und ein Ende ist noch nicht abzusehen.
Hallo !
Angenommen : Eine ältere Dame möchte für den verstorbenen Sohn einen Erbschein beantragen. Es geht um eine kleine Summe aus einer Versicherung- nichtmal 1000 Euro.
Im August 2009 wird der Notar beauftragt - die Gerichtskosten wurden im März 2010 erhoben und bezahlt.
Der Notar will einen Teilerbschein beantragen, da der Sohn von einem anderen Vater war.
Das ganze zieht sich in die Länge - bis heute (!) kein Erbschein.
Die Inhalte aus den 1 oder 2 Gesprächen hat er immer vergessen und diese werden dann im Schriftverkehr wieder und wieder nachgefragt.
Der Notar scheint sich das ganze alle 1-2 Monate um die Monatsmitte auf Wiedervorlage zu legen. Er schickt dann Schreiben, man möge ihn anrufen. Er ist aber nie da . Wenn man eine Rückrufbitte hinterläßt , ruft er nie zurück.
Inzwischen schreibt der Notar, daß es Probleme gibt, da der Erzeuger des Bruders im Herbst 2010 nach Spanien ausgewandert ist . Hätte der Notar schneller gehandelt - hätte es diese Probleme nicht gegeben!
Man möchte das ganze jetzt nicht weiterverfolgen, da die Mutter verstorben ist.
Gibt es da eine Notariatskammer bei der man sich mal beschweren könnte ?
Wäre hier der Zweck zu dem der Vertrag geschlossen wurde überhaupt erfüllt ( Nämlich Erlangung des Erbscheins ? ) .
Danke für Eure Antworten !