Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Vertrag bei einem Fitnessstudio. Leider habe ich für einen gewissen Zeitraum die Beiträge nicht gezahlt. Vom Fitnessstudio selber kam nie einer Erinnerung. Nach einigen Monaten habe ich dann einen Mahnbescheid bekommen, der in diesem Fall ja auch seine Berechtigung hat. Mir ist klar, dass dem Fitnessstudio die Beiträge zustehen, es hat mich lediglich die Art geärgert wie die Beiträge eingefordert worden.
Ich habe daraufhin die Mitgliedschaft gekündigt, worauf ich von dem Betreiber zu einem persönlichen Gespräch gebeten wurde. Da ich schon sehr lange Kunde bin, und zu dem Betreiber immer ein gutes Verhältnis hatte, habe ich mich persönlich mit ihm in Verbindung gesetzt. Er versicherte mir, dass es Probleme in der Buchhaltung gab, und dadurch der Mahnbescheid angestoßen wurde. Er teilte mir mit, dass noch weitere Beiträge offen wären, und bot mir an, den Mahnbescheid zu stoppen, und die weiteren offenen Beträge zu streichen, wenn ich mich bereiterklären würde, mich für weitere 2 Jahre zu verpflichten und einer Einmalzahlung zustimmen würde. Er bot mir die Einmalzahlung in Raten an. Die Summe der Einmalzahlung und die Vertragsverlängerung waren in diesem Fall erheblich günstiger als der Mahnbescheid und die restlichen offenen Beträge. Da ich weiter keine Probleme sah, und ich auch gerne weiter trainieren wollte habe ich mich drauf eingelassen.
Nach über 2 Jahren habe ich dann den Vertrag gekündigt, da ich mittlerweile zu weit von dem Fitnessstudio weg wohne. Kurze Zeit nach der Kündigung kam dann prompt ein Schreiben von einer Gerichtsvollzieherin, dass Sie beauftrag wurde, die Summe aus dem Mahnbescheid einzufordern.
Die Forderung der Gerichtsvollzieherin werde ich jetzt begleichen, doch was mache ich mit der Einmalzahlung die ich getätigt habe? Ich sollte doch jetzt ein Recht drauf haben, das Geld zurück zu fordern.
Die Vertragsverlängerung habe ich auch nur unter der Voraussetzung abgeschlossen, dass der Mahnbescheid zurück genommen wird. Stehen mir die gezahlten Beiträge jetzt zu? Wir hatten uns in dem Vertrag auf eine Erhöhung des Beitrags um 2€ geeinigt. Steht mir ein Recht auf den Ausgleich der Erhöhung zu?
Kann ich Rechtlich gegen den Betreiber des Fitnessstudios vorgehen? Fällt sowas unter Betrug und Nötigung. Kann man es so auslegen, dass der Betreiber mich damals mit der Drohung des ausstehenden Mahnbescheids zum Unterzeichen des Vertrags genötigt hat?