Norm für drucklosen Behälter

Hallo an Alle, die sich mit Behälterbau auskennen!
Lieferant und Kunde sind sich nicht einig, was die zulässige BetriebsTemperatur eines drucklosen Behälters angeht. Lieferant meint, eine untere Temperaturgrenze von -10°C nicht unterschreiten zu können für den Behälter aus S235Jr+N, weil das so in AD 2000 steht. Das ist aber eine Druckbehälternorm, die er in Ermangelung einer Norm für drucklose Behälter zu Rate gezogen hat.
Kunde hat Bedenken, dass man ihn mit dem Behälter nicht auf Öl- und GasBohrGelände lässt sobalde es draußen kalt ist.
Es handelt sich um einen 32000 l fassenden Behälter mit 2 Klöpperböden und 2,4 m Durchmesser mit 6 mm Wandung.
Es geht hier aber um eine alternativ anwendbare Norm für Nicht-DruckBehälter.
Freue mich auf Eure Tips.
Freundliche Grüße
Thomas

Es gibt keine drucklosen Behälter !
Hallo Falken
jedwede Art von Behältern enthält mindestens den Aussenluftdruck. Unterdruck Behälter entsprechend weniger.
Der Tankwagen deines Freundes muss nur richtig deklariert werden, ja, damit unterliegt er der GGvS, aber dann läufts.

Gruß
Rochus

Hallo Rochus,
selbstverständlich wirkt immer der Außenluftdruck ( auch von innen, weil der Behälter offen ist, also eine Verbindung des Innenraumes zur Athmosphäre besteht ). Wichtiger ist da noch der hydrostatische Druck von 2,4 m Salzsäure oder anderen Flüssigkeiten. Finde ich aber auch vernachlässigbar geringfügig. Auf jeden Fall ist die GGVS ein heißer Tip. Muss ´mal sehen, wie ich da ´rankomme. Wird da eine Aussage gemacht bezüglich EinsatzTemperatur des Werkstoffes?
Besten Dank für den Hinweis und
freundliche Grüße
Thomas

Hallo,
habe vom TÜV folgende Aussage bekommen:
"… Das AD 2000 Regelwerk ist für Druckgeräte ausgelegt, funktioniert aber selbstverständlich auch für drucklose Behälter.
Gemäß AD 2000 Merkblatt W1 ist der S235JR generell für den Bau von Druckgeräten bis -10°C zugelassen. Ab 6 mm muß der Kerbschlagbiegeversuch im Materialzeugnis stehen (Prüftemperatur ist in Ihrem Fall wichtig!!!). Unter -10°C gilt AD 2000 Merkblatt W10. Damit sind Stähle nach AD 2000 Merkblatt W1 bis max. -85°C zulässig. Entsprechende Randbedingungen vorrausgesetzt. In Ihrem Fall ist die Desoxidationsart (muß in Zeugnis stehen) entscheidend. Bei beruhigt vergossenem S235JR+N sind die tiefen Temperaturen lt. W10 zulässig, bei unberuhigt bzw. halbberuhigt vergossenem Stahl leider nicht.

Abgesehen davon, fällt ein Behälter nicht sofort auseinander, wenn er unter -10°C betrieben wird. Sondern die Zähigkeit des Werkstoffes läßt mit sinkender Temperatur nach. Leider geschieht dieses nicht linear.
…"

Heute habe ich mit 3 TÜV-Leuten darüber gesprochen. Zunächst ging es in Richtung GGVS. Der 3. Experte hat mir aber geraten, davon Abstand zu nehmen ( dazu reicht es, den Behälter vor jedem Transport zu reinigen bzw. in die Bedienungsanweisung zu schreiben ).

Jetzt kommt es auf das Werkszeugnis des Stahles sowie auf den SchweißZusatz an, was man garantieren kann.
Danke für Eure Gedanken und
freundliche Grüße
Thomas