wechseln.
Ist er dagegen als Student freiwillig versichert dann geht das schon, dann mmuss er aber gegenüber seiner alten Kasse das Bestehen der PKV-versicherung nahtlos nachweisen.
Exmatrikulation heisst auch Ende der Versicherungspflicht als Student. Dies würde bedeuten, er könne anschliessend nahtlos in die PKV wechseln. Villeicht will die PKV deshalb diesen Nachweis.
Gruss
Czauderna

Danke für die Antwort. Die Person hätte der gesetzlichen Krankenversicherung bereits eine Kopie des neuen Versicherungsscheins vorgelegt. Es gäbe keine versicherungsfreien Zeiten. Die Person hätte den Studententarif damals angeboten bekommen, weil sie ein Fernabi macht und gekündigt hätte sie, weil sie ab Januar selbständig tätig sein würde. Die private Krankenversicherung hätte keinen Nachweise verlangt, sondern die gesetzliche.

Die private Krankenversicherung hätte keinen Nachweise verlangt, sondern die gesetzliche.

Das kann nicht sein, die PKV will eine Kündigungsbestätigung der GKV haben.

Hallo,
ja, wenn die GKV den Studententarif „angeboten“ hat, dann war das eine freiwillige Versicherung, ergo muss er der GKV den nachweis der neuen Versicherung erbringen. Für den Nachweis gegenüber der PKV bekommt er von der GKV-Kasse eine Kündigungsb estätigung bzw. eine Versicherungsbescheinigung.
Gruss
Czauderna