Was wäre in etwa zu erwarten, wenn einem vorgeworfen würde, man hätte auf einer dreispurigen AB (Limit 130) mit dem PKW einen anderen PKW (3. Spur,130) rechts überholt, „geschnitten“ und dann, als der mit der Lichthupe protestierte, ihn mehrmals kräftig "ausgenremst?
Würde es sich auswirken, wenn man schon zwei oder drei Eintragungen hätte, z.B. wegen 21 - 25 km/h zu viel?
Würde die Tatsache, daß man als selbstständiger Handwerker viel unterwegs und auf den „Lappen“ angwiesen ist, eine Rolle spielen? Und die Tatsache, daß der Zeuge (Anzeigenerstatter) unbescholten und Justizbedienster wäre? Z.B., was die Glaubwürdigkeit betrifft, weil man sich selber an den Vorfall von vor neun Monaten gar nicht mehr erinnern könnte, aber beteuern würde, etwas derartiges nicht getan zu haben?
Was wäre in etwa zu erwarten, wenn einem vorgeworfen würde,
man hätte auf einer dreispurigen AB (Limit 130) mit dem PKW
einen anderen PKW (3. Spur,130) rechts überholt, „geschnitten“
und dann, als der mit der Lichthupe protestierte, ihn mehrmals
kräftig "ausgenremst?
Vorausgesetzt, man würde schuldig gesprochen? Eine Geldstrafe, abhängig vom Einkommen, etwa 90 Tagessätze, Führerscheinentzug, ein paar Jahre Sperrzeit und vor Wiederzulassung zur Fahrprüfung eine MPU (Idiotentest).
Würde es sich auswirken, wenn man schon zwei oder drei
Eintragungen hätte, z.B. wegen 21 - 25 km/h zu viel?
Das kann nur der Richter entscheiden. Aber ich bin mir fast sicher, dass es nicht für den Angeklagten spricht.
Würde die Tatsache, daß man als selbstständiger Handwerker
viel unterwegs und auf den „Lappen“ angwiesen ist, eine Rolle
spielen?
Bei einer OWi gegen ein entsprechend erhöhtes Bußgeld schon, bei einer Verkehrsstraftat bleibt das ganz sicher unbeachtlich. Erstens, weil Leben und körperliche Unversehrtheit der anderen Verkehrsteilnehmer ein höheres Rechtsgut sind als die Berufsausübung des Handwerkers, zweitens, weil man davon ausgehen darf, dass jemand, der wirklich auf den FS angewiesen und bei Sinnen ist, sich entsprechend vorsichtig verhält und drittens, weil man nun mal Tatwaffe nebst Waffenschein entzogen bekommt, wenn man damit Amok gelaufen ist. Eine Fahrerlaubnis ist kein Menschenrecht, sondern ein widerrufliches Privileg, dessen man sich würdig oder unwürdig erweist.
Und die Tatsache, daß der Zeuge (Anzeigenerstatter)
unbescholten und Justizbedienster wäre?
Spricht mal nicht direkt gegen dessen Glaubwürdigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund dessen, was das Verkehrszentralregister über beide Beteiligten so zu berichten hat. Dazu ist es ja installiert worden.
Z.B., was die
Glaubwürdigkeit betrifft, weil man sich selber an den Vorfall
von vor neun Monaten gar nicht mehr erinnern könnte, aber
beteuern würde, etwas derartiges nicht getan zu haben?
Ich habe keine Ahnung, was ich vor neun Monaten auf der A8 angestellt habe oder ob ich überhaupt dort war, aber ein blauer Opel Ascona war am 26.03.2011 um 19:24 Uhr bei Streckenkilometer 245,5 ganz bestimmt nicht da, das schwöre ich, und meine Automarke nebst Farbe und das passende Kennzeichen und die Personenbeschreibung dazu hat er sich nur zufällig richtig zusammenfantasiert. So etwa?
Angeklagte beteuern immer ihre Unschuld. Macht nix, es gibt ja Taxis. Der Richter wird das auch denken.
smalbop
Was wäre in etwa zu erwarten, wenn einem vorgeworfen würde,
man hätte auf einer dreispurigen AB (Limit 130) mit dem PKW
einen anderen PKW (3. Spur,130) rechts überholt, „geschnitten“
und dann, als der mit der Lichthupe protestierte, ihn mehrmals
kräftig "ausgenremst?
Vorausgesetzt, man würde schuldig gesprochen?
Ja, natürlich.
Eine Geldstrafe,
abhängig vom Einkommen, etwa 90 Tagessätze,
zu je… €?
Führerscheinentzug,
UPS!
ein paar Jahre Sperrzeit und vor
Wiederzulassung zur Fahrprüfung eine MPU (Idiotentest).
Echt so heftig? Das klingt ja übel.
