nötige Versicherungen bei Haus-Neubau

Hallo,

ich plane, eine Doppelhaushälfte abzureißen und an gleicher Stelle einen Neubau zu errichten. Der Bau wird mit einem Architekten und einem „Bauträger“ abgewickelt. Allerdings werden sämtliche Verträge über den „Bauträger“ zwar organisiert usw., aber Vertragspartner bin jeweils ich und die entsprechende Handwerksfirma direkt. Das Projekt-Volumen sind rund 250 000 Euro. Der Neubau umfaßt Keller, 2 Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoß. Baugenehmigung liegt vor. Bauort ist Fürth/Bayern.
Leider bin ich allmählich völlig verwirrt, welche Versicherung dabei nötig / sinnvoll ist, was sie abdeckt usw.
Versicherungsvertreter malen bei Beratungsgesprächen irgendwie immer so eine düstere Zukunft - spätestens wenn sie mir ein Hochwasser-Versicherung dringenst empfehlen, reichts mir (der nächste Bach liegt rund 60 Höhenmeter tiefer…).
Während Bauherrenhaftpflicht noch einigermaßen verständlich klingt, kann ich mir unter einer Bauleistungsversicherung schon nichts mehr vorstellen.
Eine Internetsuche zu den Versicherungsbegriffen bringt nur Seiten von Versicherungen, aber keine brauchbaren Erklärungen.

Daher meine Frage:
Welche Versicherungen sind Pflicht, welche dringend anzuraten, welche nützlich, welche Unfug?
Was decken die jeweiligen Versicherungen ab?
Welche Fallstricke gibt es, welche Vertragsklauseln sollte man beachten?

Vielen Dank für alle Infos und ggf. weiterführende Links.

Sven

Haus-Neubau
Hallo Sven,

Während Bauherrenhaftpflicht noch einigermaßen verständlich
klingt, kann ich mir unter einer Bauleistungsversicherung
schon nichts mehr vorstellen.

Okay, dann will ich mal versuchen, dass zu beantworten.

Eine Internetsuche zu den Versicherungsbegriffen bringt nur
Seiten von Versicherungen, aber keine brauchbaren Erklärungen.

Bauleistungsversicherung:
Du kannst hier versichern Neu- und Umbauten z.b. des allgemeinen Hochbaus, wie eben z.B. Wohngebäude.

Es gibt verschiedene Versicherungs-Bedingungen. Zum einen ABN (Bauwesensversicherungen Neubau durch Auftraggeber) und zum anderen ABU (Bauwesensversicherung für Unternehmerleistung). Zu beiden Werken gibt es Zusatzbedingungen, die dann alles einschränken oder erweitern.

Geeignet ist diese Versicherung für den Auftraggeber (Bauherr) oder das Bauhauptgewerbe (Auftragnehmer). Das Baunebengewerbe (Firmen die nach dem Richtfest am Bau tätig werden) können sich nicht versichern. Hierzu sollte der Auftraggeber (Bauherr oder Hauptbauunternehmer) eine entsprechende Versicherung vorhalten, da diese Personen darüber gedeckt sind.

Risiko:

Unternehmerrisiko / Bauherrenrisiko

Die Gefahrenteilung richtet sich nach den VOB (Verdingungsordnung Bauleistung), soweit diese vereinbart wurden.

Der Unternehmer hat nach BGB sämtliche Risiken zu tragen (auch zufälliger Untergang). VOB schließen diesen Sachverhalt und Risiken aus höherer Gewalt aus. Dies muss dann der Bauherr tragen.

LAngt das? : )

Daher meine Frage:
Welche Versicherungen sind Pflicht,

Soweit ich weiß, keine.

welche dringend anzuraten,

Ich würde die Bauleistung und die Bauherrenhaftpflicht schon machen. Einfach weil du nicht weißt, wer über dein Grundstück in Bauzeiten stolpert oder wohin der Wind Baumaterial trägt. Ebenso eben, ob der Wind was einreisst oder sonstwer etwas kaputt macht.

welche nützlich, welche Unfug?

Siehe oben. Feuerrohbau erachte ich noch als notwendig. Diese bekommst du bei den meisten Versicherern kostenfrei für die Dauer der Bauzeit, wenn du bei denen den Anschlussvertrag machst.

Was decken die jeweiligen Versicherungen ab?

Siehe oben.

Welche Fallstricke gibt es, welche Vertragsklauseln sollte man
beachten?

Siehe oben. Am besten zu einem Makler huschen. : )

Gruß
Marco

Bauherrnhaftpflicht o.w.T.
.

Hallo Marco,

ich verfolge gerade mit Interesse, was genau Gegenstand der Versicherungen ist.

Bauleistungsversicherung:
Du kannst hier versichern Neu- und Umbauten z.b. des
allgemeinen Hochbaus, wie eben z.B. Wohngebäude.

Entschuldige bitte, aber das habe ich noch nicht kapiert. Was wird dabei versichert? Wenn ein vom Bauherrn beauftragter Handwerker Pfusch abliefert? Oder wenn es zu einem Unfall eines Bauarbeiters kommt? Oder … ?

