Reicht ein handschriftliches Zusatztestament mit Hinweis auf § 2136 BGB aus, um die Vorerben-Beschränkungen wirksam aufzuheben?
Das sollte man den Notar fragen, denn scheinbar wurde hier ja eine beschränkte Vorerbschaft testiert und ob das handschriftliche Zusatztestament zur Folge haben kann, dass das gesamte notarielle Testament damit ungültig wird, kann nur dieser rechtssicher beantworten. ramses90
Wenn beide Personen ( Ehepaar) das gemeinsam machen, dann geht das.
Und nur dann.
es ist doch eine Testamentsänderung. Ein Berliner Testament (ob Notar oder nicht) ist doch nicht endgültig. Es kann gemeinsam jederzeit geändert werden.
Abweichend der Erbvertrag, der wird ja auch nicht unter den Eheleuten sondern zusammen mit einem Dritten(Erben) geschlossen.
Verträge kann man nicht einseitig ändern.
MfG
duck313
Reicht ein handschriftliches Zusatztestament mit Hinweis auf § 2136 BGB aus, um die Vorerben-Beschränkungen wirksam aufzuheben?
Nein: Öffentliche Testamente können nicht durch privatschriftliche Verfügungen wirksam geändert werden.
Es bedarf der noatriellen Mitwirkung, einseitig und empfangsbedürftig die beurkundete wechselseitige Verfügung einer Vorerbenbeschränkung aufzuheben, sie gemeinsam zu ändern und in der Form erneut hinterlegen zu lassen oder durch Entnahme aus amtlicher Verwahrung das Berliner Testament insgesamt zu beseitigen.
G imager
wo siehst du hier eins?