Nonne = Ordensfrau / Ordensschwester?

Hallo und guten Abend! :smile:

Gibt es eigentlich Unterschiede zwischen Nonnen und Ordensfrauen / Ordensschwestern?

Danke für Antworten,

Gruß,

Luzie

Eine Nonne lebt in der Klausur

Hallo, Luzie

„Eine Ordensschwester oder Ordensfrau ist Mitglied einer (…) Ordensgemeinschaft. Eine Ordensschwester
weiht ihr Leben Gott und dem Dienst an den Menschen. Sie ist durch Gelübde an Gott, die Kirche und ihre
Gemeinschaft gebunden und ihrer Oberin (bspw. einer Äbtissin oder Priorin) unterstellt.
Ordensschwestern werden oft auch Nonnen genannt. Eigentlich bezeichnet der Begriff Nonne jedoch nur
die in Klausur lebenden, weiblichen Angehörigen eines monastischen Ordens. …“

http://de.wikipedia.org/wiki/Ordensschwester

Gruss
Adam

Liebe Luzie,

da ich mit dem Pressesprecher der Ordensoberen-Konferenz in Deutschland schon einmal eMail-Kontakt hatte, habe ich diese Quelle mal für Dich angegraben.

Er hat mir geschrieben, daß die Begriffe Nonne, Klosterschwester, Ordensschwester und Ordensfrau im Alltag meist synonym gebraucht werden.

Es gibt nur in ordensrechtlicher Sicht folgenden Unterschied:

„Aus ordensrechtlicher Sicht werden als „Nonnen“ und „Ordensfrauen“ diejenigen weiblichen Ordensmitglieder bezeichnet, die „feierliche Gelübde“ ablegen. Dies sind vor allem die Mitglieder kontemplativer Ordensgemeinschaften. Mit der Ablegung dieser Gelübde werden sie nach kirchlichem Recht unfähig, Vermögen zu erwerben und zu besitzen. „Schwestern“ sind in dieser Sichtweise diejenigen, die „einfache Gelübde“ ablegen. Ihnen bleibt das Vermögen, dass sie bis zur Gelübdeablegung erworben haben und auch dass, was ihnen als Erbe zukommt, sie müssen lediglich dessen Verwaltung abgeben.“

Viele Grüße

Iris

Dankeschön! :smile:
Hallo Iris,

da ich mit dem Pressesprecher der Ordensoberen-Konferenz in
Deutschland schon einmal eMail-Kontakt hatte, habe ich diese
Quelle mal für Dich angegraben.

Klasse! :smile:

Er hat mir geschrieben, daß die Begriffe Nonne,
Klosterschwester, Ordensschwester und Ordensfrau im Alltag
meist synonym gebraucht werden.

Es gibt nur in ordensrechtlicher Sicht
folgenden Unterschied:

„Aus ordensrechtlicher Sicht werden als „Nonnen“ und
„Ordensfrauen“ diejenigen weiblichen Ordensmitglieder
bezeichnet, die „feierliche Gelübde“ ablegen. Dies sind vor
allem die Mitglieder kontemplativer Ordensgemeinschaften. Mit
der Ablegung dieser Gelübde werden sie nach kirchlichem Recht
unfähig, Vermögen zu erwerben und zu besitzen. „Schwestern“
sind in dieser Sichtweise diejenigen, die „einfache Gelübde“
ablegen. Ihnen bleibt das Vermögen, dass sie bis zur
Gelübdeablegung erworben haben und auch dass, was ihnen als
Erbe zukommt, sie müssen lediglich dessen Verwaltung abgeben.“

Also gibt es im „korrekten Sinne“ durchaus Unterschiede!

Und schon bin ich wieder schlauer! :smile:

Danke vielmals,

Gruß,

Luzie