Fahrer 1 bekam heute von der Polizei einen Anruf, dass er wegen Nötigung angezeigt wurde auf der Autobahn!
Anklage: er hätte von der rechten Spur auf die linke ausgeschert und dabei jemanden bis zum Reifenblockieren ausgebremst!
Tatsache: das Ganze war vor vier Wochen und ist in Erinnerung beblieben, weil sich der Fahrer2 und seine Begleitung aufgeführt haben wie Rumpelstielzchen.
*Feierabendkollonnenverkehr
*Fahrer 1 fährt rechts und setze zum Überholen an, weil der Fahrer2 auf der linken Spur große Lücken lässt und damit Platz ist
*als Fahrer 1 Blinker setzt, beschleunigt der Fahrer2 links
* Fahrer 2 mußte wirklich bremsen, da er ,bis Fahrer 1 raus war, aufgeholt hatte durch seine Beschleunigung
* er und seine Begleitung gestikulieren und schimpfen im Vorbeifahren wie die Bekloppten - deswegen blieb Fahrer1 der Fall auch in Erinnerung
* jetzt hat Fahrer 2 den Fahrer 1 wegen Nötigung angezeigt und er soll bei der Polizei meine Aussage machen
Frage: sagt er wie es war oder weiß er von nix??
Frage: ist die Begeleiterin Zeugin von Fahrer 2 und Fahrer 1 hat eh keine Chance??
Frage: was passiert im schlimmsten Fall??
Vielen Dank für Eure Hilfe!!Fahrer 1 ist echt net schuld und hat auch noch blütenreine Weste in Flensburg…
von der Polizei angerufen werden?
Das ist jetzt hier schon öfter beschrieben wurden.
Scheinbar machen die das wirklich! lol
Fahrer 1 bekam heute von der Polizei einen Anruf, dass er
wegen Nötigung angezeigt wurde auf der Autobahn!
Genau deswegen gebe ich der Polizei nie meine Nummer…
Das wärs ja noch… Wenn die Polizei mich anrufen würde…
"Wir haben gerade über die Ortung ihres Mobiltelefons festgestellt, dass sie sich auf der B 8 in einer geschlossenen Ortschaft befinden und trotzdem 75 km/h fahren.
Der Bußgeldbescheid wird dann automatisch per SMS an sie verschickt.
"Wir haben gerade über die Ortung ihres Mobiltelefons
festgestellt, dass sie sich auf der B 8 in einer geschlossenen
Ortschaft befinden und trotzdem 75 km/h fahren.
Der Bußgeldbescheid wird dann automatisch per SMS an sie
verschickt.
Gruß
ihre Polizei"
Ja, so ähnlich wird’s mit all den Navis und Handys über kurz oder lang auch kommen. Ergänzend wird der Wagen dann ferngesteuert auf 50 km/h runtergeregelt. Wäre im Prinzip technisch alles auch heute schon kein Problem. Es ist nur so, dass die deutsche Autolobby unter dem Deckmäntelchen des Datenschutzes (für Bewegungen in der Öffentlichkeit?!) und der vorgeblichen „Bürgerrechte“ (in Wirklichkeit nur: Autofahrerprivilegien) zu stark aufgestellt ist, als dass sich das hierzulande autonom umsetzen ließe. Es wird also wieder mal auf Brüssel zu warten sein, bevor sich in Deutschland was bewegt.
Hallo,
ich würde mich da zurücklehnen und die Sache erstmal gelassen sehen.
Es wäre mir neu, dass Ermittlungsverfahren wegen was auch immer, jetzt am Telefon abgehandelt werden. Möglicherweise ruft irgendwann einer an, meldet sich mit Richter Scharf und verknackt Dich wegen werweisswas zu 3 Jahren ohne Bewährung?
Wie sicher ist, dass das wirklich die Polizei war. Hat 1 das geprüft? Rückrufnummer geben lassen?
Wenn 1 sich absolut sicher ist, nichts falsch gemacht zu haben, kann 1 den 2 immernoch wegen Nötigung anzeigen. Zu dichtes Auffahren, Drängeln…
Wenn 1 keine Infos über 2 hat, muss 1 halt warten bis was schriftliches von der Polizei kommt und dann weiss zumindest die Polizei auch wer 2 ist.
Auf der Grundlage eines Anhörungsbogens oder wie auch immer, kann man ersehen was dem 1 da zur Last gelegt wird und dann ist der effektivste Weg der zum Anwalt.
aaaaaaaalso: es war die Polizei wirklich am Telefon, und die haben Fahrer 1 zur Aussage und persönlichem Erscheinen eingeladen.
Was soll er denn jetzt sagen?? Gegenanzeige führt doch zu ewigem Hin und Her??!! Das liegt auch nicht im Interesse von Fahrer eins. Also lieben von nix wissen oder Tatsache so beschreiben??
Das Ganze passierte auf der Autobahn. Geschwindigkeit Kolonnenverkehr. Nicht mords schnell wahrscheinlich!!
aaaaaaaalso: es war die Polizei wirklich am Telefon, und die
haben Fahrer 1 zur Aussage und persönlichem Erscheinen
eingeladen.
Was soll er denn jetzt sagen?? Gegenanzeige führt doch zu
ewigem Hin und Her??!! Das liegt auch nicht im Interesse von
Fahrer eins. Also lieben von nix wissen oder Tatsache so
beschreiben??
Das Ganze passierte auf der Autobahn. Geschwindigkeit
Kolonnenverkehr. Nicht mords schnell wahrscheinlich!!
