nennen wir den einen Herrn Mayer und den anderen Herrn Müller.
Herr Mayer und Herr Müller sind in der Finanzberatung tätig.
Herr Müller fängt bei einer anderen Finanzberatung an.
Herr Mayer ist noch neu und unerfahren, Herr Müller ist schon länger im Geschäft.
Herr Mayer bekommt von der Firma Adressen, da ja Herr Müller nicht mehr bei dieser Fa ist.
Herr Mayer ruft die Kunden an, macht neue Verträge und Kunde kündigt die alten Verträge von H. Müller.
H. Müller ruft Herrn Mayer an, wenn er noch einmal seine Kunden anruft oder Verträge ändert, zeigt H. Müller den H. Mayer an.
Ist das nun eine Drohung oder Nötigung? Kann mann H. Müller deswegen anzeigen? Denn H. Mayer fühlt sich bedroht.
H. Müller ruft Herrn Mayer an, wenn er noch einmal seine
Kunden anruft oder Verträge ändert, zeigt H. Müller den H.
Mayer an.
Ist das nun eine Drohung oder Nötigung? Kann mann H. Müller
deswegen anzeigen? Denn H. Mayer fühlt sich bedroht.
Weder das eine, noch das andere.
Was soll bei der Anzeige von Müller denn herauskommen? Wüsste nicht, gegen welche rechtsnorm Mayer verstoßen haben soll (es sei denn hier steht Kaltaquise im Raum, was aber auch keine Straftat, sondern m.W. nur ordnungswidrig ist).
Und die in Ausichtstellung einer Anzeige unter Nennung von Tatsachen kann kaum Drohung/Nötigung sein, weil man ja damit gerade die rechtsstaatliche ordnungs- und strafrechtliche Prüfung eines Vorgangs einleitet.
Gruß Andreas
H. Müller ruft Herrn Mayer an, wenn er noch einmal seine
Kunden anruft oder Verträge ändert, zeigt H. Müller den H.
Mayer an.
Ist das nun eine Drohung oder Nötigung? Kann mann H. Müller
deswegen anzeigen? Denn H. Mayer fühlt sich bedroht.Weder das eine, noch das andere.
Was soll bei der Anzeige von Müller denn herauskommen? Wüsste
nicht, gegen welche rechtsnorm Mayer verstoßen haben soll (es
sei denn hier steht Kaltaquise im Raum, was aber auch keine
Straftat, sondern m.W. nur ordnungswidrig ist).
Es kannn vielleichts sein, dass Mayer ne Kundenschutzklausel im Vertrag drinstehn hat, meistens mit fetten Konventionalstrafen, bei Zuwiderhandlung, versehen. Mayer sollte mal seinen Vertrag durchlesen
Und die in Ausichtstellung einer Anzeige unter Nennung von
Tatsachen kann kaum Drohung/Nötigung sein, weil man ja damit
gerade die rechtsstaatliche ordnungs- und strafrechtliche
Prüfung eines Vorgangs einleitet.Gruß Andreas
Der Mikesch
H. Müller ruft Herrn Mayer an, wenn er noch einmal seine
Kunden anruft oder Verträge ändert, zeigt H. Müller den H.
Mayer an.
Ist das nun eine Drohung oder Nötigung? Kann mann H. Müller
deswegen anzeigen? Denn H. Mayer fühlt sich bedroht.Weder das eine, noch das andere.
Was soll bei der Anzeige von Müller denn herauskommen? Wüsste
nicht, gegen welche rechtsnorm Mayer verstoßen haben soll (es
sei denn hier steht Kaltaquise im Raum, was aber auch keine
Straftat, sondern m.W. nur ordnungswidrig ist).Es kannn vielleichts sein, dass Mayer ne Kundenschutzklausel
im Vertrag drinstehn hat, meistens mit fetten
Konventionalstrafen, bei Zuwiderhandlung, versehen. Mayer
sollte mal seinen Vertrag durchlesen
Aha! Und eine Anzeige würde dann wegen genau welcher Straftat erfolgen können?
Dea
Aha! Und eine Anzeige würde dann wegen genau welcher Straftat
erfolgen können?
Hallo Dea,
wegen Tierquälerei, wenn der Kater Mikesch im Rechtsbrett gezwungen wird, zu fast allem seine Meinung nieder zuschreiben?
Grüße
Ulf