Hallo.
Es soll ein Kaufvertrag für eine Immobilie geschlossen werden. Dürfen beim Vertragsabschluss beim Notar nur die Partein anwesend sein, oder kann z.b. der Verkäufer noch jemanden mit bringen, sozusagen stiller Zeuge oder so. Hier ist es so, das der Notar dem „Zeugen“ nicht wohlgesonnen ist. Kann er die Teilnahme verbieten.
Danke für die Antworten
Gruß hassii
Selbstverständlich kann jede Vertragspartei eine Begleitung mitbringen. Der Notar braucht dazu keine Einwilligung oder ähnliches zu geben, es sei denn, die unerwünschte Person hat ein Hausverbot.
Hallo,
dass kann ich dir nicht genau sagen.
Wenn du eine sichere Antwort haben willst, dann ruf am besten bei einem Anwalt mit
diesem Fachgebiet an. Die meissten machen oft auch eine tel. Beratung (je nach dem um was es geht). Die Beratung wird meisst nach Zeit berechnet. Also für ein paar Minuten, kostet das
nicht viel. Ich hoffe ich konnte dir ein bischen weiter helfen.
Liebe Grüße
SchnuffiSchnuffi