Kolonnenverkehr ist als überhaupt nichts zur Sache zu sagen oder gleich meinen Anwalt hinzuschicken. Ob das besser gewesen wäre, weiß ich auch nicht - in meinem Fall aber wohl kaum. Die Ermittlungsbehörde kann sich nur ein realistisches Bild machen und zu einer sachgerechten Einschätzung kommen, wenn sie beide Seiten mal „authentisch“ gehört hat.
dass die deutsche Autolobby unter dem Deckmäntelchen des
Datenschutzes (für Bewegungen in der Öffentlichkeit?!)
Deckmäntelchen???
Also, so einen Blödsinn habe ich ja schon lange nicht mehr
gelesen…
Was beweist Deine Behauptung schon? Gibt es von dir auch Gegen_argumente_?
In dem Fall ist es eben nur ein Deckmäntelchen. Die Autolobby als Hüterin des Datenschutzes und der individiuellen Freiheit des Bürgers - wie naiv (oder verschlagen) kann man eigentlich sein?
Autofahren ist ein freiwillig in Anspruch genommenes Minderheitenprivileg zu Lasten der Allgemeinheit - und kein Menschenrecht. Und mit einem Privileg gehen Pflichten einher, deren Einhaltung zu überwachen staatliche Aufgabe ist. Da kann man nicht einen einheitlichen Maßstab an den Datenschutz anlegen.
Der Schutz der Allgemeinheit vor Rasern geht über den Schutz des Einzelnen vor staatlicher Kontrolle seines privilegierten Tuns. (Wir sprechen über jährlich 5000 Tote allein in D. Ich kenne keine andere Industrie, die sich das leisten dürfte, dass durch ihre Produkte jährlich diese Zahl Menschen zu Tode kommt, ohne dass der Aufschrei nach schärferen Kontrollen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung dieser Produkte die öffentliche Debatte beherrschen würde.)
Und die Autolobby meint daher auch selbstverständlich nicht den Datenschutz (und damit Bürgerrechte), wenn sie gegen solche Dinge wie die beschriebenen agitiert, sondern sie meint den möglichst weitgehenden Schutz ihrer Klientel vor wirksamen Kontrollen.
ich habe in meinem Leben ja schon viele abstruse Verschwörungstheorien gehört und gelesen - aber die von Dir hier konstruierte kann man nur noch mit einer grossen Portion „nu lass’ dat Kind doch“ ertragen…
ich habe in meinem Leben ja schon viele abstruse
Verschwörungstheorien gehört und gelesen - aber die von Dir
hier konstruierte kann man nur noch mit einer grossen Portion
„nu lass’ dat Kind doch“ ertragen…
Ich vermag hier keine Verschwörungstheorie zu erkennen…
Mein Thema war, inwieweit der Datenschutz Verkehrskontrollen beschränken darf. Falls auch du, wie dein Vorrdener, dazu keine Argumente, sondern nur Polemik beizutragen hast, bitte sehr.
Es war mir schon klar, dass je nach Interessenlage solche Reaktionen nicht ausbleiben werden in einem Land, in dem manche ihr Auto häufiger waschen als ihre Unterhosen. …Wie du siehst: Auch ich kann polemisch sein.
* Fahrer 2 mußte wirklich bremsen, da er ,bis Fahrer 1 raus
war, aufgeholt hatte durch seine Beschleunigung
Man könnte also auch sagen: Obwohl Fahrer 1 gesehen hat, daß Fahrer 2 beschleunigt, ist er kurz vor Fahrer 2 ausgeschert? Warum hat er sein Überholmanöver nicht abgebrochen, wenn er sieht, daß Fahrer 2 beschleunigt? Und wenn er es nicht gesehen hat, warum hat er es nicht gesehen?
Um von eine „großen Lücke“ so verkleinern, daß es zu einem „Bremsen mit Blockieren der Reifen“ kommt, muss Fahrer 2 ja ziemlich massiv beschleunigt haben. Das müssen doch bei Fahrer 1 alle Alarmglocken geklingelt haben, als er das gesehen hat?
Hallo,
Fahrer 1 ist moeglicherweise nach links ausgeschert, weil er etwas zum Ueberholen vor sich hatte.
Warum war Fahrer 2 denn links, war da auch etwas zum Ueberholen? Oder haette er die linke Spur gar nicht nehmen duerfen? Diese ist naemlich nicht bei hoher Geschwindigkeit zu benutzen, sondern zum Ueberholen.
Gruss Helmut
Führt ein unaufgeklärter Nötigungsvorwurf zwangsläufig zur
Fahrtenbuchauflage?
Nein! Bsp.: (Angebliches) Ausbremsen, keine weiteren Zeugen. Aussage gegen Aussage, Verfahren eingestellt.
Wenn es keine externen Zeugen gibt, sollte es schwer werden, außer, der Fall, wie er von Fahrer I geschildert wird, wird von einem Gericht für ihn als negativ ausgelegt. Deshalb sollte man wirklich einen Anwalt konsultieren, mit dem man abspricht, inwiefern man sich äußert.
Nun, wenn Fahrer1 als Fahrer feststeht, wird es ganz sicher keine Fahrenbuchauflage geben.
Die Frage war, ob ihm als Halter ein Fahrtenbuch verordnet werden kann/ wird, wenn der Nötigungsvorwurf mangels zu ermittelndem Täter eingestellt wird.
Fahrer 1 ist moeglicherweise nach links ausgeschert, weil er
etwas zum Ueberholen vor sich hatte.
Warum war Fahrer 2 denn links, war da auch etwas zum
Ueberholen?
Da Fahrer 2, nachdem Fahrer 1 ausscherte, mit blockierenden Reifen bremsen musste, war er offensichtlich deutlich schneller als Fahrer 1 und gerade dabei, diesen und vermutlich auch das Fahrzeug vor Fahrer 1 zu überholen.