Wenn man an einer Tankstelle nach dem Tanken wegen defekter Computeranlage und der Bereitwilligkeit zum Zahlen 1 Stunde warten muß bis endlich der Personalausweis kopiert wird um später eine Rechnung zu senden, erfüllt das schon den Tatbestand einer Nötigung?
Was den Frager möglicherweise ebenfalls interessiert: Kann der Warter irgendwelche Ansprüche gegen den Tankstellenbetreiber geltend machen? Insbesondere, wenn ihm ein Verdienstausfall entstanden ist? Wie hätte er handeln können, wenn die Wartezeit fünf Stunden betragen hätte? Die Polizei rufen, damit die den Perso für die Tankstelle abschreibt?
An den Frager: Gibt es eine Erklärung für die unglaublich lange Wartezeit oder dafür, warum der Ausweis nicht einfach von Hand abgeschrieben worden ist?
es ist sicherlich ein gewagtes Unterfangen, in Levays Antwort, die aus sagenhaftem einem Wort besteht, etwas hinein zu interpretieren. Aber vielleicht wollte er damit ausdrücken, dass man nicht aus jedem unglücklichen Ereignis gleich einen Rechtsfall konstruieren sollte.
Da muss jemand zum Beispiel eine Zugverspätung in Kauf nehmen. Das gab es früher auch, aber heute wird gleich gefragt, ob es Freiheitsberaubung sei. Da fällt im Streit mal ein böses Wort, und sofort kommt die Frage, ob es sich nicht um eine Beleidigung handele. Kann man solche Konflikte nicht selbst lösen, muss man sich immer als Opfer ausgeben und die Staatsmacht bemühen?
Ich will nicht darüber philosophieren, was manche im Leben für schlimme Dinge zu erleiden haben. Aber einigen würde es vielleicht mal ganz gut tun, nicht aus jeder kleinen Panne einen Fall für die Gerichte machen zu wollen.
Falls Levay da anderer Meinung ist, möge er mich gerne korrigieren.
es ist sicherlich ein gewagtes Unterfangen, in Levays Antwort,
die aus sagenhaftem einem Wort besteht, etwas hinein zu
interpretieren. Aber vielleicht wollte er damit ausdrücken,
dass man nicht aus jedem unglücklichen Ereignis gleich einen
Rechtsfall konstruieren sollte.
Eigentlich wollte ich nur sagen, dass das kein Fall der Nötigung ist. Zugegebenermaßen fand ich den Gedanken auch ziemlich abwegig und habe mich darum nicht näher ausgelassen.
Was ist denn hier das Nötigungsmittel? Doch wohl nur ein Unterlassen, nämlich das Unterlassen des sofortigen Kassierens bzw. der anderweitigen Abwicklung (z. B. Notieren der Personalien). Ein Unterlassen kann aber nur dann strafbar sein, wenn es pflichtwidrig geschieht. Und das sehe ich hier überhaupt nicht. Selbst zivilrechtlich nicht - denn wenn jemand seine eigenen Rechte nicht geltend macht oder sichert, verletzt er doch allenfalls eine Obliegenheit, aber keine Pflicht. Er schadet damit nur sich selbst.
Falls Levay da anderer Meinung ist, möge er mich gerne
korrigieren.
Nein, ich teile deine Ansicht. Man muss wirklich nicht aus jeder Mücke einen juristischen Elenfanten machen.
Ich teile Deine Meinung (und wage zu vermuten, dass auch Levay keine grundlegend abweichenden Ansichten hat). Ich nehme allerdings an, dass Levay die Frage nach dem Vorliegen einer Nötigung aus der juristischen, nicht seiner persönlichen Sichtweise verneint hat.
Meine Nachfragen habe ich aus theoretischem Interesse gestellt. Der Tankstellenbetreiber kann den zahlungswilligen Kunden nicht ewig festhalten und der Kunde wird sich nicht ewig festhalten lassen. Gesetzt den Fall, dass die Tanke aus unerfindlichem Grund auch nach einer Stunde nicht willens oder in der Lage ist, entweder den Kunden manuell abzukassieren oder dessen Personalien handschriftlich festzuhalten: der Kunde muss doch nicht beliebig lange warten (wie löst man eine solche Situation auf?); außerdem kann ihm aus einer unzumutbar langen Warterei ein Schaden entstehen (bspw. indem er einen Geschäftstermin oder Flug versäumt - muss die Tanke dafür entschädigen?).
