moin.
meine frage: darf ein lehrer seine 18jährige schülerin, auf grund des wissens um ihren „psychischen zustand“, will ich es mal nennen, mit der androhung ihre eltern zu informieren, dazu zwingen zum psychologen zu gehen bzw. eine therapie zu machen?
nach meiner einschätzung wäre das zumindest nötigung, oder?
mit welchen rechtlichen konsequenzen hätte der lehrer zu rechnen?
wer genaueres wissen will: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..
moin.
meine frage: darf ein lehrer seine 18jährige schülerin, auf
grund des wissens um ihren „psychischen zustand“, will ich es
mal nennen, mit der androhung ihre eltern zu informieren, dazu
zwingen zum psychologen zu gehen bzw. eine therapie zu machen?
Da sehe ich kein Problem
nach meiner einschätzung wäre das zumindest nötigung, oder?
Nö.
§ 240 StGB
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Auch wenn man den Objektiven Tatbestand das Abs. I als erfüllt ansieht, ist Abs. II mE nicht erfüllt.
Verwerflich bedeutet, daß die Anwendung der Nötigungsmittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks sozialethisch zu mißbilligen ist.
Da es jedoch die Aufgabe des Lehrers ist die Eltern in einer Krisensituation zu informieren, kann eine Drohung damit nicht m.E. verwerflich sein, wenn ihr Zweck dazu dient eine Selbständige Problemlösung durch die Schülerin hervorzurufen.
mit welchen rechtlichen konsequenzen hätte der lehrer zu
rechnen?
Folglich mit keinen, außer einer sinnlosen Anzeige auf Kosten des Steuerzahlers und den üblichen dizsiplinarischen Ermittlungen auf Kosten des Steuerzahlers.
Was soll denn daran „sozialethisch“ nicht bedenklich sein?
Ein Lehrer setzt eine Schülerin, welche auch noch erkanntermaßen mit psychischen Problemen zu kämpfen hat, unter Druck. Er droht, die Eltern zu verständigen (wobei ich als „Rechtslaie“ mir nicht sicher bin, ob er dies bei einer Volljährigen Schülerin dürfte? Ist hier kein Vertrauensverhältnis zu wahren).
Persönlich würde ich jetzt auch nicht denken, dass es sich hier um eine „Straftat“ handelt, allerdings ist das Verhalten „Mist“. Erstens ist es Kontraproduktiv (ein Pädagoge sollte das wissen) und zweitens könnte man - wenn man sich als Lehrer in einem solchen Fall engagieren wollen würde - bestimmt auch durch andere Maßnahmen mehr erreichen. Wenn man dazu keine „Lust“ hat, sollte man die Verantwortung lieber abgeben (Melden macht frei). Immerhin handelt es sich bei dem Lehrer sehr wahrscheinlich um eine Amtsperson.
Vielleicht wäre die vorgestezte STelle und eine Verwarnung der richtige Weg.