Normale versicherung & Reisekrankenversicherung?

Hallo,

ich bin derzeit arbeitssuchend und beziehe Arbeitslosengeld. Nächsten Monat verreise für 2,5 Monate nach Indien und habe dafür eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen. In der Zeit nehme ich unbezahlen Urlaub und bin entsprechend auch nicht gesetzlich versichert. Bei meiner Rückkehr werde ich wieder beim Arbeitsamt aufgenommen und gesetzlich versichert. Falls ich bei meiner Rückkehr aber krank (nicht arbeitsfähig) bin oder bei einer ernsthaften Erkrankung und einer frühzeitigen Rückführung nach Deutschland wäre ich für eine Behandlung hier aber nicht versichert. Was ist zu tun? Wäre eine Anwartschaft eine Möglichkeit?

Besten Dank für eure Hilfe!

Hallo, wir haben seit 1.4.2007 in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.

Das bedeutet.:Auch wenn das ALG endet, aber der Wohnsitz in D bleibt, ist die KV zu zahlen, ca. 145 EUR/Monat Mindestbeitrag.

Auch wenn man das erstmal schlabbert, wäre man nach Rückkehr sofort wieder krankenversichert, müßte aber nachzahlen. AW ist für gesetzlich Versicherte nicht mehr nötig.

Gruss

Barmer

Hallo,

gut, dass Du dir vorher Gedanken über die Folgen machst. Viele tun es erst, wenn es zu spät ist.

Wichtig zum einen ist die Prüfung der richtigen privaten Reisekrankenversicherung. Die üblichen privaten Zusatzversicherungen für den Urlaubsaufenthalt sind meistens auf 6 Wochen begrenzt. Nur dann wird von einer normalen Urlaubsreise ausgegangen. Private Auslandsversicherungen über 6 Wochen sind meistens dann wesentlich teurer. Unbedingt prüfen, ob dem Versicherer der lange Aufenthalt bewusst ist und die richtige Versicherungsart gewählt wurde. Häufig wird es versäumt, darüber in der Beratung zu sprechen.

Für den Fall der Rückkehr im Krankheitsfall gibt es keine positiven Aussichten. Da das Arbeitsamt wegen der ggf. vorhandenen Arbeitsunfähigkeit aufgrund Erkrankung keine Leistungen gewähren wird, fällt auch der Versicherungsschutz flach, da die Beitragszahlung vom Arbeitsamt am Leistungsbezug gekoppelt ist („krank nicht vermittelbar“). Dazu ist es - ebenso wie bei vorzeitiger Rückkehr - grundsätzlich nicht möglich, sich ohne Basis für eine Pflichtversicherung (Arbeitslosengeldbezug, Beschäftigung,…) bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) selbst zu versichern, die dann eventuelle Kosten übernimmt. Somit die der Weg für eine Mitgliedschaft auf eigene Kosten ebenfalls nicht möglich. Eine Anwartschaftsversicherung gibt es meines Erachtens im Bereich der GKV nicht mehr und nützt dann auch bei vorzeitiger Rückkehr nichts. Der sicherere aber natürlich auch teuere Weg, wäre die freiwillige Fortsetzung der Mitgliedschaft während des Auslandsaufenthaltes. Damit ist die gesetzliche Krankenversicherung für jede Eventualität gesichert. Keinesfalls solltest Du ohne Versicherungsschutz dastehen. Es ist heutzutage kaum möglich, Arztkosten aus eigener Tasche zu bezahlen und private Versicherungen werden Einen mit Krankheit, sei sie auch nur vorübergehend, nicht aufnehmen.

Du kannst zwar auch vom besten Fall ausgehen und Dir passiert nichts, aber dann kannst Du auch alle anderen Versicherungen kündigen, die Du sonst noch hast.

Gruß
Karsten

Hallo,
in der gesetzlichen Krankenversicherung ist keine Anwartschaft nötig, es reicht wenn Sie Ihrer Krankenkasse mitteilen wann Sie fliegen und bei ANkunft in Deutschland mit einem Anruf und wenn benötigt dem Flugticket als Beweis sich wieder zurück melden. Danach lebt Ihre Krankenkasse wieder auf und Ihre Beiträge werden von der ARGE gezahlt- in der zwischen Zeit ruht diese Beitragsfrei.
Mfg
E.R.-M.

Hallo

Anwartschaft macht keinen großen Sinn.
Wichtig ist das Du Deine Flugschein oder einen Nachweis hast, dass Du Dich im nicht europäischen Ausland auf gehalten hast.
Du könntest ja Vorsorgehalber bei deiner Krankenkasse mal Nachfragen, was den als Nachweis reicht.

Wenn Du dann wieder nach Deutschland kommst muß Dich die Kasse wieder aufnehmen! Nach §5Abs1Nr.13 SGB V, im Falle Du würdest kein Anspruch auf Arbeitslosengeld haben aus was für Gründen auch immer.
Du mußt den Beitrag dann selber zahlen (Mindestbeitrag liegt bei ca 170 Euro)

Aber Anwartschaft macht keinen Sinn mehr (Früher war es wichtig diese abzuschließen, aber seit dem es das Gesetz gibt nicht mehr)

Dann eine tolle Zeit!!
PS: Ich gehe davon aus Du bist gesetzlich verischert!!!

Hallo,

eine Anwartschaft gibt es nur bei der privaten Krankenverischerung.
Möchten Sie gesetzlichen Versicherungsschutz müssen Sie sich entsprechend versichern.