Gesetzt den Fall, dass die Tanke aus
unerfindlichem Grund auch nach einer Stunde nicht willens oder
in der Lage ist, entweder den Kunden manuell abzukassieren
oder dessen Personalien handschriftlich festzuhalten: der
Kunde muss doch nicht beliebig lange warten (wie löst man eine
solche Situation auf?);
Im Zweifelsfall sollte man eventuell selbst in der Lage sein, Zettel und Stift zu benutzen…
Nun ja, wie ist nun die Antwort auf das eigentliche Problem?
Was macht man in einer solchen Situation?
Ist es juristisch unbedenklich, seinen Namen und Adresse aufzuschreiben, die Möglichkeit der Überprüfung auf Korrektheit durch Vorzeigen des Personalausweises (ohne selbigen aus der Hand zu geben) zu bieten und dann mit der Bitte um Zusendung der Rechnung die Tankstelle zu verlassen?
Gibt es ggf. eine Wartezeit (ähnlich der Fahrerflucht), die einzuhalten ist?
Muss die Polizei zur Aufnahme der Personalien gerufen werden?
Eine Variation wäre, dass die Tanke keine Kartenzahlung anbietet, man selbst jedoch kein Bargelöd, aber eine gängige EC- und eine Kreditkarte dabei hat.
Darf man als Kunde in D darauf vertrauen, dass jede Tankstelle mittlerweile Kartenzahlung anbietet?
Wie wäre das aufzulösen, wenn es keinen EC-Automaten a) auf dem Tankstellengelände, b) in der Nähe, gäbe?
Gottchen, ist das umständlich hier. Das ist mir vor 2 Jahren auch passiert. Die Tankstelle hat mich sogar mit vollgetanktem Auto wegfahren lassen, allerdings, um Geld vom Automaten abzuheben und meinen Perso mußt ich als Sicherheit in der Tankstelle lassen. Ging ganz ohne Anwalt, Gericht und andere Probleme.
daggi!
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Gottchen, ist das umständlich hier. Das ist mir vor 2 Jahren
auch passiert. Die Tankstelle hat mich sogar mit vollgetanktem
Auto wegfahren lassen, allerdings, um Geld vom Automaten
abzuheben und meinen Perso mußt ich als Sicherheit in der
Tankstelle lassen. Ging ganz ohne Anwalt, Gericht und andere
Probleme.
Die Frage ist doch eher: Mass man in einem solchen Fall jeden Terz mitmachen, den die Tankstelle von einem verlangt? Wer gibt die Regeln vor?
Die eine Tankstelle will offenbar den Perso kopieren und braucht 1 Stunde dazu —> man wartet. Muss man das mitmachen?
Die andere Tankstelle will ihn offenbar gleich dabehalten. Muss man das mitmachen? (Vielleicht will man ihn nicht dalassen.)
Die andere schickt einem Geld abheben --> ist man verpflichtet, jetzt durch die Gegend zu fahren?
Klar kann man sich irgendwie einigen. Aber wenn der Fehler beim anderen liegt (defektes Kartensystem), dann einigt man sich i.A. lieber nach den eigenen Regeln. Sprich: es ist angenehmer nach hause zu fahren und von dort aus online zu überweisen. --> Darf man das? (Gefühlsmässig würde ich sagen, ja. Aber möglicherweise wissen die Juristen es genauer.)
Rechtlich gefragt: wem gehört das Benzin? Habe ich es schon gekauft und muss nur noch (irgendwann) die Rechnung bezahlen? Oder gehört es noch der Tankstelle und ich nehme unrechtsmässig fremdes Eigentum mit, wenn ich einfach wegfahre?
Könnte einem der Tankwart anzeigen, wenn man einfach wegfährt mit den Worten: Geben Sie mir die Rechnung mit, ich überweise das? - Derjenige, der den Eingangsthread eröffnet hat, hat bei solchem Vorgehen wohl Nachteile befürchtet und fühlt sich daher genötigt.
Rückfrage
Das hängt vermutlich davon ab, mit welchen Drohungen, bzw. psychologischen Mitteln der Tankstellenwärter den Kunden zum Warten „gezwungen“ hat.
Wenn er z.B. gesagt hat „Wenn Sie wegfahren, rufe ich die Polizei und zeige Sie wegen Diebstahls an. Ich habe hier auf dem Film, dass Sie getankt haben und meine Mitarbeiter können alle bezeugen, dass Sie nicht bezahlt haben“, dann fände ich es auch eine interessante Frage, ob dies schon Nötigung ist.