Hallo,
mich würde interessieren ob es rechtlich möglich ist für eine
Nötigung oder Bedrohung bestraft zu werden, wenn unrealistische
Drohungen ausgesprochen werden.
Beispielsweise: A wird von B (sein Nachbar) zugeparkt, A droht daraufhin
B eine Atombombe vor seiner Tür zu zünden sollte dies nochmal vorkommen.
Oder ihn mit seiner Strahlenkanone zu bedrohen.
Oder, um mehr Bezug zu einem halbwegs realen Fall zu haben, dafür zu
Sorgen dass er keine Rente bekommen wird (dies aber natürlich so formuliert, dass nicht von einem Mordanschlag auszugehen ist).
In allen Fällen wird B bedroht, aber die Drohungen sind ja eigentlich
garkeine, da sie nicht in die Realität umgesetzt werden können und dies
auch jedem klar ist.
Gruss
Hallo,
mich würde interessieren ob es rechtlich möglich ist für eine
Nötigung oder Bedrohung bestraft zu werden, wenn
unrealistische
rohungen ausgesprochen werden.
Wenn die Drohung erkennbar unrealistisch ist, nein,…
Beispielsweise: A wird von B (sein Nachbar) zugeparkt, A droht
daraufhin
B eine Atombombe vor seiner Tür zu zünden sollte dies nochmal
vorkommen.
Da kommt kein Staatsanwalt zur Sache,…
Oder ihn mit seiner Strahlenkanone zu bedrohen.
dito.
Oder, um mehr Bezug zu einem halbwegs realen Fall zu haben,
dafür zu :Sorgen dass er keine Rente bekommen wird (dies aber natürlich:so formuliert, dass nicht von einem Mordanschlag auszugehen
ist).
Könnte eine Körperverletzung unterstellt werden, wird der Staatsanwalt jetzt seine Kaffeetasse abstellen und nochmals lesen, denn
Nötigung/Bedrohung gegen Leib und Leben StGB.:
In allen Fällen wird B bedroht, aber die Drohungen sind ja
eigentlich :garkeine, da sie nicht in die Realität umgesetzt werden können :und dies :auch jedem klar ist.
Das mit der „Rente“ ist nicht so klar,…der Rest ist Unfug.
Schönen Tag noch,
Hi
Es gibt Leute und es gibt Menschen
nicht alle können sich nach Duden und Knigge ordnungsgemäss artikulieren und manche wollen nur mal Ihren Frust loswerden.
wenn sich die Rechtsanwälte tagtäglich mit solchen Unsinn auseinandersetzen würden wären die bald reicher als so mancher Top Manager .
Ich benutze gelegentlich in meinem Nebenjob auch so eine ähnliche Floskel wenn ich Security Dienst mache :
ich pflege da zu sagen :
jetzt verschwinde hier , gehe mir aus dem Sichtfeld , ich habe den Lila Gürtel in Tai Gin Seng
Das ist genauso’n Quatsch , aber irgendwie kapieren die was ich von denen will …
wer böswillig ist , könnte es als Drohung auslegen
Toni
http://src.discounto.de/pics/product/21807/37582_Tai…
lol lol lol
)))
schönen Tag noch
Hallo,
die Frage ist zunächst, aus welchem Blickwinkel die Drohung unrealistisch ist. Glaubt der Nötiger oder der Genötigte dies ernsthaft, so könnte auch die Drohung mit einem an sich unmöglichen Mittel (eine Atombombe oder eine Strahlenkanone) den Tatbestand der Nötigung erfüllen.
Wenn ich z.B. ein Kind durch die Drohung mit der Atombombe zu einem mir genehmen Handeln bringe, erfülle ich klar den Tatbestand der Nötigung („du gehst jetzt in das Geschäft und klaust mir …, wenn du das nicht machst, sprenge ich deine Eltern mit einer Atombombe in die Luft…“). Dass das angedrohte Übel tatsächlich nicht möglich wäre, spielt für die Tatbestandserfüllung zunächst keine Rolle.
Genau so wäre es, wenn der Nötiger glaubt, dass das Mittel zur Nötigung geeignet ist, aber es tatsächlich nicht ist (wobei man allerdings oft schon bei einem Wahndelikt sein kann).
Um deine Frage kurz und bündig zu beantworten:
Ja, man kann auch bei einer Nötigung mit unmöglichen Mitteln bestraft werden.
Das beschränkt sich aber nicht nur auf die Nötigung, sondern auf eigentlich alle strafrechtlichen Tatbestände. Es ist immer die Frage, ob das Tatmittel überhaupt zur Tat tauglich ist; ist es das nicht, kann es sich immer noch um einen untauglichen Versuch handeln, der nicht unbedingt Straffreiheit bedeutet.
Die Lektüre dieses Artikels ist vielleicht hilfreich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Untauglicher_Versuch
Gruss
Iru
Hallo,
okay, danke.
Hintergrund der Frage war ein Zeitungsartikel demletzt,
bei dem es darum ging dass ein Gegner eines bekannten Großprojekts
den am Bau beteiligten Firmen androhte, dass diese in Zukunft keine
Aufträge mehr von dem Bauherrn bekommen, wenn sie nicht die Arbeit wiederlegen … Also eigentlich absolut unmöglich und unlogisch, aber
es reichte wohl zu einer Hausdurchsuchung 
Gruss