Hallo,
Bei einem Hauskauf wurde im KV festgelegt das der Verkäufer einen Aussenzugang zum Keller schaffen muss.
Dieser hatte ein Treppe bauen lassen. Soweit okay.
Die Überdachung wurde jetzt jedoch in eigenarbeit vom Verkäufer zusammen gezimmert. Aus Holz und mit Wellblech vernagelt. Man muss regelrecht aufpassen sich keine Spreißel einzuziehen.
Meine Frage: Gibt es gewisse Normen oder Auflagen die besagen wie so eine Arbeit auszuführen ist?!? Oder muss dies bereits im KV geregelt sein.
Bei Fragen kann ich leider erst am Montag antworten.
Gruß
Michael