Notar

Liebe/-r Experte/-in,

es wäre sehr nett wenn Sie mir mit der beantwortung meiner Frage helfen könnten:

Ich möchte eine Wohnung kaufen, die noch nicht gebaut ist (Kauf vom Plan). Der Bauherr teilte mir mit, dass ich bei Kauf der Wohnung eine Zahlung ZUg um Zug des Baufortschrittes zahlen müsse. Dies sei gesetzlich so geregelt. Ich selbst möchte aber erst an ihn die erste zahlung leisten, wenn er mit dem Bau meiner Wohnung (3.Obergeschoss) beginnt, da ich Angst habe, er könnte während des Bauens insolvent gehen. Schließlich sind wir mitten drin in einer Jahrhunder-Wirtshaftskriese und gerade Bauunternehmer sind ja prädestiniert für Insovenzen. Ist es wirklich so, das es gesetzlich vorgeschrieben ist, das ich bereits mit Baubeginn 40% des Wohnungspreises zahlen und dann Zug um Zug weiterzahlen muss oder ist die verhandelbar?

Es wäre sehr lieb wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Sie bereits Zahlungen leisten sollen, bevor Sie (Mit- bzw. Teil-)Eigentümer sind, dann sind vorher komplizierte und umfangreiche Vorleistungen und Voraussetzungen zu schaffen. Diese ergeben sich aus der Makler- u. Bauträgerverordnung (www.jurisline.de). Als Käufer (und Laie) brauchen Sie sich hierum aber nicht im Einzelnen zu kümmern, denn es ist Aufgabe des Notars, die komplizierten Sicherungsklauseln im Vertrag zu formulieren, zum Beispiel den Zahlungsplan, die Bürgschaftsvorlage u.ä… Jede diesbezügliche Frage beantwortet er kostenneutral, wenn er mit der Beurkundung beauftragt worden ist. Zahlen Sie auf keinen Fall ohne Empfehlung des Notars!! Denn es gibt noch weitere Fallstricke bei einem derartigen Kaufvorgang, wobei es kaum etwas gibt, wo keine Fehler gemacht werden könnten. Den Notar sollten Sie, wenn irgendmöglich, selbst aussuchen, zumindest zwecks Überprüfung und Beratung. Nötige Hinweise meinerseits an Sie würden wegen des Umfanges und der vielen Eventualitäten bei weitem den Rahmen sprengen. Die aktuellste Praxis der Abwicklung dieser speziellen Verträge ist mir z.Zt. nicht geläufig. Wichtig war mir, Sie vor voreiligen Entschlüssen zu warnen.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.