Notar

Liebe/-r Experte/-in,
ich hab ein Dachgeschoss zum Selbstausbau zur Wohnung gekauft, erst später genau verstanden, dass Ausbau viel zu teuer wird (Baugenehmigung abgelaufen, Fehler beim Ausbau usw.)Unzumutbar. Muss verkaufen.
Grundsätzliche Frage: kann ich mit Notarurkunde sich komplett gegen alle Risiken und spätere Ansprüche seiten Käufer absichern? Etwa „verkauft wie gesehen“?.
Ich möchte nichts verheimlichen, vor allem die Dokumenten die auf meine Name laufen. Was die Vorbesitzer(n)gemacht/gebastelt haben und wie schwer wird die Ausbau
-weiss ich wirklich nicht.Also:
1.ist es möglich nach dem Verkauf ruhig schlafen, egals was ist und was kommt?
2.was muss ich dem Käufer sagen, welche Dokumenten ich vorlegen muß und was darf ich bei sich halten( z.B. info, dass ich nicht ofiziel gehollt habe?)
Danke im Voraus,

guten Abend J. Graefenstein,
aus rechtlichen Gründen kann ich nur abstrakt zum Thema antworten: Man übergibt dem Notar eine Liste über alle Punkte, die -mit welchem Inhalt- besprochen/besichtigt und worüber Unterlagen vorgelegt und übergeben worden sind. Diese Liste soll dem Vertrag beigefügt werden!! Ferner sollte festgehalten werden, daß der Käufer bzw. sein Sachverständiger alle Besichtigungen vorgenommen und Behörden-Infos eingeholt hat, und dass der Notar -wie- belehrt hat.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

ich hab ein Dachgeschoss zum Selbstausbau zur Wohnung gekauft,
erst später genau verstanden, dass Ausbau viel zu teuer wird
(Baugenehmigung abgelaufen, Fehler beim Ausbau
usw.)Unzumutbar. Muss verkaufen.
Grundsätzliche Frage: kann ich mit Notarurkunde sich komplett
gegen alle Risiken und spätere Ansprüche seiten Käufer
absichern? Etwa „verkauft wie gesehen“?.
Ich möchte nichts verheimlichen, vor allem die Dokumenten die
auf meine Name laufen. Was die Vorbesitzer(n)gemacht/gebastelt
haben und wie schwer wird die Ausbau
-weiss ich wirklich nicht.Also:
1.ist es möglich nach dem Verkauf ruhig schlafen, egals was
ist und was kommt?
2.was muss ich dem Käufer sagen, welche Dokumenten ich
vorlegen muß und was darf ich bei sich halten( z.B. info, dass
ich nicht ofiziel gehollt habe?)
Danke im Voraus,

Danke,
also, wenn ich auf die „Liste“ was nicht eingetragen habe - riskiere ich. Und gibt es ein „Frist“ oder dauert es ewig?

Nur für Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind bzw. bekannt sein mußten und dem Käufer nicht zur Kenntnis gelangen, also z.B. verschwiegen werden, haftet der Verkäufer. Die Frist kann dann lang werden, wenn der Käufer recht spät von dem Mangel erfährt.