Notar

Liebe/-r Experte/-in,

wie kann ich in meinem Testament festlegen, dass eine bestimmte Person einen vorher von mir verfassten und frankierten Brief verschickt?

Gruß G. Alexander

hallo G. Alexander,
die testamentarische Bestimmung über ein Tun (oder Unterlassen) ist zwar möglich, es fragt sich aber, ob dieser Wunsch tatsächlich erfüllt wird. Üblich und auch theoretisch realisierbar ist es durch die zusätzliche Bestimmung eines Testamentsvollstreckers (Person Ihres absoluten Vertrauens !), welche dieses Tun überwacht, und -wenn Sie sie entsprechend anordnen- eine „Strafe“ vollzieht (z.B. durch Abzug vom Erbe in Form einer Spende an …?). Es bleibt aber für Sie trotz aller „Sicherungen“ fraglich, ob Ihrem Wunsch entsprochen wird.