Normale versicherung & Reisekrankenversicherung?

Vielen Dank für deine wertvolle Hilfe! Ich habe noch meine Krankenkasse kontaktiert, und es scheint dass ich nach §5Abs1Nr.13 SGB V unter Vorweisung eines Rückflugtickets eine Wiederaufnahme beantragen kann sobald ich zurück bin.

Beste Grüsse,

Mathias…

Vielen Dank für deine wertvolle Hilfe! Ich habe noch meine Krankenkasse kontaktiert, und es scheint dass ich nach §5Abs1Nr.13 SGB V unter Vorweisung eines Rückflugtickets eine Wiederaufnahme beantragen kann sobald ich zurück bin.

Beste Grüsse,

Mathias…

Vielen Dank für deine wertvolle Hilfe! Ich habe noch meine Krankenkasse kontaktiert, und es scheint dass ich nach §5Abs1Nr.13 SGB V unter Vorweisung eines Rückflugtickets eine Wiederaufnahme beantragen kann sobald ich zurück bin.

Beste Grüsse,

Mathias…

Hallo,

die Versicherung nach Nr. 13 hat u.U. zwei Nachteile:

  1. Wenn man in den nächsten Jahren nach der Rückkehr einen Rentenantrag stellt (z.B. Erwerbsminderungsrente), können als Rentner wegen der Versicherungslücke höhere Beiträge anfallen, als wenn man die Anwartschaft abschließt.

  2. Wenn man sich nach der Rückkehr selbständig macht, kann es ohne Anwartschaft Probleme mit dem Krankengeldanspruch geben.

Ob eine Anwartschaft unter Berücksichtigung dieser beiden Punkte Sinn macht, kann ich nicht beurteilen. Das ist eine seher individuelle Entscheidung.

Gruß

RHW

Gerne, gute Reise

Gern doch, dann eine schöne Reise!

uup,

entschuldigung, aber ich habe Ihre Anfrage jetzt erst gesehen. Ich nehme an, dass sie inzwischen schon beantwortet wurde.

In Kürze: Sobald Sie wieder in D sind, sind Sie versicherungspflichtig, Sie können also nicht nicht versichert sein.

Gruß

J. Schnitzler

sorry…war im Urlaub.Deine Anfrage lässt sich nicht pauschal beantworten.Das…bitte wende Dich an deine KK

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.