Nötigungsgegenstand?

Hallo,

ich bin letzte Woche als Vorstand eines Vereins aus vielen perönlichen, aber auch rechtlichen Gründen zurückgetreten. Da der Verein kein eigenes Büro besitzt, wurden die Unterlagen bei mir zu hause gelagert.

Gestern kam der restliche Vorstand dieses Vereins bei mir vorbei, um die Unterlagen abzuholen. Bis dahin alles kein Problem!

Plötzlich kam einer der Vorstände auf die Idee, gegen meinen Willen, meinen privaten PC nach Daten vom Verein zu durchsuchen. Als ich dieses verbieten wollte, drohte er mir mit rechtlichen Folgen, da er befugt sei, nach Daten zu suchen. Mir ist aber nicht bekannt, dass diese Person als Datenschutzbeauftragter fungiert. Das hätte ich als Vorstandsmitglied wissen müssen.

Ich habe ihm meine PC’s durchsuchen lassen, da ich auch Angst hatte, was geschehen würde, wenn ich es nicht zugelassen hätte.
Ich bin ihm nicht von der Seite gewichen, da ich auch die Befürchtung hatte, dass er meine Wohnung durchsucht.

Liegt hier nun eine Nötigung vor oder ist diese Angelegenheit ein zwischenmenschliches Problem? Was kann ich dagegen machen?

Tut mir leid, da weiß ich nicht Bescheid.

Friede7

nötigen heisst drohen mit empfindlichen Übel, also Angst machen mit etwas sehr unangenehmen. Ob der pauschale Verweis auf rechtliche Folgen das hergibt bezweifle ich. Aber er durfte ohne richterlichen Beschluss natürlich nichts durchsuchen, ohne Einwilligung ist das Hausfriedensbruch.

Hallo,
Gott sei Dank ist das kein normales zwischenmenschliches Verhalten. Das ist zweifelsohne eine Nötigung und wohl auch nach §202 a unbefugtes Ausspähen von Daten. Ich würde eine Anzeige erstatten.

Hallo Petra,
da würde ich Dir an Deiner Stelle eine Rechtsauskunft einholen. Ich persönlich empfinde diese Handlung aber als Nötigung, da massiv in Deine Privatsphäre eingedrungen wurde.
LG,Katja

Das man bei einem kleinen oder mittleren Verein die Vereinsunterlagen in seiner Wohnung und auf seinem PC hat, ist normal. Die Aufforderung, Einsicht in die PC-Unterlagen zu schauen ist nicht rechtens. Hat die Person Konsequenzen angedroht, wenn die Einsicht nicht gewährt wird, so liegt eine Nötigung vor. Ausserdem unterliegt alles was auf dem PC ist, dem persönlichen Datenschutz - hiergegen ist verstossen worden.

Hallo Petra,
Du hättest ihn nicht an Deine PC lassen müssen. Das ist Deine Privatsache, die niemanden etwas angeht.
Ob eine Nötigung vorliegt hinge davon ab, ob er Dir mit einem „Übel“ „gedroht“ hätte. Wenn er Dich nur mit wilden Behauptungen überrumpelt hat, hast Du wohl keine Chance, dagegen nachträglich vorzugehen. Das muss man unmittelbar machen.
Falls Du Zweifel hast: Eine Anzeige wegen Verdachts der Nötigung kannst Du immer erstatten.
Grüße
Ernesto

§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Danke. Ich habe schon Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen und werde mich in diesem Fall beraten lassen.

Hallo,

traurig, wenn man das Ehrenamt einem so dankt.
Ich hätte Ihm den Zugang verweigert und rausgeworfen.

Ob es hier für für den Verein bzw. für Sie gegen die Vorgehensweise rehtliche Schritte geben könnte, weiss ich nicht.

Wenn der PC sauber war würde ich es einfach vegessen.

Undank ist der Welten lohn.

Hallo,

Auch wenn mir mehrere Sachen dazu einfallen, kann ich nicht auf so konkrete Fragen antworten (Rechtsberatungsgesetz).

Sie sollten ihre Fragen deshalb immer abstrakt stellen.

Tut mir Leid.

grüße

Hallo Petra,

vorab, ich habe Rechtsfragen lediglich als ein Interessensgebiet angegeben, mich wundert, dass ich als Experte seitens werweisswas augegeben werde. Nuja…

Du wirst schwer eine Handhabe gegen das Vorgehen des Vorstandsmitglieds haben, vor allem, wenn es keine Zeugen gibt. Er hat dich „überredet“, ihn an den PC zu lassen, die Entscheidung lag jedoch bei Dir. Somit ist das Ganze mehr oder wenig freiwillig geschehen.

Wenn Du dagegen vorgehen willst, ist Nötigung also eher auszuschließen. Aber Du erwähntest, dass Du auch aus „rechtlichen“ Gründen vom Vorstandsposten zurück getreten bist. Wenn sich der Verein also in einer Form angreifbar gemacht hat, kannst Du vielleicht da ansetzen. Ansonsten würde ich alles an Deiner Stelle auf sich beruhen lassen und mich ohne Rückabsicherung auf keine Vorgänge mit den Vorständen einlassen.

