kann mir jemand sagen, wo in der StVO oder anderen relevanten Verordungen steht, dass derjenige, der ansonsten nur RunFlat Reifen an seinem Fahrzeug hat, bei aufgezogenen NonFlat-Winterreifen ein Kompressor-Kit mitführen muss?
Gilt das fuer alle Fahrzeuge, die kein Ersatzrad dabei haben?
Du wirst vielleicht überrascht sein, aber es besteht gar keine
Pflicht ein Reserverad oder anderes Hilfsmittel mitzuführen.
ich bin nicht ueberrascht, aber sagen wir es mal hypothetisch, wie es die Regeln hier erfordern…
Herr S sei bei 3 Reifenhändlern gewesen und zudem auch noch in einer BMW Werkstatt.
2 der Reifenhaendler und die BMW Werkstattt haetten nun behauptet, es sei gesetzlich vorgeschrieben … .
Vorgeschrieben ist nur die Sicherung von Ersatzrädern außen am Fahrzeug
siehe StVO
§36a Radabdeckungen, Ersatzräder
(3) Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch zwei voneinander unabhängige Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere – insbesondere durch Bruch, Versagen oder Bedienungsfehler – ausfällt.
die Frage sollte wohl eher lauten,ob man diese Mischung fahren darf.
Reifen mit Notlauf-Eigenschaften sind nun mal anders aufgebaut als der normale Reifen.
Sprich,sie sollen für bis zu 50 Kilometer ein fahren des Fahrzeuges auch bei einem Totalverlust der in den Reifen befindlichen Luft ermöglichen.
Dafür sind in der einfachsten Form die Reifen in den Flanken deutlich verstärkt .
Ist also laut Zulassungsbescheinigung ein Mischbetrieb genehmigt ???
die Reifenhändler vielleicht, der nette Herr von BMW hätte hier in unserem Beispiel gar nichts verkaufen wollen (denn dort wären die Räderpreise jenseits von Gut und Böse).
die Reifenhändler vielleicht, der nette Herr von BMW hätte hier in unserem Beispiel gar
nichts verkaufen wollen (denn dort wären die Räderpreise jenseits von Gut und Böse).
Doch,gewollt hat der bestimmt
Das die Preise dir nicht zusagen,ist dein Problem *g*
die Reifenhändler vielleicht, der nette Herr von BMW hätte hier in unserem Beispiel gar
nichts verkaufen wollen (denn dort wären die Räderpreise jenseits von Gut und Böse).
Doch,gewollt hat der bestimmt
nun ja, der hätte hier nun keine Reifen/Räder angeboten, keine Preise genannt und sonst auch nichts getan, um Reifen/Räder zu verkaufen (man wäre dort wegen einer anderen Sache gewesen). Die Preise hätte man von einer anderen Filiale erfahren …
einem Ing. sollte eigentlich bekannt sein das RUN-FLAT -Reifen auf anderen Felgen als den normalen gefahren werden.
Diese benötigen nämlich spezielle Felgen,um das „Abspringen“ des platten Reifen zu verhindern.
Von daher also meine berechtigte Frage ,ob laut der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeuges „Normale Felgen“ im Mischbetrieb hier überhaupt zugelassen sind.
immer wieder lustig vn Dir zu lesen. Wenn ich Deinen Namen lese, dann weiß ich das mein Tag gerettet ist.
Daher wahrscheinlich auch Diene Berufsbezeichnung as Rettungssanitäter.
So und nun zu Diesem Posting:
einem Ing. sollte eigentlich bekannt sein das RUN-FLAT -Reifen
auf anderen Felgen als den normalen gefahren werden.
Diese benötigen nämlich spezielle Felgen,um das „Abspringen“
des platten Reifen zu verhindern.
Das wird ihm schon bekannt sein, aber:
Von daher also meine berechtigte Frage ,ob laut der
Zulassungsbescheinigung des Fahrzeuges „Normale Felgen“ im
Mischbetrieb hier überhaupt zugelassen sind.
WTF hat der UP nach Mischbereifung gefragt?
Er hat gefragt, wo im Gesetz es geregelt ist, dass man bei Non Run Flat einen Kompressor mitführen muß.
Also bitte, nur antworten wenn man was weiß.
Allerdings hätten wir dann alle nichts mehr zum lachen.