Hallo racine2502,
hier finden Sie schon mal grundsätzliche Infos über die Rechte Ihres Vermieters, was die Kündigung der Wohnung zum Eigenbedarf anbelangt:
http://rechtsrat.hausundgrund.de/kuendigung.html?gcl…
Demnach kann der Vermieter Ihnen tatsächlich zum Eigenbedarf kündigen. Allerdings muss er Ihnen ein Widerspruchsrecht einräumen, d.h. Sie haben auf jeden Fall Rechtsmittel gegen diese Kündigung in der Hand.
Insbesondere wenn Sie belegen können, dass er Sie aus Antipathie gegen Ihren Freund vor die Tür setzen will, sind Sie rechtlich eigentlich gut aufgestellt. Zumal ein Vermieter Ihnen nicht den Umgang verbieten kann! Somit kann er Ihrem Freund auch nicht den Zutritt zu Ihrer Wohnung verbieten.
Wichtig ist:
- jedes Schriftstück Ihres Vermieters, ob Mail, Brief oder sonst was, aufbewahren
- Zeugen hinzuziehen, die mitbekommen haben oder mitbekommen können, was Ihr Vermieter so an Drohungen und Äußerungen zum Mietverhältnis oder über Ihren Freund von sich gibt, d.h. kein Gespräch mehr alleine mit ihm
Dann empfehle ich Ihnen dringend sich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung zu setzen
http://www.mieterschutzbund.de/start.php
und sich rechtlichen Rat einzuholen. Die beraten Sie gerne.
Dann sagten Sie noch: „Kann mich schon nicht mehr frei bewegen aus Angst, was als nächstes kommen mag…“
Wenn das Verhalten Ihres Vermieters für Sie oder Ihren Sohn schon bedrohliche Züge annimmt und Sie sich unwohl fühlen, würde ich auch zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten. Es könnten die Straftatbestände der Nötigung (§240 StGB) und/oder der Nachstellung (§238 StGB), sowie der Körperverletzung (§223 StGB) erfüllt sein.
Allerdings gebe ich dabei immer zu bedenken, dass das auch der Tropfen sein kann, der das Fass letztendlich zum Überlaufen bringt.
Sie sollten damit sicherlich mit Bedacht umgehen, sich aber durchaus nichts gefallen lassen und Ihrem Vermieter klare Grenzen setzen. Und so schnell bekommt ein Vermieter Sie mit einem Kind auch nicht aus seiner Wohnung, wenn Sie dann auf der Straße stünden.
Trotzdem, ganz ehrlich, würde ich in so einem Fall schon mal im eigenen Interesse nebenbei nach einer neuen Wohnung suchen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und ein bisschen Mut machen. Hunde die so laut bellen wie Ihr Vermieter, beißen meistens nicht wirklich, wenn Sie mal den Wind von vorne bekommen.
M.f.G.,
dr.zimmerman.