Grüße

Da musst du dich bei deiner jetzigen Krankenkasse erkundigen. In der gesetzlichen müsstest du den Mindestbeitrag (ca 150 €/Monat) zahlen. Hast du denn für das Ausland eine reguläre Versicherung abgeschlossen? Häufig ist das nur eine Zusatzversicherung, die nur im Nachrang zu deiner gesetzlichen eintritt.

ich bin derzeit arbeitssuchend und beziehe Arbeitslosengeld.
Nächsten Monat verreise für 2,5 Monate nach Indien und habe
dafür eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen. In der Zeit
nehme ich unbezahlen Urlaub und bin entsprechend auch nicht
gesetzlich versichert. Bei meiner Rückkehr werde ich wieder
beim Arbeitsamt aufgenommen und gesetzlich versichert. Falls
ich bei meiner Rückkehr aber krank (nicht arbeitsfähig) bin
oder bei einer ernsthaften Erkrankung und einer frühzeitigen
Rückführung nach Deutschland wäre ich für eine Behandlung hier
aber nicht versichert. Was ist zu tun? Wäre eine Anwartschaft
eine Möglichkeit?

Besten Dank für eure Hilfe!

Hallo,

wenn man arbeitsunfähig zurückkehrt, erhält man von de Arbeitsagentur kein Arbeitslosengeld (erst wieder bei Arbeitsfähigkeit).

Zu der Frage der Anwartschaft sind noch nähere Infos erforderlich:

  • länger als 1 Jahr ununterbrochen in der gesetzlichen (!) Krankenversicherung versichert? Bisher immer in der gesetzlichen (!) Krankenversicherung versichert gewesen?

  • Alter?

  • ledig/verheiratet?

Gruß

RHW

Ja, das ist die beste Möglichkeit
MfG
WS

Hallo,
informiere Deine jetzige Krankenversicherung über Deine Reise, diese wird Dir die Möglichkeiten zur richtigen Absicherung aufzeigen.

Viele Grüße
Jochen Seidel

Hallo,
eine Anwartschaft ist leider nicht möglich. Eine freiwillige Weiterversicherung wäre in diesem Falle ratsam. Kostet ca. 145 Euro im Monat. Bei der Auslandsversicherung bitte darauf achten das diese auch bei einem Auslandsaufenthalt über 8 Wochen greift. Es gibt für längere Aufenthalte spezielle Versicherungen die vermutl. 80 Cent pro Tag kosten.

Viele Grüße

Hallo,

eine Anwartschaft ist nicht nötig, da es in Deutschland mittlerweile eine generelle Versicherungspflicht gibt. (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
Demnach wirst du pflichtversichert, wenn kein anderer Versicherungschutz eintritt und du zuletzt in Deutschland pflichtversichert warst.

Klär aber bitte mit deiner Krankenkasse ab, ob sie irgendwelche Probleme sehen, bzw. wie sie den Auslandsaufenthalt nachgewiesen haben wollen. Nicht dass du dann für den ganzen Zeitraum zahlen musst :wink: sicher ist sicher!

Viele Grüße

Gute_Fee

Vielen Dank für deine wertvolle Hilfe! Ich habe noch meine Krankenkasse kontaktiert, und es scheint dass ich nach §5Abs1Nr.13 SGB V unter Vorweisung eines Rückflugtickets eine Wiederaufnahme beantragen kann sobald ich zurück bin.

Beste Grüsse,

Mathias

Vielen Dank für deine wertvolle Hilfe! Ich habe noch meine Krankenkasse kontaktiert, und es scheint dass ich nach §5Abs1Nr.13 SGB V unter Vorweisung eines Rückflugtickets eine Wiederaufnahme beantragen kann sobald ich zurück bin.

Beste Grüsse,

Mathias.

Vielen Dank für deine wertvolle Hilfe! Ich habe noch meine Krankenkasse kontaktiert, und es scheint dass ich nach §5Abs1Nr.13 SGB V unter Vorweisung eines Rückflugtickets eine Wiederaufnahme beantragen kann sobald ich zurück bin.

Beste Grüsse,

Mathias…

Vielen Dank für deine wertvolle Hilfe! Ich habe noch meine Krankenkasse kontaktiert, und es scheint dass ich nach §5Abs1Nr.13 SGB V unter Vorweisung eines Rückflugtickets eine Wiederaufnahme beantragen kann sobald ich zurück bin.

Beste Grüsse,

Mathias…

Vielen Dank für deine wertvolle Hilfe! Ich habe noch meine Krankenkasse kontaktiert, und es scheint dass ich nach §5Abs1Nr.13 SGB V unter Vorweisung eines Rückflugtickets eine Wiederaufnahme beantragen kann sobald ich zurück bin.

Beste Grüsse,

Mathias…

Vielen Dank für deine wertvolle Hilfe! Ich habe noch meine Krankenkasse kontaktiert, und es scheint dass ich nach §5Abs1Nr.13 SGB V unter Vorweisung eines Rückflugtickets eine Wiederaufnahme beantragen kann sobald ich zurück bin.

Beste Grüsse,

Mathias…

Vielen Dank für deine wertvolle Hilfe! Ich habe noch meine Krankenkasse kontaktiert, und es scheint dass ich nach §5Abs1Nr.13 SGB V unter Vorweisung eines Rückflugtickets eine Wiederaufnahme beantragen kann sobald ich zurück bin.

Beste Grüsse,

Mathias…

Vielen Dank für deine wertvolle Hilfe! Ich habe noch meine Krankenkasse kontaktiert, und es scheint dass ich nach §5Abs1Nr.13 SGB V unter Vorweisung eines Rückflugtickets eine Wiederaufnahme beantragen kann sobald ich zurück bin.

Beste Grüsse,

Mathias
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