Hi!
Vielleicht kann mir jemand von euch Auskunft geben:
Wer kann Kandidaten für die Wahl zum Bundespräsidenten nominieren? Ist das ausschließlich den politischen Parteien vorbehalten, die in der Bundesversammlung auflaufen, oder können das auch private Interessenvereinigungen?
Grüße
Heinrich
Hallo Heinrich,
Wer kann Kandidaten für die Wahl zum Bundespräsidenten
nominieren? Ist das ausschließlich den politischen Parteien
vorbehalten, die in der Bundesversammlung auflaufen, oder
können das auch private Interessenvereinigungen?
„Die Landtage wählen die auf die Länder entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Vorschläge zur Wahl des Bundespräsidenten kann jedes Mitglied der Bundesversammlung einreichen.“
(Quelle: http://www.statistik.bayern.de/BW98/a-z/b.html )
Mitglied der Bundesversammlung sind unter Umständen nicht nur Parteimitglieder: Genaueres vgl. http://www.bundestag.de/gremien15/146/1463bund_00.html
Aber aufgrund der Zusammensetzung der Bundesversammlung ist ein nichtparteilicher Vorschlag weitgehend chancenlos, obwohl es grundsätzlich möglich wäre.
Herzliche Grüße
Thomas Miller