die Tage hatte ich schon einmal den Fall gebildet, dass Schwachkopf (S) den Unternehmer (U) täglich mehrfach mit Faxen bombardiert, um eine Auskunft zu erhalten, die ihm nicht zusteht. Ich hatte von Wiz eine gute Antwort für die zivilrechtliche Seite erhalten. Das ist geklärt, vielen Dank!
Wenn ich den Fall aber so erweitere, dass S in seinen Faxen mitteilt, er werde so lange weitermachen, bis er die gewünschte Antwort erhält, ist das dann eine - zumindest versuchte - Nötigung?
Gewalt in Form von Telefaxen kann man wohl ausschließen. Aber es ist für mich fraglich, ob man das als empfindliches Übel ansehen kann. Leider habe ich nichts entsprechendes dazu gefunden. Schließlich entstünden in diesem Fall dem U ja ewig neue Kosten durch die Faxe des S.
Wenn ich den Fall aber so erweitere, dass S in seinen Faxen
mitteilt, er werde so lange weitermachen, bis er die
gewünschte Antwort erhält, ist das dann eine - zumindest
versuchte - Nötigung?
Gewalt in Form von Telefaxen kann man wohl ausschließen. Aber
es ist für mich fraglich, ob man das als empfindliches Übel
ansehen kann. Leider habe ich nichts entsprechendes dazu
gefunden. Schließlich entstünden in diesem Fall dem U ja ewig
neue Kosten durch die Faxe des S.
mit Nötigung wird das im Normalfall schwer. Einzelner Faxe als empfindliches Übel einzusortieren, wird kaum gelingen. Ich meine mich an einen Fall zu erinnern, wo jemand das Faxgerät in der privaten Wohnung hatte, und trotz diverser Hinweise darauf, dass er keinen Schlaf mehr finden könne, weiter belästigt wurde. Da hat es dann wohl mal zu mehr als nur Unterlassungsanspruch gereicht.
Aber was spricht gegen die Abmahnung und den einstweiligen Rechtsschutz mit ordentlich Ordnungsgeld im Zuwiderhandlungsfall?
BTW: Wenn man den Verdacht hat, dass jemand nicht „ganz dicht“ ist, könnte man natürlich auch mal an eine Betreuungsanregung denken. Müsste man mal eruieren, wie der Typ sonst so im Leben klar kommt (oder eben auch nicht). Normal ist so eine Hartnäckigkeit jedenfalls nicht.
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
seine räumliche Nähe aufsucht,
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht (…)
Da wäre noch die Frage, ob dies auch im Falle eines Unternehmers gilt, der beharrlich in seiner Eigenschaft als Firmeninhaber kontaktiert wird. Aber darüber kann sich ja die Staatsanwaltschaft den Kopf zerbrechen. Wobei die evtl. mangels öfftl. Interesses auf den Weg des Zivilrechts verweisen wird.
Wir haben es hier aber mit einer rein geschäftlichen Geschichte zu tun. Der Mann wird als Unternehmer „aufgefordert“ eine unternehmerische Entscheidung zu begründen. Ob da eine StA mitspielt? Sicherlich eine spannende Frage.
Ich beziehe mich doch nur erläuternd auf dein privates Beispiel^^ Aber wenn du es schon ansprichst: Auch in geschäftlichen Räumen dürfte der Herr schützenswert sein, wenn seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Dazu gehört aber schon einiges.
Die Frage ist durchaus berechtigt, auch wenn ich eigentlich nur das Beispiel von Wiz bzgl der Privatperson meinte^^
An öffentlichem Interesse würde die Strafverfolgung übrigens nicht scheitern müssen, ggf würde aber tatsächlich auf den Privatklageweg verwiesen (das ist weiterhin etwas strafrechtliches).
mit Nötigung wird das im Normalfall schwer. Einzelner Faxe als
empfindliches Übel einzusortieren, wird kaum gelingen.
Naja, es ist ja die Drohung ständig und immer wieder zu faxen. Und um beim BGH zu bleiben, wäre dies nicht von solcher Erheblichkeit, dass ein neutraler Beobachter zum Verfassen einer Antwort neigen würde? Da das ja auch relativ einfach wäre. S allerdings nicht zufriedener machen würde…
Aber was spricht gegen die Abmahnung und den einstweiligen
Rechtsschutz mit ordentlich Ordnungsgeld im
Zuwiderhandlungsfall?
Der eigene Einwand: Wenn S nicht nur Hirn- sondern auch Geldmangel hat, wäre die StA für U die kostenlose Behörde.
Dass der fiktive S einen Sprung irgendwo hat, ist klar. Aber eine Betreuungsanregung liesse sich nach meinem Fall kaum untermauern. Aber witzige Idee!
Da wäre noch die Frage, ob dies auch im Falle eines
Unternehmers gilt, der beharrlich in seiner Eigenschaft als
Firmeninhaber kontaktiert wird.
Daher hatte ich das eigentlich im Vorfeld verworfen. Man könnte das vielleicht konstruieren, wenn S den U persönlich anspricht in den Faxen und sie nicht an das unbestimmte Unternehmen richtet. Aber ob die Lebensgestaltung dann schwerwiegend beeinträchtigt ist. Eher nicht.
nette Zeitgenossen hat da deine Phantasie erfunden…
Ganz praktisch würde man über einen Filter in der Telefonanlage nachdenken.
Oder man würde das erhaltene Fax umgehend (alle Seiten!) zurückfaxen mit dem Hinweis, dass man der Bitte nicht entsrpechen wird UND „zu unserer Entlastung faxen wir das erhaltene Fax zurück.“