Notar

Liebe/-r Experte/-in,
Folgender Fall:
Eheleute bauen 2002 ein Haus, beide im Grundbuch eingetragen. Über sein Konto laufen von beiden Bausparverträge.

Frau outed sich plötzlich als Alkoholikerin. Er trennt sich Mai 2007, da er jeden Abend eine betrunkene Frau vorfindet und das nicht mehr ertragen kann. Sie zieht aus. Scheidung 2009 nach ziemlich ekligen Auseinandersetzungen. Zitat von ihr: „Du sollst bluten, bluten, bluten… und immer an mich denken müssen…“

Frau bekommt Unterhaltszahlungen und Trennungsgeld usw. (Hätte das Haus noch zur die Scheidungssache gehört?)
Mann will Haus unbedingt (!!!) behalten und auch finanzieren - da er und sein Vater (gestorben) es gebaut haben - Frau reagiert auf nichts mehr, ist weggezogen, keine Adresse, alles egal. Alles in Schwebe. Was wird mit dem Haus?? Sie steht
aber mit im Grundbuch. Wie kann Mann das Haus behalten? Sie hat nie (!) und schon gar nicht nach der Trennung eingezahlt.

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe, Mann weiß keinen Rat mehr und Mann ist total fertig mit den Nerven. Will endlich Klarheit. Sein Sohn (aus erster Ehe) möchte mit seiner Freundin ins Haus einziehen.

Was kann Mann machen??

Die Antwort auf diesen konkreten Fall kann ich aus rechtlichen Gründen nicht geben, aber allgemein: Wenn -wie in diesem Fall- eine gütliche Regelung nicht möglich ist, dann bietet das Gesetz die Versteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung an, da hiezu ein Mitwirken des/der „untergetauchten“ Miteigentümer nicht erforderlich ist. Das Verfahren ist nichts für Laien, sondern sicher nur für Fachleute (auch nicht für jeden Anwalt!). Denn ein gewisses Risiko steckt drin, was man mit den Vorteilen abwägen muss. Schon an der Beantwortung nach den Risiko- sonstigen Fragen können Sie feststellen, ob Sie den richtigen (praxiserfahrenen) Anwalt gewählt haben. Die hierfür zuständige Abteilung des dortigen Amtsgerichts kann Ihnen vielleicht den/die Richtige benennen und die ersten Fragen beantworten… Anderenfalls fragen Sie gern erneut. Aber bitte konkrete Fragen.
Viel Erfolg! H.G.

Hallo Herr Gintemann,
ganz lieben Dank für die Antwort, ich werde mich beim Amtsgericht um eine Information bemühen.
Lieben Gruß
Ralf Bade