Nötigung wg. Einparken?

Hallo liebes Expertenforum!

angenommen jemand parkt auf einem Parkplatz der für Kunden und Patienten in einem Innenhof gelegnen ist.Ordentlich, nicht zwei Plätze blockierend etc.Im EG befindet sich die Post,deren Belieferungstor auch in diesem Innenhof gelegen ist.Der Parkende geht in eine Praxis,die eigene, und wirft anschließend noch einen Brief in den Postkasten vor der Post.
Allerdings kann er dann nicht wegfahren, weil sich so ein großes gelbes Auto mit 3 roten Buchstaben auf etwa 30 cm Abstand hinter ihn gestellt hat und am Ausladen ist. Wohlgemerkt ist der restliche Parkraum nicht ausgefüllt und es bestünde auch die Möglichkeit das Fahrzeug anders zu platzieren, ohne kilometerweit laufen zu müssen, man könnte dem Fahrer (warum auch immer, der Parkende stand wirklich ganz regulär)also eine gewisse Vorsätzlichkeit seines Tuns vorhalten.

Nach dem Einladen der Kinder ins Auto erlaubte sich die Parkende die Frage nach der Dauer des Ausladens, Antwort: noch lange.
Nach den wiederholten Bitten wegzufahren kommt es zum „Wortgefecht“.
Parkende wird von Fahrer zur Seite geschubst und läßt diese samt eingeladenen Kindern 10min. so eingeparkt.

So,wäre in diesem Fall Nötigung gegeben und kann man diese noch nachträglich bei der Polizei zur Anzeige bringen? Die Parknde hat noch am gleichen Tag bei der Post Beschwerde eingereicht, allerdings anonym(man konnte zw. anonym und mit Namen wählen), des weiteren gab es nur Zeugen aus der Postfiliale selbst, die Ihren Kollegen unterstützten, von dem nur das Nummernschild seines gelben Wagens der Parkenden bekannt ist.

Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!!

LG Sina

Hi,
hier erst einmal eine Antwort von einem Nicht-Experten!, also nur Mitbürger:

Da hatte wohl jemand (vielleicht auch zwei?) einen ganz schlechten Tag!! - Nun gut. - Aber wie geht man damit jetzt um?

Frage: Was will der/die „Geschädigte“ erreichen?

  1. Geht’s um Geld, also: Will er/sie eine Entschädigung?

  2. Geht’s darum, dass „so einer“ nicht weiter sein „Unwesen“ im Strassenverkehr treibt?

  3. Oder geht’s um die angeknakste Ehre?

  4. Variante:
    Ab zur Polizei, 2-3 Zeugen mitbringen und Anzeige wegen Nötigung, Beleidigung und leichter Körperverletzung (schließlich hat er geschubst!) erstatten.

  5. Variante:
    Meldung bei der Polizei, dass sich jemand ordnungswidrig im Strassenverkehr verhalten hat.
    Problem: Davon will die Polizei nix wissen, dass da ein Normalbürger festlegt, was ordnungswidrig ist (das müssen die schon selbst vor Ort bestimmen!). Bringt also nix. Ausserdem war’s praktisch ein Privatparkplatz (so wie vor’m Einkaufszentrum) und mit 10 Min. Wartezeit hat der andere Fahrer sowieso nicht mehr als ne Zumutbarkeitsgrenze ausgeschöpft, auch wenn’s ärgerlich ist! (Mit anderen Worten: Wenn ich in der Einbahnstrasse plötzlich hinter der Müllabfuhr stehe, muss ich oft sogar noch länger warten!).

  6. Variante:
    Massive Beschwerde beim Filial-/Amtsleiter der Poststelle. Gleich in die höchste Instanz (zum Chef) durchrauschen, Wagennummer/Uhrzeit/Zeugen/usw. nennen und ordentlich Dampf ablassen.
    Folge: Die haben ein großes Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter sich „vernünftig“ und „vorbildlich“ verhalten. Der hört also aufmerksam zu, entschuldigt sich mit Bückling und rückt 'ne 10er-Karte Briefmarken und was Süßes für die Kinder raus (was er so an Werbegeschenken da hat) - der Fahrer kriegt 'ne Abmahnung, im Wiederholungsfalle 'ne Kündigung, und zu Weihnachten bleibt die Küche kalt!

Schlussfolgerung:
Unbedingt „Preußische Beschwerdeordnung“ einhalten, also erst mal eine Nacht drüber schlafen. Wenn’s dann noch immer „wehtut“ nach o.a. Überlegungen handeln.

Ansonsten gilt: Wer am Strassenverkehr teilnimmt, muss damit rechnen, dass auch mal was schiefgeht!

Übrigens: In den USA hätte der Fahrer vor dem Hintergrund der „political correctness“ nach dem „Anfassen“ ein echtes Problem => Er könnte wegen sexueller Nötigung (falls es eine Mann - Frau - Geschichte ist) sofort verhaftet werden!!

Kopf hoch und schöne Grüße
aus Bremen

Huhu!

So,wäre in diesem Fall Nötigung gegeben

Das kann man durchaus so sehen.

und kann man diese
noch nachträglich bei der Polizei zur Anzeige bringen?

Kann man. Vor der Begehung sind nur bestimmte Verbrechen anzuzeigen. Sinnvoller ist es allerdings, sich noch während des Angriffs polizeilicher Hilfe zu bedienen.

des weiteren gab es nur Zeugen aus der
Postfiliale selbst,

Die Kinder können ihre Wahrnehmungen noch nicht wiedergeben?

die Ihren Kollegen unterstützten

Das können sie ja machen. Ob sie dann aber auch den tatsächlichen Sachverhalt falsch bezeugen würden, ist eine andere Frage.