Hallo Peter!
Doch, es gab ein anderes Tier mit dem Namen Didelphis
ursina (das steht doch auch in deinem angeführten Artikel
drin).
Das hab ich doch glatt überlesen! Aber es ging mir auch nicht darum, warum der Teufel nicht Didelphis ursina heißen kann. (Das könnte er so oder so nicht, denn Didelphis ist nun mal das Opossum. Der Nacktnasenwombat heißt deshalb ja auch nicht mehr so.)
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann darf eine Art, wenn sie
einer neuen Gattung zugeordnet wird, nicht das alte
Artepitheton behalten?
Nein, im Gegenteil, sie muß es sogar behalten.
Oh, interessant! Man lernt nie aus!
Wenn also „Didelphis ursina“ doch kein
„Didelphis“ ist, darf es auch kein „ursinus“ mehr sein?
Falsch. Daß hier der Beutelteufel nicht mit dem Epitheton
„ursinus“ ausgestattet wird, hat andere Gründe.
Gern, von mir aus, kein Problem; ich möchte doch einfach nur wissen, welche! Kann das denn so schwer sein?
Hat es tatsächlich, wie atrox vorschlägt, etwas mit diesen Regeln des ICZN zu tun?
_11. Um als verfügbarer Name akzeptiert zu werden, muss ein Name bestimmte Voraussetzungen erfüllen; dazu gehört, dass er nach den Regeln publiziert wurde, in einem konsistent binominalen Werk, und der Name muss in lateinischer Schrift geschrieben sein. Ein neuer Name muss außerdem vom Autor auch für das Tier benutzt worden sein (nicht nur als Synonym). Sehr bekannt ist der relativ neu eingeführte und sehr umstrittene Artikel 11.6, wonach Synonyme manchmal doch verfügbar gemacht werden können, wobei versäumt wurde, hierfür Mindeststandards zu formulieren.
- Jeder Name, der verfügbar sein soll, muss mit einer Beschreibung versehen sein, entweder direkt oder mittels Literaturverweis. Eine Abbildung gilt auch als Beschreibung. Bei Gattungen reicht es aus, wenn mindestens eine verfügbare Art in die Gattung gestellt wurde. Trivialnamen, Verbreitungsangaben oder Namen von Wirtsorganismen gelten nicht als Beschreibung._
Wenn also Sarcophilus ursinus in Frakturschrift publiziert worden wäre oder in einem Werk, welches nicht konsistent binominal ausgelegt wäre, oder wenn statt einer Beschreibung bei dem Namen nur „Tasmanian Devil“ angegeben wäre –
wäre dies dann ein Grund, weshalb Sacrophilus ursinus nicht mehr zulässig wäre?
Oder muss ich mir das so vorstellen: Herr Cuvier gibt dem Tier 1837 den Namen Sarcophilus ursinus, begeht aber einen Formfehler (z.B. gibt er statt einer Beschreibung nur den Trivialnamen). Bevor er diesen Formfehler bemerkt oder korrigieren kann, nennt Herr Boitard vier Jahre später dasselbe Lebewesen Sarcophilus harrisii, und weil Boitard alles richtig gemacht hat, ist dies die erste Veröffentlichung mit gültigem Artnamen für den Beutelteufel und der ursinus ist damit unwiederbringlich verloren?
Liebe Grüße
Immo