Risiko:
Unternehmerrisiko / Bauherrenrisiko

Was ist ein Bauherrenrisiko? Gibt es irgend ein Beispiel, was damit gemeint ist?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ich verfolge gerade mit Interesse, was genau Gegenstand der
Versicherungen ist.

Okay : ) Das freut mich doch schonmal. :smile:

Bauleistungsversicherung:
Du kannst hier versichern Neu- und Umbauten z.b. des
allgemeinen Hochbaus, wie eben z.B. Wohngebäude.

Entschuldige bitte, aber das habe ich noch nicht kapiert. Was
wird dabei versichert? Wenn ein vom Bauherrn beauftragter
Handwerker Pfusch abliefert? Oder wenn es zu einem Unfall
eines Bauarbeiters kommt? Oder … ?

Ersatzleistung im Versicherungsfall:

Unternehmerschaden:

Bei einem Schaden, den ein Unternehmer zu vertreten hat, umfasst die Ersatzleistung die Kosten, die zur Beseitigung des Schadens und zur Aufräumung der Schadensstätte erforderlich sind. Ersetzt werden die Selbstkosten des Unternehmens abzüglich des Selbstbehaltes. Nicht ersetzt werden die Mehrwertsteuer, Zuschläge für Wagnis und Gewinn, allgemeine Baustellen- und Geschäftskosten.

Bauherrenschaden:

Hat ein Bauherr den Schaden zu vertreten, muss er dem ausführenden Unternehmer oder einem Fremdunternehmer einen neuen Auftrag erteilen. Die anfallenden Kosten (Rechnungsbetrag minus SB und wenn der Bauherr zum Vorsteuerabzug berechtigt ist minus Mehrwertsteuer) werden voll ersetzt. Der Versicherer ersetzt die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um das Bauvorhaben in den technisch gleichwertigen Zustand zu versetzen, den es vor Eintritt des Schadens hatte.

Das Problem ist hierbei die VOB. Demnach muss der Unternehmer die Bauleistung ordnungsgemäß ausführen, um die Bauverträge zu erfüllen.
Schäden, die während der Bauzeit eintreten hat der Unternehmer (wenn er die Gefahr trägt) auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Unternehmer muss also ggf. eine bereits erstellte Bauleistung ein zweites Mal erbringen, um seinen Vertrag mit dem Bauherren zu erfüllen.

Wird z.B. eine frisch gemauerte Außenwand durch Unbekannte eingedrückt, muss der Unternehmer diese neu erstellen. Der Bauherr hat eben Anspruch auf eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung und kann diese vom Unternehmer verlangen.
Nach VOB haftet der Unternehmer jedoch nicht für Schäden durch höhere Gewalt und unabwendbare Ereignisse (z.B. Krieg, Sturm etc.)

Hierfür trägt dann der Bauherr die genauso die Gefahr, wie nach Abnahme/Übergabe.

Es handelt sich also nicht um den Pfusch, sondern eben vielmehr um die Vandalismusgefahr.
Der Bauherr sollte sich allerdings auch nicht vertraglich darauf verlassen, dass der Unternehmer das Risiko in Deckung gegeben hat, sondern lieber Eigenvorsorge betreiben. Insbesondere nicht dann, wenn die VOB zugrunde liegen. Grund: Zahlt der Unternehmer seine Prämie nicht und geht insolvent, dann nützt diese vertragliche Abrede auch nicht viel.
Oft ist es so, dass daher eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen wird mit einer Kombination aus ABN und ABU um Deckungsüberschneidungen oder Ausschlüsse zu vermeiden.

Ersichtlich wird der Umfanf der versicherten Gefahren jedoch hier.

Versicherte Gefahren:

versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen und/oder Zerstörungen, die während der Bauzeit an dem zu errichtenden Bauwerk entstehen. Unvorhergesehen sind sie dann, wenn weder Auftraggeber noch Auftragnehmer mit dem jeweils erforderlichem Fachwissen die Schäden vorhersehen hätte können.

Beispiele:

Baugrube „säuft“ durch Regen „ab“
Dachstuhl bricht durch unzureichende Verstrebungen bei einem Sturm zusammen
Unbekannte laufen über den frischen Estrich
Vandalismus am Innenausbau
eingebaute Sachen werden gestohlen
Parkett wird durch einen Wasserrohrbruch zerstört/beschädigt

Das Feuerrisiko muss extra beantragt werden (wie ich ja bereits geschrieben hatte).

Gewährleistungsschäden, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, Krieg, Unruhe, Streik, Aussperrung, Kernenergie und Pfusch sind nicht versichert.

Was ist ein Bauherrenrisiko? Gibt es irgend ein Beispiel, was
damit gemeint ist?

Bauherrenschaden = Verwirklichung des Bauherrenrisikos

Jetzt etwas klarer?

Gruß
Marco

PS: die Aussagen entstammen im Wesentlichen einem Unternehmenshandbuch.

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