Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine Frage bezüglich einer vom Bauträgerer zu errichtenden zu sanierenden Eigentumswohnung. Das Angebot habe ich beim Notar x abgegeben.Mir wurde ein zweiter notartermin mit dem bauträger zur annahme versprochen.dazu kam es jedoch nie.
Die Angebotsannahme wurde einfach von einer Notariatsangestellten unterschrieben beim Notar des Bauträgers. Ist das zulässig? Vielen Dank für die Hilfe.
Wenn die Angebotsannahme von einer Bevollmächtigten oder einer Vertreterin ohne Vollmacht vor einem Notar erklärt worden ist, dann liegt diesem Vorgang mit ziemlicher Sicherheit eine sinnvolle Absprache oder gar eine formgerechte Vollmachtsurkunde des BT zugrunde. Der Notar wird Ihnen auf Nachfrage sofort erklären (und nachweisen), ob die Annahme nun wirksam ist.
Ich habe noch einen wirklich wichtige frage. Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist es zu vielen streitigkeiten gekommen.Mit meinem Anwalt bin ich vom Bauträgervertrag zurückgetreten wegen arglistiger täuschung.
Zur wohnungsübergabe bin ich nicht erschienen aufgrund dessen.
Der Rücktritt wird von der Gegenseite nicht anerkannt, da im notarvertrag so geregelt.
hallo,
Ihr Anwalt (nicht Notar) hat sicher alle Unterlagen vorliegen. Nur bei Kenntnis dieser kann Ihre neue Frage beantwortet werden. Die heutige Kernfrage scheint zu sein, ob der Rücktritt rechtswirksam geworden ist (wodurch bekanntlich der Vertrag rückabgewickelt werden müßte). Sorry…
H.G.–
Vielen Dank,
meines Wissens ist der rücktritt ausgeschlossen, der bauträger hat auch nicht auf meinen Rücktritt reagiert. Mit einem Schreiben
über seinen Anwalt lies er mir sein Unverständnis darüber zukommen, behauptete er habe den hausschwamm nicht verschwiegen.
Damit war das für ihn gegessen. Ich bin inzwischen in finanzieller Notlage und will nicht in die Privatinsolvenz gehen,da die Bank ja auch ihr Geld will. Zu allem Unglück bin ich mit meinem LP in eine Wohnung gezogen und raten sie mal, hier schimmelt es. Ironie des Lebens.
Der Bauträger hatte mir 1 woche vor dem 31.10. eine Einladung zur Abnahme der Wohnung geschickt. Mein Anwalt hat erklärt das ich nicht zum Termin erscheine und auch nicht die Whg. abnehme da ich vom BT-Vertrag zurückgetreten bin. Ich will mir bevor wir gerichtlich gegen ihn vorgehen, zu einer Einigung kommen die für mich erträglich ist und keine PI zur Folge hat.
Ist das nun meine Wohnung oder nicht. Darf ich die Wohnung vom Schlüsseldienst öffnen lassen? Vielen Dank für ihre schnelle Antwort
MFG Mandy
Vielen Dank
hallo, Ihr Anwalt wird doch einschätzen können, ob der Rücktritt wirksam ist und was die Folge ist. Wenn Sie sich einigen wollen, dann wird Ihnen doch der Schlüssel übergeben. Oder ist die Übergabe anders vertraglich geregelt.