Würde es sich auswirken, wenn man schon zwei oder drei
Eintragungen hätte, z.B. wegen 21 - 25 km/h zu viel?
Das kann nur der Richter entscheiden. Aber ich bin mir fast
sicher, dass es nicht für den Angeklagten spricht.
Ich könnte mir vorstellen, daß Du da richtig liegst
Würde die Tatsache, daß man als selbstständiger Handwerker
viel unterwegs und auf den „Lappen“ angwiesen ist, eine Rolle
spielen?
Bei einer OWi gegen ein entsprechend erhöhtes Bußgeld schon,
bei einer Verkehrsstraftat bleibt das ganz sicher
unbeachtlich. Erstens, weil Leben und körperliche
Unversehrtheit der anderen Verkehrsteilnehmer ein höheres
Rechtsgut sind als die Berufsausübung des Handwerkers,
zweitens, weil man davon ausgehen darf, dass jemand, der
wirklich auf den FS angewiesen und bei Sinnen ist, sich
entsprechend vorsichtig verhält und drittens, weil man nun mal
Tatwaffe nebst Waffenschein entzogen bekommt, wenn man damit
Amok gelaufen ist.
Schön und gut, aber wenn doch gar nichts passiert wäre?
Eine Fahrerlaubnis ist kein Menschenrecht,
sondern ein widerrufliches Privileg, dessen man sich würdig
oder unwürdig erweist.
Und die Tatsache, daß der Zeuge (Anzeigenerstatter)
unbescholten und Justizbedienster wäre?
Spricht mal nicht direkt gegen dessen Glaubwürdigkeit,
insbesondere vor dem Hintergrund dessen, was das
Verkehrszentralregister über beide Beteiligten so zu berichten
hat. Dazu ist es ja installiert worden.
Z.B., was die
Glaubwürdigkeit betrifft, weil man sich selber an den Vorfall
von vor neun Monaten gar nicht mehr erinnern könnte, aber
beteuern würde, etwas derartiges nicht getan zu haben?
Ich habe keine Ahnung, was ich vor neun Monaten auf der A8
angestellt habe oder ob ich überhaupt dort war, aber ein
blauer Opel Ascona war am 26.03.2011 um 19:24 Uhr bei
Streckenkilometer 245,5 ganz bestimmt nicht da, das schwöre
ich, und meine Automarke nebst Farbe und das passende
Kennzeichen und die Personenbeschreibung dazu hat er sich nur
zufällig richtig zusammenfantasiert. So etwa?
Ziemlich genau so, ja.
Angeklagte beteuern immer ihre Unschuld.
Das ist ja ihr gutes Recht.
Hallo,
die Owis zeigen dem Richer, dass derjenige schon seine Probleme mit der Einhaltung der Verkehrsvorschriften hat, sie haben allerdings mit dem Tatvorwurf an sich kaum was zu tun.
Der Tatvorwurf dürfte sich nicht nur auf Nötigung beschränken, auch Straßenverkehrsgefährdung käme m.E. noch hinzu (§ 315 C StGB).
Sehr kritisch ist der Umstand, dass derjenige sein Fahrzeug quasi als Waffe gegen jemanden eingesetzt und anderer Menschen Leben gefährdet hat. Und das wird entsprechend bestraft. Der Führerschein - darum geht es doch in dieser Frage - dürfte bei einer Verurteilung weg sein und die Wiedererteilung mit einer mehrjährigen Sperrzeit versehen werden. Die Wiedererteilung dürfte auch von einer MPU abhängen.
Ob derjenige seinen Führerschein dringend benötigt, ist eigentlich unbeachtlich. Wenn jemand das Leben anderer durch vorsätzliches Handeln gefährdet, stellt dieser eine zu hohe Gefahr für die Allgemeinheit dar. Diese Gefahr gilt es vordringlich abzuwehren. Auf die Bedürfnisse des Täters kommt es kaum noch an.
Bei der Geldstrafe schätze ich auch ca. 90 TS als Untergrenze, vermutlich aber mehr (1 TS = Nettomonatsgehalt geteilt durch 30).
Zur Beweisbarkeit bzw. Glaubwürdigkeit der Zeugen kann man hier natürlich kaum Aussagen trffen, das wertet der Richter in der HV.
Gruss
Iru
Eine Geldstrafe,
abhängig vom Einkommen, etwa 90 Tagessätze,zu je… €?
Tagessätze werden immer in Relation zum Einkommen angesetzt… was erwartest du hier für eine Aussage?
Moin,
drittens, weil man nun mal
Tatwaffe nebst Waffenschein entzogen bekommt, wenn man damit
Amok gelaufen ist.Schön und gut, aber wenn doch gar nichts passiert wäre?
Klasse, dann geht sich jemand ne Knarre besorgen, geht in einen Kindergarten, schreit rum, ballert durch die Gegend (passt natürlich dabei auf, dass er nichts beschäfigt und niemanden verletzt) und geht dann nach 2 Stunden wieder - als freier Mann. IST JA NICHTS PASSIERT!
