hat jemand Erfahrung mit diesem Thema als Privatperson ?
…oder vielleicht eine URL
Danke
Theo
hat jemand Erfahrung mit diesem Thema als Privatperson ?
…oder vielleicht eine URL
Danke
Theo
Hallo Theo,
die Frage ist natürlich sehr abstrakt gestellt. Es gibt die abstrakte Normenkontrolle, die nur den staatlichen Organen zusteht und die konkrete Normenkontrolle, wo der Privatmann schon eine Rolle spielt, aber eben nicht die antreibende. Denn die konkrete Normenkontrolle anhand eines „konkreten“ Gerichtsfalles wird von dem damit befassten Gericht eingereicht, wenn dieses die Auffassung vertritt, dass das Gesetz, anhand dessen es den Fall entscheiden müsste, nicht verfassungsgemäß ist.
Am ehesten für den Privatmann in Betracht kommt die Verfassungsbeschwerde, wobei auch dort zu beachten ist, dass der Rechtsweg zunächst erschöpft sein muss, bevor man wegen seiner Bedenken gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhebt.
Ein möglicher link, der dir weiterhilft ist folgender, bei der Sucheingabe von Normenkontrolle wie auch Verfassungsbeschwerde wirst du an die entscheidenen Passagen geführt:
http://www.stapo.de/bundesverfassungsgericht.shtml?png
Gruß, bebro
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Theo
eine Normenkontrollklage durch Privatpersonen ist im allgemeinen nicht zulässig. Lediglich einige Bundesländer (z.B. Bayern) erlauben es dem Bürger, vor dem Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes prüfen zu lassen.
Gruß
HaWeThie
P.S. Bitte nicht mit der Verfassungsbeschwerde verwechseln.
Hallo,
ich beziehe mich mit dieser Frage auf den §47 (2) VwGO, wonnach jede natürliche Person einen solchen Antrag stellen kann.
Im Absatz 1 des selben steht allerdings das sich dies, wie Du richtig schreibst, auf Landesgesetz und nicht auf Bundesgesetze bezieht. Das würde jetzt für mich bedeuten, daß ich, wenn ich mich durch ein solches Gesetz in meinem Grundrecht benachteiligt sehe, müßte ich den Weg direkt zum BVG gehen.
Ich habe eigentlich vielmehr gehofft, daß es die Möglichkeit gibt, die Richter des Verwaltungsgerichtes auf den bestehenden Mißstand hinzuweisen. Pauschal - Hinweise werden nicht bearbeitet.
Es ist eigentlich schade wenn man sich überlegt, wie lange es dauern kann, bis man in den Instanzen auf Juristen treffen Könnte, die in einer Sache, auch eine bestehende Norm in Frage stellen.
Gruß
Theo
nicht DIREKT zum BVerfG…
…denn wie gesagt, der Rechtsweg muss erschöpft sein. In deinem Fall also die Gerichtsinstanzen VG, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht. Wird die Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, dann ist der Rechtsweg auch erschöpft.
Um was geht es denn. Ich denke, wenn du die Richter für dich nicht gewinnen kannst - sprich: sie lassen das Gesetz per konkreter Normenkontrolle überprüfen - wird es zumindest langwierig.
Gruß, bebro