Hallo, Frau X und Frau Y hatten heute Wohnungsabgabe. Bei der Beurteilung des Laminatbodens wurde eine Einkerbung von ca. 5x7mm entdeckt, die auf Kosten der beiden Mieterinnen beseitigt werden soll. Zusätzlich finden sich kleine (!) Anschürfungen an der weißlackierten Tür, die vom Vermieter ebenfalls nicht mehr als Gebrauchsspur deklariert wurden.
Sind Frau X und Frau Y als ehemalige Mieterinnen nun dazu verpflichtet, die Schadensbeseitigung zu zahlen bzw. zählen diese Mängel noch zu den normalen Gebrauchsspuren?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!
Sind Frau X und Frau Y als ehemalige Mieterinnen nun dazu
verpflichtet, die Schadensbeseitigung zu zahlen
Hi,
ich unterstelle mal, dass eine Privathaftpflichtversicherung besteht. Normalerweise sind dort Immobilienschäden mitversichert.
Deshalb die Forderung des Vermieters an den Versicherer weitergeben.
bzw. zählen diese Mängel noch zu den normalen Gebrauchsspuren?
Das wird der Haftpflichtversicherer mit dem Vermieter ausdiskutieren.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!
Gerne
Gruß Keki