Na da sind wir ja froh, dass wir hier im Forum nur rein theoretische Fälle lesen.
Grüße,
-Efchen
Das ein TS 1/30 Monatsgehalt beträgt. Setzt Du vorraus, daß das jeder wüßte?
Moin,
drittens, weil man nun mal
Tatwaffe nebst Waffenschein entzogen bekommt, wenn man damit
Amok gelaufen ist.Schön und gut, aber wenn doch gar nichts passiert wäre?
Klasse, dann geht sich jemand ne Knarre besorgen, geht in
einen Kindergarten, schreit rum, ballert durch die Gegend
(passt natürlich dabei auf, dass er nichts beschäfigt und
niemanden verletzt) und geht dann nach 2 Stunden wieder - als
freier Mann. IST JA NICHTS PASSIERT!
Und froh, daß sich immer jemand findet, der zwar zum Thema nichts beizutragen hat, aber gern mal an Antworten oder Nachfragen anderer rumnörgelt.
Natürlich bleibt etwas nicht straffrei, weil kein Schaden entstanden ist. Aber glaubst Du nicht auch, daß die sich auch nach der Höhe des Schadens richtet? Um bei Deinem zweifelhaftem Beispiel zu bleiben - es wirkt sich ganz erheblich auf das Strafmaß aus, ob man eine Waffe nur illegal besitzt, damit rumballert, im Kindergarten rumballert oder dabei auch tatsächlöich jemand zu Schaden kommt.
fälschlicherweise ja.
Hi.
Und froh, daß sich immer jemand findet, der zwar zum Thema
nichts beizutragen hat, aber gern mal an Antworten oder
Nachfragen anderer rumnörgelt.
Natürlich bleibt etwas nicht straffrei, weil kein Schaden
entstanden ist. Aber glaubst Du nicht auch, daß die sich auch
nach der Höhe des Schadens richtet?
Ok, dann lass Dir gesagt sein, dass, wenn bei dem von Dir geschilderten hypothtischen Fall nun „etwas passiert“ wäre, bis zu 5 Jahre Haft für das Ar…ch hinterm Steuer drin wären.
Dagegen nimmt sich so ein Führerscheinentzug, MPU und ein bissel Kohle doch seehr harmlos aus.
Jetzt besser?
Grüße,
Grünblatt
[MOD] vorsorglich geschlossen
…da sich hier ziemlich sicher nichts konstruktives mehr entwicklen wird in dieser Art Diskussion.
Moin!
Was wäre in etwa zu erwarten, wenn einem vorgeworfen würde,
man hätte auf einer dreispurigen AB (Limit 130) mit dem PKW
einen anderen PKW (3. Spur,130) rechts überholt, „geschnitten“
und dann, als der mit der Lichthupe protestierte, ihn mehrmals
kräftig "ausgenremst?
Von macnhen VTs ordentlich ein paar aufs Maul vielleicht…
Würde es sich auswirken, wenn man schon zwei oder drei
Eintragungen hätte, z.B. wegen 21 - 25 km/h zu viel?
Punkte?
Würde die Tatsache, daß man als selbstständiger Handwerker
viel unterwegs und auf den „Lappen“ angwiesen ist, eine Rolle
spielen?
Ja, man würde ihm vorwerfen, dass er gerade dann besonders auf seinen FS aufpassen müsste.
Perfide, aber real.
Und die Tatsache, daß der Zeuge (Anzeigenerstatter)
unbescholten und Justizbedienster wäre? Z.B., was die
Glaubwürdigkeit betrifft, weil man sich selber an den Vorfall
von vor neun Monaten gar nicht mehr erinnern könnte, aber
beteuern würde, etwas derartiges nicht getan zu haben?
Sobald man sich mit Beamten oder sonstigen Staatsdienern, insbesondere Polizisten, anlegt, zieht man üblicherweise den Kürzeren.
Wurde denn der Fahrer(!) eindeutig identifiziert oder bereits etwas zugegeben, z.B. im Anhörungsbogen.
War man an dem Tag nicht mit 5 Spezis beim Kartenspielen, die das auch bestätigen können…?
Gruß,
M.
6 monate sperre und sicherlich eine geldstrafe über 1000,00 euronen. hatte so was schon mal…
zudem sollte sich der fahrer mal über sein fahrverhalten in der 6 monatigen sperre gedanken machen.
130 km/h sind ja schon eine beachtliche geschwindigkeit, die zu verherenden unfällen führen kann.
wenn da dann noch etwas in der vergangenheit war, wie z.b. geschwindigkeitsüberschreitung, dann könnte die straßenverkehrsbehörde auch sehr schnell eine mpu anordnen.
mfg
mpu24