Hallo zusammen,
angenommen ein Mieter eines Wohnheimzimmers würde durch die Hauseingangstür mit eingesetzter Scheibe (0,5 cm dick) fallen nachdem er auf Grund des Tragens von Badelatschen gestolpert ist. Dabei könnte sich der Mieter schwere Schnittverletungen, unter anderem ein getrennter Nerv im Bein, zuziehen.
Hätte der Mieter dann ein Recht auf Schmerzensgeld? Der Mieter könnte doch behaupten, dass die Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten wurden, denn normales 0,5 cm dickes Glas in einer Hauseingangstür empfindet er als zu unsicher. Er glaubt, dass es gesetzliche Bestimmungen gibt, die Sicherheitsglas vorschreiben. Mit Sicherheitsglas wäre die Scheibe sicherlich nicht eingebrochen und hätte dem Mieter solch schlimme Verletzungen zugezogen.
Kennt jemand gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsbestimmungen für Wohnheime?
Gruß, Futureclass
Hallo,
nö, kenne ich nicht, ich würde mal beim Bauamt fragen (solche Regelungen sind Ländersache, oft sogar der Kommune)
Wenn ich aufgrund eines vielleicht unangemessenen Schuhwerks ins Stolpern komme, ist das erstmal einzig und allein mein Problem. Wenn ich durch mein Stolpern einen Schaden anrichte, hafte ich dafür (Scheibe) - ein Schmerzensgeld müsste ich mir höchstens selbst zahlen.
Natürlich kann es ein Mitverschulden von anderen geben, sei es, dass jemand dort ein nicht sichtbares Hindernis aufgestellt hat oder vielleicht auch eine völlig ungeeignete Tür eingebaut hat, die dann zur Verletzun führte.
In Deiner Stelle würde ich mich mit einem Anwalt kurzschliessen, denn Deine Forderung nach Schmerzensgeld könnte am Ende umgedreht werden dergestalt, dass man von Dir die kaputte Tür ersetzt haben möchte.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo,
stellst Du jetzt die Frage solange in unterschiedlichen Brettern, bis Du eine Antwort bekommst, die dir gefällt?
Unter http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
wird nach näheren Details gefragt. Statt diese zu liefern, wird die Frage in einem anderen (diesem) Brett gestellt.
Was erhoffst Du Dir davon ?
Gruß
S.J.
angenommen ein Mieter eines Wohnheimzimmers würde durch die
Hauseingangstür mit eingesetzter Scheibe (0,5 cm dick) fallen…
Hallo Steve,
ich frage mich gerade, ob du hier die Board-Polizei spielen willst…? Was geht es dich an, ob und warum ich hier Fragen stelle?
Wie du sicherlich gemerkt hast, bekam ich keine bzw. nur sehr nichtssagende Auskünfte, die mir für die Beantwortung meiner Frage nicht ausreichten. Dementsprechend erhoffte ich mir mehr Erfolg in diesem Board. Ich denke, dass „Allgemeine Rechtsfragen“ häufiger besucht wird als „Mietrecht“, zumal mein Fall auch nicht unbedingt 100 % auf das Mietrecht zutrifft, denn eigentlich geht es eher um Sicherheitsbestimmungen.
Wie du vielleicht auch gemerkt hast, sind nicht beide Threads identisch.
So, jetzt habe ich mich doch noch gerechtfertigt und möchte dich nun darum bitten, nur dann Antworten zu schreiben, die dem Fragesteller in irgendeiner Weise auch weiterhelfen. Dich stört es anscheinend, wenn du eine Frage doppelt liest. Mich dagegen stört es, wenn es Leute gibt, die einfach nur etwas schreiben um was zu schreiben. Das Forum heißt hier ja nicht „wer-labert-was“, sondern „wer-weiss-wass“. Da du anscheinend zu meinem Fall nichts weißt, verzichte ich wirklich gern auf deine Kommentare.
In diesem Sinne, Futureclass
stellst Du jetzt die Frage solange in unterschiedlichen
Brettern, bis Du eine Antwort bekommst, die dir gefällt?
Unter
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
wird nach näheren Details gefragt. Statt diese zu liefern,
wird die Frage in einem anderen (diesem) Brett gestellt.
Was erhoffst Du Dir davon ?
Gruß
S.J.
angenommen ein Mieter eines Wohnheimzimmers würde durch die
Hauseingangstür mit eingesetzter Scheibe (0,5 cm dick) fallen…