Hallo Wolfgang,
ich verfolge gerade mit Interesse, was genau Gegenstand der
Versicherungen ist.
Okay : ) Das freut mich doch schonmal. 
Bauleistungsversicherung:
Du kannst hier versichern Neu- und Umbauten z.b. des
allgemeinen Hochbaus, wie eben z.B. Wohngebäude.
Entschuldige bitte, aber das habe ich noch nicht kapiert. Was
wird dabei versichert? Wenn ein vom Bauherrn beauftragter
Handwerker Pfusch abliefert? Oder wenn es zu einem Unfall
eines Bauarbeiters kommt? Oder … ?
Ersatzleistung im Versicherungsfall:
Unternehmerschaden:
Bei einem Schaden, den ein Unternehmer zu vertreten hat, umfasst die Ersatzleistung die Kosten, die zur Beseitigung des Schadens und zur Aufräumung der Schadensstätte erforderlich sind. Ersetzt werden die Selbstkosten des Unternehmens abzüglich des Selbstbehaltes. Nicht ersetzt werden die Mehrwertsteuer, Zuschläge für Wagnis und Gewinn, allgemeine Baustellen- und Geschäftskosten.
Bauherrenschaden:
Hat ein Bauherr den Schaden zu vertreten, muss er dem ausführenden Unternehmer oder einem Fremdunternehmer einen neuen Auftrag erteilen. Die anfallenden Kosten (Rechnungsbetrag minus SB und wenn der Bauherr zum Vorsteuerabzug berechtigt ist minus Mehrwertsteuer) werden voll ersetzt. Der Versicherer ersetzt die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um das Bauvorhaben in den technisch gleichwertigen Zustand zu versetzen, den es vor Eintritt des Schadens hatte.
Das Problem ist hierbei die VOB. Demnach muss der Unternehmer die Bauleistung ordnungsgemäß ausführen, um die Bauverträge zu erfüllen.
Schäden, die während der Bauzeit eintreten hat der Unternehmer (wenn er die Gefahr trägt) auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Unternehmer muss also ggf. eine bereits erstellte Bauleistung ein zweites Mal erbringen, um seinen Vertrag mit dem Bauherren zu erfüllen.
Wird z.B. eine frisch gemauerte Außenwand durch Unbekannte eingedrückt, muss der Unternehmer diese neu erstellen. Der Bauherr hat eben Anspruch auf eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung und kann diese vom Unternehmer verlangen.
Nach VOB haftet der Unternehmer jedoch nicht für Schäden durch höhere Gewalt und unabwendbare Ereignisse (z.B. Krieg, Sturm etc.)
Hierfür trägt dann der Bauherr die genauso die Gefahr, wie nach Abnahme/Übergabe.
Es handelt sich also nicht um den Pfusch, sondern eben vielmehr um die Vandalismusgefahr.
Der Bauherr sollte sich allerdings auch nicht vertraglich darauf verlassen, dass der Unternehmer das Risiko in Deckung gegeben hat, sondern lieber Eigenvorsorge betreiben. Insbesondere nicht dann, wenn die VOB zugrunde liegen. Grund: Zahlt der Unternehmer seine Prämie nicht und geht insolvent, dann nützt diese vertragliche Abrede auch nicht viel.
Oft ist es so, dass daher eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen wird mit einer Kombination aus ABN und ABU um Deckungsüberschneidungen oder Ausschlüsse zu vermeiden.
Ersichtlich wird der Umfanf der versicherten Gefahren jedoch hier.
Versicherte Gefahren:
versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen und/oder Zerstörungen, die während der Bauzeit an dem zu errichtenden Bauwerk entstehen. Unvorhergesehen sind sie dann, wenn weder Auftraggeber noch Auftragnehmer mit dem jeweils erforderlichem Fachwissen die Schäden vorhersehen hätte können.
Beispiele:
Baugrube „säuft“ durch Regen „ab“
Dachstuhl bricht durch unzureichende Verstrebungen bei einem Sturm zusammen
Unbekannte laufen über den frischen Estrich
Vandalismus am Innenausbau
eingebaute Sachen werden gestohlen
Parkett wird durch einen Wasserrohrbruch zerstört/beschädigt
Das Feuerrisiko muss extra beantragt werden (wie ich ja bereits geschrieben hatte).
Gewährleistungsschäden, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, Krieg, Unruhe, Streik, Aussperrung, Kernenergie und Pfusch sind nicht versichert.
Was ist ein Bauherrenrisiko? Gibt es irgend ein Beispiel, was
damit gemeint ist?
Bauherrenschaden = Verwirklichung des Bauherrenrisikos
Jetzt etwas klarer?
Gruß
Marco
PS: die Aussagen entstammen im Wesentlichen einem Unternehmenshandbuch.