Hallo,
ich habe gehört, dass eine Person, wenn sie bei der gesetzlichen Krankenkasse kündigt und in die private wechselt, damit die Kündigung zu Stande kommt, eine Exmatrikulationsbescheinigung an die Krankenkasse schicken muss, sofern man im Studententarif versichert ist. Weshalb ist das so?
Und wie wäre es, wenn jemand den Studententarif bekommen hat, weil er ein Fernabi macht. Wäre dann irgendeine Art von Bescheinigung für die Kündigung notwendig? Ist nicht lediglich nachzuweisen, dass eine neue Versicherung bestehen wird?
Gruß
Maren