Nonprofit-Organisationen (NPO)

Hallo,

kann man NPOs zu den öffentlichen Unternehmen zählen?

Ich wäre über einige Meinungen sehr dankbar.

Gruss,
pitti

Hi !

kann man NPOs zu den öffentlichen Unternehmen zählen?

nee, denke ich nicht. Ich würd z.B. den Großteil der Vereine in Deutschland als NPO bezeichnen (Sportverein, Sängerverein, Kleingartenverein). Da solche Organisationen ihre Grundlage im BGB haben, welches bekanntlich Privatrecht ist, halte ich den überwiegenden Teil der NPO’s eher für im Privatbereich angesiedelt. Das selbe ließe sich wohl auch für Stiftungen und Trust’s sagen. Die sind zwar nicht im BGB geregelt, aber dennoch genauso durch Privatrecht legitimiert.

BARUL76

PS: Hab gar keine Definition von NPO’s. Ist das überhaupt sowas, was ich da vermute?

PS: Hab gar keine Definition von NPO’s. Ist das überhaupt
sowas, was ich da vermute?

ja barul…denke schon

Das selbe ließe sich wohl auch für Stiftungen und
Trust’s sagen. Die sind zwar nicht im BGB geregelt, aber
dennoch genauso durch Privatrecht legitimiert.

hi barul,

stiftungen: §§ 80-88 BGB, es gibt zwar landesstiftungsgesetze, diese sind aber für die öff.rechtl. stiftungen.

dto. bei den vereinen, §§ 21-79 BGB, aber es gibt ein vereinsgesetz, dass aber nur zur ausgestaltung.

ansonsten sehe ich es auch so:

NPO können öffentl. Unternehmen sein, es gibt aber mehr im privatrechtlichen bereich.; zwar will ein öffentliches unternehmen (ich verstehe darunter mal körperschaften des ö.R.; anstalten) dem bürger was tun (ÖPNV, Sozialkassen etc.), ob man hierran die „non-profit“ eigenschaft ableiten kann? ich würde es verneinen.

mfg vom

showbee

ja barul…denke schon

Hi !

Ist ja schön, dass du denken kannst, aber sollte hier nicht vielmehr auf Wissen zurückgegriffen werden.

BARUL76