Nötigung vom Vermieter

Mein Vermieter hat mir damit gedroht,mir meine Wohnung auf Eigenbedarf zu kündigen, wenn ich den Kontakt zu meinem Freund nicht abbreche. Ich Weiß, das es sich albern anhört.immerhin bin ich 37… Und nur weil die beiden ein Problem haben, kann er es mir nicht verbieten. Jedenfalls hat er uns vor zwei Wochen zusammen gesehen undmir tatsachlich die kündigung zukommen lassen… Das grenzt doch an Nötigung…wie Soll ich mich wehren??

Dazu kommt, das mein Freund meinen Sohn von der Schule abgeholt hat…und weil ich „wieder nicht auf ihn gehört habe“ hat er das Jugendamt eingeschaltet… Kann mich schon nichtmehr frei bewegen als Angst, was als nächstes kommen mag… Was Soll ich tun??

Das ist ja allerhand,das grenzt schon wirklich an Nötigung. Zumal sich dein Vermieter nicht in deine Private Angelegenheiten einmischen darf!
Er hat sich nur drum zu kümmern dass du die Hausordnung einhälst und pünktlich deine Miete zahlst.
Die Probleme mit deinem Freund haben nix mit der Miete oder der Hausordnung zu tun,sowas ist Privatsache.
Die Kündigung ist nicht Rechtens und somit unwirksam.
Das mit dem Jugendamt ist Kinderkram,dein Freund hat ein Recht deinen Sohn von der Schule abzuholen sooft er will,das Jugendamt wird daher nichts machen.

Was du nun machen kannst ist deinen Vermieter anzeigen,Nötigung ist hier in Deutschland eine Straftat,geh am besten zur Polizei und schilder dort was er so tut,dann such dir am besten einen Rechtsanwalt,falls es nämlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte wird er dir helfen gegen deinen Vermieter vorzugehen.

Viel Glück und alles gute

Hallo,

Du scheinst mir sehr komplexe Probleme mit Deinem Vermieter zu haben… Aus welchem Grund und mit welchem Hintergrund schaltet er das Jugendamt ein???

Lasse Dich besser von einem Anwalt beraten; das scheint mir kein Fall für w-w-w zu sein…

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo.

Die Kündigung der Wohnung ist keine Nötigung. Wäre ja aberwitzig, wenn alle gekündigten Mieter Strafanzeige gegen ihren Vermieter erstatten könnten. Außerdem müssten Sie ja nachweisen, dass Ihr Vermieter keinen Eigenbedarf an der Wohnung hat.
Haben Sie schon mal den Mieterschutzbund kontaktiert?
Den zweiten Teil versteh ich nicht. Wer hat das Jugendamt eingeschaltet? Ihr Vermieter? Und wegen was? Darf Ihr Freund Ihren Sohn nicht von der Schule abholen?

Da kann es nur noch einen vernünftigen Rat geben:
Einen Rechtsanwalt einschalten!!!
M.f.G. Paul H.

Hallo,

natürlich kann der Vermieter eine Wohnung kündigen wenn Eigenbedarf vorliegt. Aber dieser Eigenbedarf muss begründet werden.
Sollte es wirklich sein, dass er mit der Drohung einer Kündigung der Wohnung nötigt, den Kontakt zu Ihren Freund abbrechen zu lassen, ist dies kein Kündigungsgrund, sondern eine strafbare Handlung.
Sie sollten unbedingt einen Rechtsbeistand mit dieser Angelegenheit beauftragen und eine Anzeige wegen Nötigung ( § 240 StGB) stellen.
Gegebenfalls kommt noch der Tatbestand einer Verleumdung (Jugendamt) hinzu.

Hallo racine2502,

hier finden Sie schon mal grundsätzliche Infos über die Rechte Ihres Vermieters, was die Kündigung der Wohnung zum Eigenbedarf anbelangt:

http://rechtsrat.hausundgrund.de/kuendigung.html?gcl…

Demnach kann der Vermieter Ihnen tatsächlich zum Eigenbedarf kündigen. Allerdings muss er Ihnen ein Widerspruchsrecht einräumen, d.h. Sie haben auf jeden Fall Rechtsmittel gegen diese Kündigung in der Hand.

Insbesondere wenn Sie belegen können, dass er Sie aus Antipathie gegen Ihren Freund vor die Tür setzen will, sind Sie rechtlich eigentlich gut aufgestellt. Zumal ein Vermieter Ihnen nicht den Umgang verbieten kann! Somit kann er Ihrem Freund auch nicht den Zutritt zu Ihrer Wohnung verbieten.

Wichtig ist:

  • jedes Schriftstück Ihres Vermieters, ob Mail, Brief oder sonst was, aufbewahren
  • Zeugen hinzuziehen, die mitbekommen haben oder mitbekommen können, was Ihr Vermieter so an Drohungen und Äußerungen zum Mietverhältnis oder über Ihren Freund von sich gibt, d.h. kein Gespräch mehr alleine mit ihm

Dann empfehle ich Ihnen dringend sich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung zu setzen

http://www.mieterschutzbund.de/start.php

und sich rechtlichen Rat einzuholen. Die beraten Sie gerne.

Dann sagten Sie noch: „Kann mich schon nicht mehr frei bewegen aus Angst, was als nächstes kommen mag…“

Wenn das Verhalten Ihres Vermieters für Sie oder Ihren Sohn schon bedrohliche Züge annimmt und Sie sich unwohl fühlen, würde ich auch zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten. Es könnten die Straftatbestände der Nötigung (§240 StGB) und/oder der Nachstellung (§238 StGB), sowie der Körperverletzung (§223 StGB) erfüllt sein.

Allerdings gebe ich dabei immer zu bedenken, dass das auch der Tropfen sein kann, der das Fass letztendlich zum Überlaufen bringt.

Sie sollten damit sicherlich mit Bedacht umgehen, sich aber durchaus nichts gefallen lassen und Ihrem Vermieter klare Grenzen setzen. Und so schnell bekommt ein Vermieter Sie mit einem Kind auch nicht aus seiner Wohnung, wenn Sie dann auf der Straße stünden.

Trotzdem, ganz ehrlich, würde ich in so einem Fall schon mal im eigenen Interesse nebenbei nach einer neuen Wohnung suchen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und ein bisschen Mut machen. Hunde die so laut bellen wie Ihr Vermieter, beißen meistens nicht wirklich, wenn Sie mal den Wind von vorne bekommen.

M.f.G.,

dr.zimmerman.

Tut mir leid, aber ich bin der falsche Ansprechpartner bei Miet- und Zivilrecht.

Hallo,
ich würde ganz einfach einen Strafantrag (Anzeige bei der Polizei)stellen. Gar nicht lange fackeln.
Gruß - Ernst

Ich kan Dir da leider keinen fachlichen Rat dazu geben

Hallo,
ihren Vermieter sollten Sie einen Brief schreiben und unmissverständlich klar machen, dass er dies künftig zu unterlassen hat.
Die Kündigung wegen Eigenbedarf müssen Sie wohl hinnehmen. Allerdings würde ich später darauf achten, was mit der Wohnung geschieht. Wird Sie wieder vermietet, fällt Schadenersatz für alle Ihnen entstandenen Kosten an.
Interessant wäre für mich noch, wie sich das Jugendamt verhält!
Grüße,
strucki