Hallo,
ich bitte um Klärung für folgenden Fall:
Ein Beamter auf Probe (im Anwärterdienst) muss im Zuge seiner Beamtenausbildung verschiedene Module im Studienseminar absolvieren.
Eines der Module wird im europäischen Ausland abgehalten. Der Beamte muss die Reisekosten selber zahlen, von seinen Anwärterbezügen, die unter dem Hartz IV Satz liegen.
Es wird ein Zuschuss von 30 % gewährt. Die Gesamtkosten betragen ca. 300 bis 400 Euro plus Verpflegung.
Der Beamte musste eine Erklärung unterschreiben, dass er im Krankheitsfalle die Reisekosten zahlt.
Nimmt der Beamte an der Reise nicht teil, kann er das Modul nicht abschließen und wird nicht zur Examensprüfung zugelassen.
Liegt in diesem Fall eine Nötigung vor? Ist die Erklärung zur Übernahme der Kosten im Krankheitsfall rechtswirksam? Sie ist ja nicht auf freiem Willen zustande gekommen.