Grüße aus Bad Saulgau

Benny :smile:

Hallo Petra,
ich bin der Meinung, daß der Mann, das Vorstandsmitglied, gegen Deinen erklärten Willen Deinen privaten PC in Deiner Wohnung absolut nicht ansehen und nach Vereinsdaten durchsuchen durfte.
Wenn Du willst, kannst Du ihn deshalb offiziell bei der Polizei wegen eines oder mehrerer Vergehen anzeigen.
Leider hast Du ihn nicht aufgefordert, das Haus zu verlassen. Wenn - dann hätten wir erst mal Hausfriedensbruch,
Dann dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit Nötigung vorliegen, also nonverbale Nötigung, meine ich. Vielleicht greift auch noch Bedrohung. Möglicherweise sogar Beleidigung - das geht ja fast immer!

Wenn Du es also für notwendig hältst, dann zeige ihn an. Der aufnehmende Beamte könnte gut auf noch mehr andere Vergehen finden.
Andererseits solltest Du überlegen, ob es gut für Dich ist, ihn anzuzeigen. Wenn Du nach vielen zermürbenden Gesprächen mit anderen Vorstandsmitgliedern dann letztendlich von Deiner Anzeige zurücktrittst, dann hast Du Dir eben nur selbst geschadet.
Hmmm - Ratschlag: Ich tät ihn nicht anzeigen. Ein menschlicher, Dir gut gemeinter Rat.
Herzliche Grüße
Bernhard

Hallo,

also ich bin kein Rechtsexperte aber mein gesunder Verstand sagt mir, dass er dies nicht durfte. Ich empfinde das als Hausfriedensbruch und Nötigung.
Niemand hat das Recht, ohne richterlichen Beschluuss, Deinen privaten PC zu „untersuchen“. Auch wenn Du unter Druck dem zugestimmt hast, würde ich den Fakt zur Anzeige bringen und nicht kliein beigeben.
Sag mal, wenn du gerade erst zurück getreten bist, bist du faktisch noch Vorstand, bis die Sache beim Vereinsregister durch ist.
Gruß
Peter

PS: Schreib mal wie es ausgegangen ist…viel Glück

Mir scheint, du bist reingelegt worden. Wars schon viel zu galant. Habe aber keine besondere Erfahrung in dieser Sache.

Guten Tag Petra,

was nicht alles aus Angst gemacht wird.
Angst ist ein falscher Begleiter im Leben.
Bei solchen Menschen ist vorsicht geboten.
Der müsste so eine Aktion natürlich begründen. Das dürften Sie mit sich nicht einfach so machen lassen.
Vorher solten Sie sich rechtliche Unterstützung holen.

Ob hier noch was zu machen wäre? Es gibt mehrere Möglichkeiten es zu verarbeiten und solchem Verhalten Grenzen zu setzen.

Alle Details zu Sache, sich selbst und den Menschen kennen Sie am besten.

Ganze Menge Liebe von Licht 10!

Hallo petra.egal,

ich denke dass hier gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen wurde.

In welcher Funktion wurden die beiden Vereinsmitglieder denn bei Dir vorstellig? Eine reine Mitgliedschaft befähigt sicher nicht dazu, in Namen des Vereins und in Vertretung des Vereins in einer solchen Weise tätig zu werden. Sicher wurde hier auch gegen vereinsrechtliche Bestimmungen verstoßen.

Und davon abgesehen, ist die Aktion menschlich einfach inakzeptabel. So respektlos geht man nicht mit seinen Mitmenschen um.

Alles Gute wünscht Pippilotta

Hallo, ich habe auf Rat mehrerer Personen eine Strafanzeige wegen Nötigung und Verletzung des Datenschutzgesetzes gestellt.

Was nun dabei rumkommt, weiß ich noch nicht, da ich bisher keine Antwort von der Polizei erhalten habe.

Derweil habe ich auch Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen, der mir eine Stellung einer Anzeige frei gelassen hat. Er sagte mir ebenfalls, dass in diesem Falle eine Nötigung vorliege, aber ich nicht weit kommen werde. Der Vorstand habe auch nichts an den PCs zu suchen gehabt. Mein Anwalt riet mir des Gleichen, Daten, die ich auf einer externen Platte zwischengespeichert habe, ersteinmal zu behalten, da es öfters mal vorkommt, dass Daten zu lasten des ehemaligen Vorstand verändert werden. Mit der Speicherung der Daten sei ich auf der richtigen Seite, solange ich diese nicht missbrauche.

Auch wenn ich mit der Anzeige nicht weit kommen werde, hoffe ich , dass diese als Warnschuss wahrgenommen wird und der Vorsrtand weiß, dass man so nicht mit Menschen umzugehen hat.

Melde mich, wenn ich Weiteres weiß,

Habe mir einen Rechtsbeistand besorgt. Er ist ebenfalls der Meinung, dass eine Nötigung vorlag. Dennoch ließ er mir eine Anzeige dieser Person frei.

Ja leider. Da wundert man sich, wenn sich immer weniger Menschen für eine ehrenamtliche Tätigkeit einsetzen, wenn letztendlich die Menschen so behandelt werden.

Und wie willst du jetzt vorgehen?