Nötigung?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe Probleme mit meinem Anwalt, der auch mein Vermieter (Testamentsvollstrecker einer Erbengem.) ist.
Nachdem wir die Miete gekürzt haben bzw. die NK Zahlung eingestellt haben (Es wurde NIE eine Abrechnung gemacht)
Schreibt er in meinem Rentenverfahren drunter:

–Nach Erhalt der Restzahlung(313 €) werden wir den Schriftsatz an das Gericht schicken.–

Dieses Verfahren wird im Widerspruchsverfahren von der Rechtsschutz bezahlt. Er hat gewusst das ich nur ALG II erhalte, und hat wohl vor der Kostenübernahme 2 Briefe an die LVA geschickt.

Kann er mich mit diesem Satz quasi „Erpressen“?
Was passiert wenn der Termin platz bzw. der Prozess verloren geht?
Mit dem Mann kann man nicht reden, haben wir schon paarmal versucht, prallt alles an ihm ab
Vielen Dank im voraus
Gert

Bitte suchen Sie sich einen Anwalt Ihres Vertrauens, aus Ihrer Schilderung ist so gut wie gar nichts zu erkennen, hört sich aber kompliziert an, also am besten nicht per Internet klären.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Gruß
Hagen

Guten Tag Gert,

da ich kein Jurist bin, kann ich hier in diesem Fall nicht weiterhelfen. Meine Rechtskenntnisse beschränken sich auf das Familienrecht (Scheidung, Unterhalt etc.) Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht helfen kann. Sie sollten sich einen unabhängingen Anwalt, der nicht noch in anderweitig mit Ihnen in Sachen verstrickt ist, suchen. Sofern Sie bisher keine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe seitens des Gerichts beantragt oder erhalten haben und diese Ihrem jetzigen Anwalt auch nicht vorgelegt haben, so können Sie jederzeit das Mandat kündigen und zu einem anderen Anwalt wechseln, soweit mir bekannt ist.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Glück in Ihrer Angelegenheit!
Freundliche Grüße
vaylinor

Antwort: Nötigung?
Hallo Gert,

die Folgen eines versäumten Termins oder gar geplatzten Prozesses würde ich nicht eingehen, auch wenn Rechtsanwälte normalerweise eine gesonderte Haftpflichtversicherung für solche Fälle hat.

Ich würde mich vielmehr mit diesem Schreiben in der Hand und den sonstigen Unterlagen an die Rechtsanwaltskammer wenden, die dürften ihr Mitglied rechtzeitig zur Raison bringen!

Herzliche Grüße

Markus

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe Probleme mit meinem Anwalt,…
Schreibt er in meinem Rentenverfahren drunter:

–Nach Erhalt der Restzahlung(313 €) werden wir den
Schriftsatz an das Gericht schicken.–

Dieses Verfahren wird im Widerspruchsverfahren von der
Rechtsschutz bezahlt. …
Kann er mich mit diesem Satz quasi „Erpressen“?
Was passiert wenn der Termin platz bzw. der Prozess verloren
geht?..

Hallo!

Ich glaube, da bin ich der falsche Ansprechpartner, ich bin als „Wettexperte“ eingetragen.

Tut mir leid :wink:

Beste Grüße,

Werner

Danke, ich bin zu Rechtsanwaltskammer.
Die machen was